public-l AT list.denic.de
Subject: Public DENIC mailinglist
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- From: philipp AT corpex.de
- To: liste.denic.de AT liebwein.de, public-l AT denic.de
- Subject: Re-2: [DENICpublic-l] Re: Rechtswidrige und sittenwidrige DENIC-AGB-Teile
- Date: 19 Sep 2004 19:47:53 UT
- Importance: normal
> Peter Backes wrote:
> > > Wir hatten bereits schon einmal einen Fall damals mit der
> > > Networksolutions, Inc in den USA vor dem US-Gericht. Ergebnis: Sobald
> > > hier
> > > die AGB geaendert werden, hat jeder(!) Domainregistrant eine Email
> > > darueber zu erhalten.
> > Soweit ich das richtig sehe, steht das DENIC auf deutschem
> > Hoheitsgebiet und ist daher nicht an US-Recht gebunden.
>
> Das ist richtig. Es gibt aber nicht nur reine deutsche
> Registranten, sondern auch auch Registranten von .DE-Domainnamen, die
> den Sitz in den USA haben. Dann gilt US-Recht.
Selbst wenn das so sein würde und selbst wenn Sie ein US Gericht davon
überzeugen könnten solch einen Fall zu behandeln - wen stört das? ...heisst
noch lange nicht, dass US Urteile auf deutschem Boden rechtskräftig sind.
Sie könnten das ganze natürlich nach Den Haag bringen, DANN hätte hätte das
ganze auch automatisch auf deutschem Boden Bestand.
Und da es immerhin um 6000 Ritters geht, die vielleicht auch über die ganze
Welt verstreut sind, heißt es bald:
6000 RITTERS vs. DENIC, IANA and THE WORLD
In its 80th case since 1946, the international court of
justice at The Hague ruled as follows: ......
- Re-2: [DENICpublic-l] Re: Rechtswidrige und sittenwidrige DENIC-AGB-Teile, philipp, 09/19/2004
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