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public-l - Re: [DENICpublic-l] Postfachadressen und Kontakttypen

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Postfachadressen und Kontakttypen


Chronological Thread 
  • From: DENIC Presse <presse AT denic.de>
  • To: Thoog <thoog2ie AT arcor.de>
  • Cc: denic-public <public-l AT denic.de>
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Postfachadressen und Kontakttypen
  • Date: Wed, 7 Jan 2015 15:35:10 +0100

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Thoog,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir gerne wie folgt beantworten:

1.
Zu der Aussage in Ihrem Schreiben, dass Sie einen Vertrag ausschließlich
mit Ihrem Provider abgeschlossen haben, möchten wir zunächst
richtigstellend folgende Bemerkungen vorausschicken:

Unabhängig davon, auf welchem Weg Sie die Registrierung einer .de-Domain
veranlassen, also auch, wenn Sie dies auf dem Weg über einen Provider tun,
entsteht immer ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Domaininhaber und
DENIC als Registrierungsstelle.

Für den Domainvertrag gelten die DENIC-Domainrichtlinien (
http://www.denic.de/domainrichtlinien) sowie die DENIC-Domainbedingungen (
http://www.denic.de/domainbedingungen).

2.
Zu Ihren Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit, bei der Registrierung einer
.de-Domain in den Kontaktdaten Postfach-Adressen zu verwenden, ist
Folgendes zu bemerken:

Nach Ihrer Aussage haben Sie in allen Handles Ihrer Domain
Postfach-Adressen angegeben. Dies ist nicht zulässig. Wie Sie bereits
selbst aus den DENIC-Domainrichtlinien, Ziffer VII., zitieren, “[…] muss
die Straßenanschrift des Domaininhabers, bei Mitinhaberschaft wenigstens
eines Mitinhabers, mitgeteilt werden, wobei die Angabe einer
Postfachadresse nicht genügt.“ Im Falle des administrativen
Ansprechpartners (Ziffer VIII.), technischen Ansprechpartners (Ziffer
IX.) sowie Zonenverwalters (Ziffer X.) ist die Art der Anschrift dagegen
nicht näher eingegrenzt, mit folgender Ausnahme: Hat der Domaininhaber
seinen Sitz nicht in Deutschland, ist der Admin-C zugleich dessen
Zustellungsbevollmächtigter; er muss in diesem Falle seinerseits in
Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden
(siehe Ziffer VIII.).

Es liegt also ein Verstoß gegen die DENIC-Domainrichtlinien vor, wenn eine
Postfachanschrift für den Domaininhaber angegeben wird, und/oder wenn im
Falle eines Domaininhabers, der seinen Sitz nicht in Deutschland hat, eine
Postfachanschrift für den Admin-C angegeben wird. Eine, wie Sie es
bezeichnen, “stille Zustimmung“ seitens DENIC bei Angaben, die von den
definierten Regeln abweichen, ist in keinem Fall gegeben.

3.
Zu Ihrer Frage, welche Kontakttypen von DENIC standardmäßig in welcher
Form ausgegeben werden:

Seit September 2009 lassen sich Inhaberdaten zu .de-Domains nur noch unter
www.denic.de abfragen. Voraussetzung ist die vorherige Zustimmung zu den
Nutzungsbedingungen sowie die korrekte Eingabe eines Sicherheitscodes
(Captcha). Dadurch wird sichergestellt, dass Domainabfragen nicht durch
automatisierte Skripte durchgeführt werden können.

Über den sogenannten kommandozeilen-basierten whois (whois.denic.de)
lassen sich nur noch solche Domaindaten abfragen, die für technische
Fragestellungen wie etwa Fehlerbehebungen bei technischen Problemen
benötigt werden. Dazu zählen beispielsweise die betreffenden Nameserver
sowie die Kontaktdaten des technischen Ansprechpartners (Tech-C) und des
Zonenverwalters (Zone-C).


Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Welters
Pressereferat
--

DENIC eG
Kaiserstraße 75-77
60329 Frankfurt am Main
GERMANY

E-Mail: presse AT denic.de
Fon: +49 69 27235-274
Fax: +49 69 27235-235
http://www.denic.de

Angaben nach § 25a Absatz 1 GenG:
DENIC eG (Sitz: Frankfurt am Main)
Vorstand: Helga Krüger, Andreas Musielak, Carsten Schiefner, Dr. Jörg
Schweiger
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Thomas Keller
Eingetragen unter Nr. 770 im Genossenschaftsregister, Amtsgericht
Frankfurt am Main



Von: Thoog <thoog2ie AT arcor.de>
An: denic-public <public-l AT denic.de>
Datum: 25.12.2014 22:21
Betreff: [DENICpublic-l] Postfachadressen und Kontakttypen
Gesendet von: public-l-bounces AT denic.de



Hallo,

in den AGB des DENIC heißt es unter VII:

"Der Domaininhaber ist der Vertragspartner DENICs und damit der an der
Domain materiell Berechtigte. Mitinhaberschaft ist zulässig. Sofern es
sich bei dem Domaininhaber oder einem Mitinhaber nicht um eine
natürliche Person handelt, ist die vollständige Firma (mit
Rechtsformzusatz) anzugeben. Im übrigen muss die Straßenanschrift des
Domaininhabers, bei Mitinhaberschaft wenigstens eines Mitinhabers,
mitgeteilt werden, wobei die Angabe einer Postfachadresse nicht genügt."

Was heißt das nun genau für den Domaininhaber, den administrativen
Kontakt, den technischen Ansprechpartner und den Zonenverantwortlichen?

Zu meinem Fall:

Ich habe über STRATO eine Domäne beim DENIC registriert. Zu diesem
Zeitpunkt hatte ich in den STRATO-Domainhandles meine Hei­mat­an­schrift
hinterlegt, also die Anschrift, unter der ich amtlich in Deutschland
gemeldet bin. Meine Adresse erschien sowohl für den Domaininhaber, den
administrativen Kontakt, den technischen Ansprechpartner und den
Zonenverantwortlichen.

Später dann habe ich bei STRATO meine Adresse in den Domainhandles auf
meine Postfachadresse geändert. Nun taucht diese überall auf.
(Wohlgemerkt sind nur die Domainhandles davon betroffen. Bei meinen
Vertragsdaten mit STRATO taucht natürlich weiterhin meine
Heimatanschrift auf.)

Verstoße ich damit gegen die Vorgaben des DENICs? Zum Zeitpunkt der
Registrierung wurde ja meine normale Adresse an das DENIC übermittelt.
Einen direkten Vertrag habe ich zudem nur mit STRATO. Aber angenommen
ich verstieße damit gegen die Regeln des DENICs: Wenn ich nun für den
Domaininhaber und den administrativen Kontakt (Admin-C) wieder meine
Heimatanschrift einsetzte, für den technischen Ansprechpartner und den
Zonenverantwortlichen aber weiterhin die Postfachadresse verwenden
würde, befände ich mich dann wieder innerhalb der Regeln des DENICs?

Was mir aufgefallen ist: Im WHOIS werden anscheinend nur der Tech-C und
ZONE-C veröffentlicht. Die beiden anderen Kontakttypen scheinen nur über
die Seite des DENICs selbst veröffentlicht zu werden und bei der Nutzung
muss der Abfragende zumindest den Nutzungsbedingungen des DENICs
zustimmen. Ist es das standardmäßige Vorgehen des DENICs nur die
genannten Kontakttypen im WHOIS zu veröffentlichen oder in meinem Fall
einfach ein Zufall bzw. hängt dies mit STRATO zusammen? Wie kann das
DENIC effektiv verhindern, dass die Kontaktdaten des Domaininhabers und
Admin-C an Unbefugte herausgegeben werden?

Was prüft das DENIC effektiv. Ich habe mich mit den AGB im Detail erst
jetzt beschäftigt, nachdem ich meine Adresse schon vor Monaten geändert
hatte. An keiner Stelle wurde ich irgendwie daran gehindert meine
Postfachadresse anzugeben, obwohl diese als solche natürlich leicht an
der Postleitzahl und der Bezeichnung "Postfach" zu erkennen wäre. Kann
man das als stille Zustimmung des DENICs werten?

Gruß
Thoog




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http://mailinglists.denic.de/mailman/listinfo/public-l



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  • Re: [DENICpublic-l] Postfachadressen und Kontakttypen, DENIC Presse, 01/07/2015

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