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[DENICpublic-l] Pressemitteilung: DENIC beschränkt Registrierung von Domains mit Bindestrichen an dritter und vierter Stelle
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- Subject: [DENICpublic-l] Pressemitteilung: DENIC beschränkt Registrierung von Domains mit Bindestrichen an dritter und vierter Stelle
- Date: Mon, 25 Feb 2002 14:01:21 +0100
Pressemitteilung
Frankfurt, den 25. Februar 2002
DENIC beschränkt Registrierung von Domains mit Bindestrichen an dritter
und vierter Stelle
Maßnahme dient der Vorbereitung von Domains mit Sonderzeichen
Domainnamen, die mit einer Zeichenfolge beginnen, die zukünftig zur
Kennzeichnung einer Domain mit Sonderzeichen (so genannte
Internationalisierte Domainnamen, IDN) dienen wird, können vorerst unter
.de nicht mehr registriert werden. Betroffen sind alle Domainnamen, bei
denen an der dritten und vierten Stelle ein Bindestrich steht, wie etwa
zq--beispiel.de. Die deutsche Registrierungsstelle DENIC will mit dieser
Maßnahme
sicherstellen, dass der spätere Übergang zu den neuen Domains technisch
geordnet verläuft und alle Interessenten an IDN die gleiche
Ausgangsposition für eine Eintragung erhalten. Aus diesem Grund werden
auch keine Vormerkungen für Domains mit Umlauten oder Sonderzeichen
vorgenommen. Bereits registrierte Domains mit Bindestrichen an dritter und
vierter Stelle bleiben weiter bestehen und können von den Inhabern wie
bisher genutzt werden. Daneben sind Anpassungen der
Registrierungsbedingungen und -richtlinien erforderlich, da bei IDN
erstmals die registrierte Zeichenkette nicht dem Namen bzw. dem Begriff
entspricht, für die sie steht und die der Anwender im Webbrowser oder bei
der E-Mail-Adressierung eingibt.
Über die Einführung der IDN wird seit längerer Zeit beraten. Im
Unterschied zu bisherigen Domains, die auf die 26 Buchstaben des
lateinischen Alphabets, die Ziffern 0 bis 9 und den Bindestrich beschränkt
waren, werden mit IDN auch Umlaute und Akzente, aber auch komplette andere
Alphabete wie arabische oder chinesische Schriftzeichen in Domainnamen
möglich. Dazu müssen diese "Sonderzeichen" in die bisher verwendeten
Zeichen, den ASCII-Code, übersetzt werden. In welcher Weise diese
Übertragung stattfinden soll, war unter Experten ausführlich diskutiert
worden. Inzwischen favorisiert man die so genannte "Punycode"-Kodierung,
die wahrscheinlich noch in diesem Frühjahr zum zukünftigen Standard
erhoben wird. Internationalisierte Domainnamen werden dann mit einem vier
Zeichen langen Präfix beginnen, das noch nicht exakt definiert ist, auf
jeden Fall aber an der dritten und vierten Stelle einen Bindestrich
enthält. Durch dieses Präfix wird angezeigt, dass in dem Domainnamen ein
oder mehrere Sonderzeichen auftreten werden.
Sobald man sich international auf einen verbindlichen Standard geeinigt
hat, wird die DENIC die notwendigen technischen Anpassungen vornehmen. Ab
wann die Registrierung von Domainnamen mit Sonderzeichen beginnen wird,
steht noch nicht fest. Der Termin und Einzelheiten zum Verfahren bei der
Einführung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
DENIC> Dr. Klaus Herzig
DENIC> Pressestelle
DENIC> DENIC eG (Top Level Domain for Germany .de)
DENIC> Wiesenhüttenplatz 26
DENIC> 60329 Frankfurt am Main, Germany
DENIC> Tel. +49 (0)69/27235-274, Fax. +49 (0)69/27235-235
DENIC> E-Mail: presse AT DENIC.de
DENIC> http://www.denic.de
DENIC>
- [DENICpublic-l] Pressemitteilung: DENIC beschränkt Registrierung von Domains mit Bindestrichen an dritter und vierter Stelle, DENICpresse/Denic, 02/25/2002
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