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public-l - [DENICpublic-l] Kleine History zum Hintergrund RITTER.DE-Fall

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Subject: Public DENIC mailinglist

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[DENICpublic-l] Kleine History zum Hintergrund RITTER.DE-Fall


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Cc: Peter Backes <rtc AT helen.PLASMA.Xg8.DE>, strohbach AT denic.de, dolderer AT denic.de, hostmast AT denic.de
  • Subject: [DENICpublic-l] Kleine History zum Hintergrund RITTER.DE-Fall
  • Date: Sun, 19 Sep 2004 15:29:27 -0700


Hallo,

Peter Backes wrote:
> Offensichtlich befand sich die Domain ritter.de irgendwann einmal in
> Händen des verklagten Providers:

Sie war auf MueTec GmbH als Provider registriert.

> : Erst in zeitlichem Zusammenhang mit der am 28.2.2000
> : ausgesprochenen Kündigung habe die Klägerin bemerkt, dass
> : als Domaininhaberin die Firma MueTec eingetragen gewesen
> : sei. Sie habe mit dieser wegen einer Übertragung der Domain
> : Kontakt aufgenommen und auch einen Wait-Antrag gestellt,
> : jedoch sei der Beklagte ihr zuvorgekommen, indem er
> : am 13.2.2000 die Umschreibung der Domain auf sich
> : veranlasst habe.
>
> (http://www.aufrecht.de/index.php?id=3058)
>
> Es wurde also ganz klar korrekt der damalige Domaininhaber verklagt.

Ich bin aber weder die MueTec GmbH noch heisse ich H. Brueck
oder J. Helbing (Geschaeftsfuehrer der MueTec GmbH). Weder ich noch die
NIC.RITTER.DE sind verklagt. Die DENIC hat aber trotzdem den Datensatz
manipuliert. Grrrr.

Hintergrund:

Am 20.11.1996 wurde der Domainname RITTER.DE zum ersten Mal von
einem Herrn A. Ritter registriert. In dieser MueTec GmbH gab es dann
einen weiteren Ritter, namens Herr M. Ritter. Zur gleichen Zeit hatte
ich mich mit dem Thema Ritter beschaeftigt (seit 1972 schon, spaeter
dann auch eigenes Magazin.Ritter). Zu diesem Umstand hinzukommend kamen
mehrere Anfragen anderer Ritters hinzu. Spaeter dann auch BGH-Richterin
Dr. Ritter. Und etc.

Parallel hierzu - wir befinden uns immer noch im Jahre 1996/1997
- wurde die MueTec GmbH in einen Rechtsstreit hineingezogen. Es ging
hierbei um den Domainnamen MUETEC.DE und MUETEC.COM. Es wurde dann ein
rechtswissenschaftliches Gutachten von einem hoch angesehenen
Rechtswissenschaftler vom Max-Planck-Institut Muenchen erstellt, der
hier gleichzeitig auch im DENIC-Rechtsbeirat sitzt und die DENIC beraet.
Der gute Mann ist heute Richter. Jedenfalls, dabei war auch die Frage zu
klaeren, wie und ob und inwieweit hier eine technische Loesung fuer das
Problem MueTec ./. MueTec wegen MUETEC.DE moeglich sein kann. Diese
Sache war nicht nur technisch, sondern auch rechtswissenschaftlich zu
loesen. Gestritten wurde schon offiziell vor Gerichten um die CELLE.COM
und HEIDELBERG.DE sowie WIRTSCHAFT-ONLINE.DE, welche allesamt als einer
der ersten Domainstreitsachen vor den Gerichten waren. Man erhaelt dann
hier bereits einen ersten Eindruck. Herangezogen wurden dann auch
diverse Loesungsmoeglichkeiten, die in den USA bestanden haben und dort
in den USA "Domain-Sharing" genannt werden.

Nach Abschluss der Untersuchungen wurde festgetellt, dass das
sog. "Domain-Sharing" aus den USA nicht 100%ig perfekt ist und nicht mit
dem deutschen Recht "kompatibel" ist. Es benoetigt sich auf jeden Fall
eine eigene Vergabe- und Verwaltungsstelle. Das war mein
Loesungsvorschlag (von daher stammt auch das sog. "RL`sche salomonische
Loesung"). Das Teilen eines weltweit einmaligen Domainnamen mit Hilfe
einer eigenen Organisation. Nur so und erst dann kann langfristig eine
gemeinsame Nutzung moeglich sein.

Dann wurde die NIC.RITTER.DE gegruendet und anschliessend wurde
der Domainname RITTER.DE vom Vor-Domainregistrant A. Ritter per KK
uebertragen. Wir befinden uns hier zum Zeitpunkt des 24.06.1997.

Ueber die NIC.RITTER.DE, als die Vergabe- und Verwaltungsstelle
unterhalb der RITTER.DE, konnte man sich dann zugehoerige
Sub-Domainnamen, Emailadressen und etc. bestellen.

Es ist anzumerken, dass zu diesem Zeitpunkt 1997 die
.DE-Domainnamen noch sehr teuer waren. Ich weiss ja nicht, ob das noch
jeder von Euch weiss, wie suendhaft teuer damals die DE-Domaines waren.
Die Kosten fuer nur eine .DE-Domaine lagen bei mehreren 100,- DM
monatlich. Gerade deswegen war es interessant, dass wenn man einerseits
eine teure DE-Domaine haben will, dass man auch andererseits diese
DE-Domaine gemeinsam nutzen kann, um dann letztendlich mit der
Kostenaufteilung wesentlich guenstiger davonzukommen. Bereits schon mit
dem 24.06.1997 gab es bereits etwa 50 Nutzungsberechtigtungen. Diese
Sache hat sich herumgesprochen.

So aber auch herumgesprochen beim Domainregistranten
RITTER-APP.COM, der spaetere Prozesshansel Fa. Dr. Ing. Ritter
Apparatebau GmbH. Dieser hat sich ein paar Emailadressen bestellt.
Technisch gesehen wurde das so geloest, dass an die bestimmten
Emailadressen zur RITTER.DE diese elektronische Post automatisch an die
RITTER-APP.COM weitergeleitet werden.

Nach ueber 3 Jahren - vom Zeitpunkt des 1997 gerechnet, also
dann im Jahre 2000 - faellt es dem ploetzlich ein und ploetzlich
behauptet diese Fa. Dr. Ing. Ritter Apparatebau GmbH mit ihrer
RITTER-APP.COM aus heiterem Himmel, sie habe sich die gesamten
Domainnamen RITTER.DE bestellt - was nicht den Tatsachen entspricht. Die
Behauptung der Firma ist schon deswegen unglaubwuerdig, weil diese ueber
der WHOIS-Abfrage laengstens Kenntnis darueber gehabt hat, aus der
hervorgeht, dass diese nicht Domainregistrant waren. Auch die Behauptung
dieser Fa., es habe einen Geschaeftsbesorgungsvertrag zur RITTER.DE
gegeben, entspricht nicht den Tatsachen. Der Klaeger konnte bis heute
nicht diesen Geschaeftsbesorgungsvertrag darlegen und vorweisen. Ist
auch klar, weil es so einen nicht gegeben hat.

Anm.: Wer sich ein paar Emailadressen bestellt - was ueber die
NIC.RITTER.DE gelaufen ist - hat sich noch lange nicht automatisch die
gesamte Domaine RITTER.DE bestellt. Ansonsten waeren die Rechnungen der
Backbone-Providers damals ganz anders ausgefallen, naemlich so mit etwa
4.500,- DM pro Monat. Die Standleitungsverbindungen mussten ja auch noch
bezahlt werden. Gleiches gilt auch fuer GMX.DE oder T-ONLINE.DE. Wer
sich bei T-ONLINE.DE eine Emailadresse bestellt, der hat nicht
automatisch die gesamte T-ONLINE.DE bestellt.

Die Prozesshanselei ist damit losgegangen, weil dieser eine
einstweilige Verfuegung beim LG Muenchen eingereicht hatte. Hier wurden
dann die LG-Richter zum ersten Mal in die Irre gefuehrt. Das LG Muenchen
hat dann eine einstweilige Verfuegung erlassen. Nach Einreichung des
Widerspruchs und nach muendlicher Verhandlung wurde diese einstweilige
Verfuegung (Zwangsweise Uebertragung von RITTER.DE per einstw.
Verfuegung) wieder aufgehoben. Der Klaeger hat hierzu keine Rechtsmittel
zum OLG Muenchen mehr eingereicht, so dass diese Entscheidung -
Domainname RITTER.DE muss nicht uebertragen werden - rechtskraeftig
geworden ist.

Trotz dieser Rechtskraeftigkeit - nicht uebertragen zu muessen -
hat die DENIC den DISPUTE (frueher: WAIT) nicht beseitigt.

Etwa ein halbes Jahr spaeter ist es ploetzlich weitergegangen.
Klage, dieses Mal beim LG Bochum. Der BGH hat Anfang 2004 entschieden,
dass das LG Bochum das zustaendige Gericht ist. Die Berufungsinstanz des
LG Bochums ist OLG Hamm. Nachdem aber das LG Bochum die Sache ploetzlich
an das LG Muenchen (zu der von mir frueher abgemahnten
EXPLORER-Richterin des Spezi Gravenreuth) uebergeben hat, ist bereits
hier schon der Entzug der gesetzlichen Richter und die Bildung des
unzulaessigen Ausnahmegerichts zu bejahen, wobei auch das Rechtsgehoer
verletzt ist.

Anm.: Es hatte auch ein Gravenreuth ein Interesse daran, dass
man hier dem einen oder anderen eines auswischt. Dazu gehoerte auch ich,
weil ich die WEBSPACE-Sache mit den WEBSPACE-Massenabmahnungen zum
Verstummen gebracht hatte. Ich bin auch der Loesungsantragssteller zur
Marke EXPLORER. Es stammt auch aus der Feder eines
Gravenreuth-Mitarbeiters, ich haette hier die SHELL.DE auf mich
registriert, was ebenfalls nicht den Tatsachen entspricht. Und noch so
anderes Zeugs.

Nun, RITTER.DE, der BGH-Richter Ullmann ist beim Klaeger-RAe
gleichzeitig auch im Herausgeberbeirat. Der BGH-Richter hat denen den
Tip gegeben, wie man eine voellig aussichtslose Klage - weil es gerade
keinen Uebertragungsanspruch im deutschen Recht gibt - doch noch
gewinnen kann, naemlich einfach vom LG Bochum zum LG Muenchen und von
dort aus zum OLG Muenchen zu "springen", um letztendlich das OLG Hamm
einfach zu ueberspringen. So wurde dann auch vorgegangen.

Und selbst wenn man im Fall eines Falles als Kaempfer hier
weitermachen sollte, dann wuerde letztendlich beim BGH die Sache
RITTER.DE einfach ploetzlich beim I. Zivilsenat landen. Genauer: Die
Sache RITTER.DE landet genau bei dem BGH-Richter Ullmann, der ja
gleichzeitig beim Klaeger-RAe des Ritter-Apparatebauers im
Herausgeberbeirat sitzt. Es kam dann zu den ersten
Befangenheitsantraegen. Es ist ja ein Schmarrn, wenn man ein BGH-Richter
neutral und unabhaengig sein soll, der gleichzeitig ja im
Herausgeberbeirat sitzt. Und zugleich genau dort, wo auch der
Gravenreuth als Korrespodenz aufgefuehrt wird. Genauer gesagt:
Prozesshansel Fa. Dr. Ing. Ritter Apparatebau GmbH, RAe Graefe,
Gravenreuth und BGH-Richter zusammen gegen den Provider wegen einer
RITTER.DE, wo doch der Provider noch niemals Inhaber des Domainnamens
war.

Nur deswegen hat der beklagte Provider praktisch die Instanzen
der LG Muenchen, OLG Muenchen und BGH verloren. Nur deswegen, weil hier
ein ganz fieses abgekartetes Spiel gelaufen ist. Man hat hier mit
falschen Tatsachenbehauptungen einen glatten Prozessbetrug begangen.
Denn wer vor Gericht behauptet, er habe mit z.B. einer Emailadresse
manfred.mustermann at T-ONLINE.DE sich automatisch die gesamte
T-ONLINE.DE bestellt, der begeht hier mindestens einen versuchten
Prozessbetrug. Nachdem man aber da auch vor Gericht erfolgreich
durchgezogen hat, handelt es sich hier um einen vollendeten
Prozessbetrug. Das wurde auch dem BGH ziemlich deutlich gemacht. Der
Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat hat zudem auch noch 2 Abmahnungen von
mir selbst erhalten, weil dieser Saustall so nicht geht. Es wurden dann
spaeter noch weitere Rechtsmittel eingelegt, ueber die beim BGH noch
nicht entschieden worden ist. Auch steht noch eine Entscheidung des OLG
Muenchen ueber vor dem OLG Muenchen eingereichtes Rechtsmittel offen. Es
muss ja zudem auch noch die ganze Befangenheitssache geklaert werden.

Von daher kann _diese_ Sache noch gar nicht rechtskraeftig sein,
weil dieses Verfahren noch nicht endgueltig abgeschlossen sind. Man muss
den Richtern auch mal Zeit geben, bis die ueber die noch zwei offenen
Rechtsmittel entschieden haben. Die verstehen das alles nicht so ganz,
was hier mit Domainnamen so bei der DENIC abgeht und wie das alles
laeuft. Internet ist doch nur Porno und Sex. Email ist wie CB-Funk. Und
was man da alles fuer Unsinn von Richtern hoert.

Und die DENIC spielt dieses ganze Spiel an Prozessbetrug,
Grundrechtsverletzungen und Verfahrensfehler munter mit. Sie veraenderte
den Datensatz zur RITTER.DE schon am 17.09.2004, noch bevor hier die
Verfahren vor den Verfassungerichten und Vollstreckungsgerichten
erledigt sind, noch bevor hier diese Sache mit dem beklagten Provider
endgueltig abgeschlossen ist.


Es muss sich also um ein anderes Verfahren handeln, eines gegen
die DENIC. Davon weiss ich und die NIC.RITTER.DE aber nichts und warte
hierzu ab, bis die DENIC zu diesem Verfahren diese besagt angebliche
rechtskraeftige Entscheidung vorlegt.


Ich selbst habe hierbei nur damit zu tun, weil ich 1995-2001
lediglich Webseiten erstellt habe. Ist denn das so schlimm? Ich bin da
nur ein kleiner dummer Webseiten-Ersteller, sonst gar nichts. Als
Webseitenersteller ist man aber nicht automatisch gleich Domaininhaber.
Wo kaeme man denn da hin? Aber egal.

Weder ich noch die NIC.RITTER.DE sind bis heute verklagt worden.
Weder ich noch die NIC.RITTER.DE haben eine Zustimmung abgegeben, dass
hier der Datensatz zur RITTER.DE so veraendert werden darf, dass hier
saemtliche Ritters aus dem Internet hinausgeworfen werden und halt
einfach nicht mehr erreichbar sind.

Mit 18.09.2004 beruehmt sich die DENIC jetzt eines
Rechtsanspruchs, sie sei mit dem Veraendern des gesamten
Domainnamen-Datensatzes zu strafbaren Datensatzveraenderungen
berechtigt. Sie irrt. Und zwar gewaltig. Die DENIC irrt sich auch
gewaltig, wenn diese meint, den Datensatz zur DNS-Zeile so zu
veraendern, dass hier gerade Post- und Fernmeldegeheimnis wegen dem
Abfangen von elektronischer Post stattfinden kann.

> Bezüglich xg8.de war ich jedenfalls schon immer Domaineigentümer und
> habe auch noch nie irgendwelche Rechte daran abgetreten, die
> eventuell missverstanden werden könnten oder eventuell in Verträgen
> falsch aufgeführt sein könnten, insbesonders nicht im Zusammenhang
> mit Domainsharingdiensten. Also denke ich nicht, dass ähnliche
> Probleme mich jemals betreffen werden.

Das ist ein gutes Argument.

> Keiner der Provider, die
> bisher die Domain betreut haben, war außerdem zu irgendeiner Zeit als
> Domaineigentümer eingetragen.

Ich weiss, dass hier von Seitens des Providers MueTec GmbH in
gewisser Art und Weise Formfehlers gemacht worden sind, als die als
Domaininhaber drinstanden (anstelle der NIC.RITTER.DE). Tatsaechlich war
aber die NIC.RITTER.DE die ganze Zeit der echte Domaininhaber. Schon von
ganz von Anfang an. Es tut mir leid, ich kann mich aber nur x-fach
wiederholen: Ich bin nicht MueTec GmbH und ich heisse auch nicht Brueck
oder Helbing.

Ich habe mit der ganzen Sache nichts zu tun. Bei mir geht halt
z.B. die http://doktorarbeit.ritter.de oder http://magazin.ritter.de
nicht mehr und meine dazugehoerigen Emails. Darauf gibts seit vielen
Jahren (noch bevor es die DE-Domaine RITTER.DE auch gab) schon
Titelschutz drauf. Und dieser Titel Magazin.Ritter wurde ja auch
genutzt. Auch die Emailadressen zu
http://zone.msn.com/en/root/ageofempires.htm gehen nicht mehr.

Auch die RITTER-Sport der Schokoladenfabrik wird nicht mehr
unter der http://www.ritter.de gefunden. Die waren aber auch nicht
verklagt und sind trotzdem ebenfalls weg vom Fenster.

Die DENIC ist sich ueberhaupt nicht im Klaren darueber, was
diese hier mit dieser rechtswidrigen Datensatzveraenderung da fuer einen
Riesen-Mist angestellt hat.

Viele Gruesse
Rob Liebwein





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