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public-l - [DENICpublic-l] PRESSEMITTEILUNG: Die letzten Kurzdomains registriert

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Subject: Public DENIC mailinglist

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[DENICpublic-l] PRESSEMITTEILUNG: Die letzten Kurzdomains registriert


Chronological Thread 
  • From: DENIC Presse <presse AT denic.de>
  • To: Public-L <public-l AT denic.de>
  • Subject: [DENICpublic-l] PRESSEMITTEILUNG: Die letzten Kurzdomains registriert
  • Date: Wed, 12 Jan 2011 16:21:35 +0100
  • List-id: public-l <public-l.list-id.denic.de>


PRESSEMITTEILUNG

FRANKFURT AM MAIN, 12. Januar 2011

Kurz und gut - Die letzten neun Kurzdomains wurden registriert

DENIC hat dw.de, e.de, f.de, g.de, hr.de, sr.de, x.de, y.de und z.de
registriert

Am 12. Januar wurden die verbliebenen neun Kurzdomains ins Domainregister
der DENIC eingetragen. Die Domains dw.de, e.de, f.de, g.de, hr.de, sr.de,
x.de, y.de und z.de waren zuvor aufgrund einstweiliger Verfügungen von der
Registrierung ausgenommen. Ziel der rechtlichen Auseinandersetzungen war
die bevorzugte Domainregistrierung. Durch mehrere gerichtliche
Entscheidungen wurde das Registrierungsprinzip der DENIC eG „Frist come,
first served“ bestätigt. Um diese Chancengleichheit auch bei den begehrten
Kurzdomains zu gewährleisten, wurde das Registrierungsverfahren weitgehend
automatisiert. Jedoch bietet die Technik auch Möglichkeiten, eine
Faxnummer besonders schnell und häufig anzuwählen. Die DENIC eG hat, etwa
mit der sehr kurzfristigen Freischaltung der Faxleitungen sowie der
Verbindungstrennung nach einer Übertragungsseite, Vorkehrungen ergriffen
auch hier weitgehende Chancengleichheit zu schaffen. Jeweils das erste
Fax, das alle formalen Anforderungen erfüllte, löste die Registrierung
einer Domain aus. Registriert wurden die neun Kurzdomains auf insgesamt
sieben Antragsteller. „Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis. First
come, first served hat sich als Registrierungsstandard durchgesetzt und
das gewählte Verfahren funktionierte reibungslos“, sagt
DENIC-Vorstandsmitglied Sabine Dolderer (CEO). Seit der weitreichenden
Lockerung der Registrierungsbedingungen im Oktober 2009 hat DENIC fast
2.200 ein- und zweistellige Kurzdomains sowie nahezu 33.000 reine
Zifferndomains registriert. Auf welche Inhaber die Domains registriert
wurden, kann auf der DENIC-Webseite über den DENIC-Informationsdienst
whois unter http://www.denic.de/de/hintergrund/whois-service/webwhois.html
abgefragt werden.

Rechtlicher Hintergrund
Hintergrund für den Ausschluss der genannten Domains von der Registrierung
bei Einführung der ein- und zweistelligen Domains im Oktober 2009 waren
gegen DENIC ergangene einstweilige Verfügungen, mit denen DENIC die
Registrierung dieser Domains zunächst verboten wurde. Die einstweiligen
Verfügungen haben inzwischen keinen Bestand mehr. Hinsichtlich der Domain
dw.de hat die Antragstellerin ihren Verfügungsantrag zurückgenommen.
Hinsichtlich der Domains e.de, f.de, g.de, x.de, y.de und z.de hat der
Antragsteller auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung verzichtet,
nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt im Hauptsacheverfahren um die
Domain x.de zugunsten DENICs entschieden hatte. Hinsichtlich der Domains
hr.de und sr.de schließlich hat das Oberlandesgericht Frankfurt die
Verfügungen kürzlich aufgehoben. In seinem Urteil bestätigt das
Oberlandesgericht die Zulässigkeit des von DENIC praktizierten
Registrierungsstandards, der vorsieht, die Registrierung auch erstmals
zugelassener Domains zu einem selbst bestimmten Stichzeitpunkt unter
ausschließlicher Berücksichtigung des Prioritätsprinzips durchzuführen.
Bereits zuvor hatte das Gericht mit derselben Begründung die im Oktober
2009 gefallene Entscheidung des Landgerichts Frankfurt bestätigt, keine
einstweilige Verfügung zu erlassen, mit der DENIC geboten worden wäre,
auch die Domain tv.de von der Registrierung zunächst auszunehmen. Damit
sind sämtliche Versuche einzelner Antragsteller gescheitert, bei der
Freigabe der Kurzdomains das Prioritätsprinzip zu umgehen und die
bevorzugte Registrierung für sich zu erreichen. Sämtliche Entscheidungen
sind auf unserer Webseite unter
http://www.denic.de/de/hintergrund/rechtsprechung.html abrufbar.
Das Registrierungsverfahren
Die Registrierung erfolgte nach dem üblichen Prioritätsprinzip First come
– first served. Da es sich um eine sehr begrenzte Anzahl an verfügbaren
Domains handelte, wurde bei der Freigabe ein besonderes Verfahren
angewandt: Registrierungsaufträge konnten ausschließlich per Fax an für
diesen Zweck eingerichtete Sonderrufnummern erfolgen. Für jede der Domains
wurde eine eigene Faxnummer für ein Zeitfenster von 30 Minuten
eingerichtet. Startzeitpunkt war am 12. Januar 2011 um 10:00 Uhr (MEZ).
Akzeptiert wurden ausschließlich Registrierungsaufträge, die ein
spezielles Auftragsformular verwendeten, das auf der DENIC-Webseite unter
http://www.denic.de/domains/allgemeine-informationen/registrierung-kurzdomains.html

zum Download bereitstand. Für jede Domain stand ein eigenes Formular zur
Verfügung. Der Faxserver war für den Empfang von maximal einer Seite je
Sendung konfiguriert und beendet danach selbsttätig die Verbindung.
Interessenten mussten sicherstellen, dass ihr Faxgerät die Sendung nicht
mit einem Deckblatt versieht oder auf zwei Seiten verteilt. Die genannten
Faxnummern wurden einen Tag vor dem offiziellen
Registrierungs-Startzeitpunkt für Teste der Faxkonfiguration des Absenders
freigeschaltet. Das Formular musste leserlich, vollständig und korrekt
ausgefüllt sowie unterschrieben übermittelt werden. Die Domain wurde dem
Antragsteller zugesprochen, dessen korrekt ausgefüllter und
unterschriebener Auftrag per Fax als erster nach dem für die jeweilige
Domain gültigen Stichzeitpunkt – synchronisiert mit dem Zeitserver von
DENIC (ntp1.denic.de) – vollständig einging. Die faktische Registrierung
erfolgte unmittelbar im Anschluss mit der Übernahme in die
Domain-Datenbank durch DENIC. Die Domain ist direkt über die
DENIC-Informationsdienste (whois etc.) abrufbar.

Generell sind Interessenten gehalten, darauf zu achten, dass durch die
Registrierung und beabsichtigte Nutzung der jeweiligen Domain kein Verstoß
gegen allgemeine Gesetze und keine Verletzung etwaiger Namens- oder
Kennzeichnungsrechte Dritter erfolgt.

Die Inhaber der erfolgreich registrierten Domains werden von DENIC
schriftlich informiert und müssen bis zum 26. Januar 2011 – eingehend bei
DENIC – per Brief oder Fax erklären, welches im Genossenschaftsverbund von
DENIC organisierte Mitglied die Domain verwalten soll. Anderenfalls geht
die Domainverwaltung automatisch an DENICdirect über.

ENGLISH VERSION TO FOLLOW SHORTLY

Mit freundlichen Grüßen

Beate Schulz
Unternehmenskommunikation
--

DENIC eG
Kaiserstraße 75-77
60329 Frankfurt am Main
GERMANY

E-Mail: presse AT denic.de
Fon: +49 69 27235-274
Fax: +49 69 27235-235
http://www.denic.de

Angaben nach § 25a Absatz 1 GenG:
DENIC eG (Sitz: Frankfurt am Main)
Vorstand: Sabine Dolderer, Helga Krüger, Carsten Schiefner, Dr. Jörg
Schweiger
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Elmar Knipp
Eingetragen unter Nr. 770 im Genossenschaftsregister, Amtsgericht
Frankfurt am Main




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