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public-l - [DENICpublic-l] PRESSEMITTEILUNG - DENIC startet formalen Geschäftsbetrieb als Data Escrow Provider für ICANN-akkreditierte Registrare

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Subject: Public DENIC mailinglist

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[DENICpublic-l] PRESSEMITTEILUNG - DENIC startet formalen Geschäftsbetrieb als Data Escrow Provider für ICANN-akkreditierte Registrare


Chronological Thread 
  • From: DENIC Presse <presse AT denic.de>
  • To: public-l AT list.denic.de
  • Subject: [DENICpublic-l] PRESSEMITTEILUNG - DENIC startet formalen Geschäftsbetrieb als Data Escrow Provider für ICANN-akkreditierte Registrare
  • Date: Fri, 17 Mar 2017 17:26:41 +0100
  • Importance:
  • Sensitivity:



(See attached file: Escrow_Vertragszeichnung_ICANN_DENIC_GlobalVillage.jpg)

PRESSEMITTEILUNG

DENIC startet formalen Geschäftsbetrieb als Data Escrow Provider für
ICANN-akkreditierte Registrare

Bisher einmalig: deutsches Recht als Vertragsbestandteil und volle
Konformität mit geltender europäischer Datenschutzgesetzgebung
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Betreiberorganisation der deutschen Länderendung .de im Internet, DENIC,
erweitert ihre geschäftlichen Aktivitäten um die Sicherung von
Geschäftsdaten ICANN-akkreditierter Registrare (Registrar Data Escrow). Am
15. März 2017 wurde mit der zentralen Internet-Adressverwaltung ICANN
(Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) die letzte formale
Grundlage geschaffen: Bisher einmalig wurden dabei nicht nur anwendbares
Recht und Gerichtsstand außerhalb der USA im Verhältnis zwischen Registrar
und Data Escrow Provider vereinbart, sondern zugleich für Registrare ein
Service geschaffen, der die volle Konformität von Escrow-Prozessen im
ICANN-Kontext mit den geltenden europäischen Datenschutzbestimmungen erreicht.

Die ICANN-Akkreditierung als Third Party Provider for Registrar Data Escrow
(TPP RDE) hatte DENIC bereits im letzten Jahr erhalten. Nun konnten die
Feinheiten in der Gestaltung des obligatorischen Dreiparteien-Vertrages
zwischen ICANN, DENIC und Registraren als Nutzern des Dienstes abschließend
geregelt werden. Dieser zeichnet sich gegenüber anderen Escrow-Verträgen mit
ICANN dadurch aus, dass nicht ausschließlich kalifornisches Recht gilt,
sondern im Vertragsverhältnis zwischen einem Registrar und DENIC als
Escrow-Provider – soweit ICANN nicht betroffen ist – deutsches Recht. Außerdem
legen Registrar und DENIC bei Vertragsschluss fest, ob sie im Streitfall ein
deutsches Gericht oder ein Schweizer Schiedsgericht anrufen wollen.

Am Rande des ICANN-Meetings in Kopenhagen wurde am 15. März 2017 der erste
Dreiparteien-Vertrag durch Akram Atallah, ICANN President Global Domains
Division (GDD), DENIC-COO Andreas Musielak und Marcus Fauré, Geschäftsführer
des deutschen Registrars Global Village, unterzeichnet. Global Village
hatte DENICs Escrow-Service – zusammen mit fünf weiteren Registraren – in den
letzten Monaten bereits im Rahmen eines Friends & Family-Testbetriebs
genutzt. Durch die Einigung mit ICANN war jetzt der Weg frei für den
Abschluss eines Regelvertrags.

DENIC-Escrow: Neutral, rechtssicher, höchste technische Standards

DENIC-COO Andreas Musielak äußerte sich zufrieden: „Mit Escrow-Services
bietet sich uns ein interessantes neues Geschäftsfeld, in dem wir für die
Sicherung sensibler Daten unsere internationale Reputation als
vertrauenswürdiger Partner weiter ausbauen können. Aufgrund der aktuellen
Rechtsunsicherheit, was Datentransfers in die USA betrifft, ist der
DENIC-Escrow-Service insbesondere auch für alle europäischen Registrare
attraktiv.“ Auch Global Village-Geschäftsführer Marcus Fauré zeigte sich
erfreut: „Gerade durch die verschärfte politische Situation ist der Schutz
der Daten europäischer Domaininhaber wichtiger denn je. Ich bin erleichtert,
durch die Vertragspartnerschaft mit DENIC die Daten meiner Kunden nun
rechtssicher im europäischen Raum hinterlegen zu können, ohne sie in die
Verwahrung eines Unternehmens geben zu müssen, das zu meinem eigenen im
Wettbewerb steht. Mit DENIC steht mir jetzt der ideale Partner für die
technische Abwicklung zur Seite.“

Der DENIC-Vorstand ist zuversichtlich, dass zusätzlich nun auch die
Vertragsverhandlungen mit ICANN hinsichtlich eines DENIC-Escrow-Service für
die
Registrierungsstellen neuer generischer Top Level Domains (New gTLD Escrow
Agent), die ebenfalls der Escrow-Pflicht unterliegen, zügig abgeschlossen
werden können.

Als unabhängige, nicht-gewinnorientierte Genossenschaft ist DENIC eine
neutrale Instanz und weder Registrar noch gTLD(-Backend)-Registry, steht also
nicht im Wettbewerb zu potenziellen Kunden ihres Escrow-Service. Aufgrund
ihrer 20-jährigen Erfahrung als Betreiberin von .de – mit mehr als 16
Millionen Domains eine der größten TLD-Zonen der Welt – gehört DENIC zu den
international führenden Spezialisten im Management von Domains. Durch den
Einsatz modernster kryptografischer Verfahren und mehrfacher Redundanzen wird
die sichere Übermittlung und Speicherung aller zugehörigen
Registrierungsdaten garantiert. Die Datenspeicherung erfolgt ausschließlich
in Rechenzentren in Europa (Frankfurt und Amsterdam) und konform mit den
europäischen Datenschutzbestimmungen. Durch ihre Zertifizierungen nach
ISO/IEC 27001:2013 ISMS und ISO 22301:2012 BCM gewährleistet DENIC zudem ein
Höchstmaß an Informationssicherheit und Verfügbarkeit.

Hintergrund Data Escrow

Bei Data Escrow handelt es sich um die Hinterlegung von Daten und
Informationen bei einem Dritten. Im Fehlerfall oder bei einer Insolvenz des
Anbieters sollen die Geschäftstätigkeiten mit Hilfe der als Kopie
hinterlegten Daten durch eine unabhängige Partei fortgeführt werden können.
Als
derart geschäftsrelevante Daten gelten auch Domaindaten. Die zentrale
Internet-Adressverwaltung ICANN (Internet Corporation for Names and Numbers)
schreibt daher allen bei ihr akkreditierten Registraren und Registries vor,
dass sie die Datensätze der von ihnen verwalteten generischen (gTLD)
Domains regelmäßig bei einem unabhängigen Escrow Provider zu hinterlegen
verpflichtet sind. Ist ein Registrar oder eine Registry nicht mehr in der
Lage, ihre Dienstleistungen zu erbringen, können diese Daten somit einem
durch ICANN zu bestimmenden Partner übergeben werden und Domaininhaber haben
die Möglichkeit, ihre Inhaberschaft an einer Domain nachzuweisen.

Mit dem neuen Service bietet DENIC gTLD-Registraren, vor allem solchen mit
Sitz in Europa, eine Lösung, um ihrer Escrow-Pflicht innerhalb des
europäischen Rechtsrahmens gerecht zu werden, indem sie einen innerhalb der
EU ansässigen Escrow Provider nutzen und ihre Daten daher nicht in ein
Land außerhalb der EU übermitteln müssen.


Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Welters
Unternehmenskommunikation
--
DENIC eG | Kaiserstraße 75 - 77 | 60329 Frankfurt am Main | GERMANY
E-Mail: presse AT denic.de | Fon: +49 69 27235-274 | Fax: -235
https://www.denic.de

Angaben nach § 25a Absatz 1 GenG:
DENIC eG (Sitz: Frankfurt am Main). Vorstand: Helga Krüger, Martin
Küchenthal, Andreas Musielak, Dr. Jörg Schweiger
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Thomas Keller. Eingetragen unter Nr. 770 im
Genossenschaftsregister, Amtsgericht Frankfurt am Main

Attachment: Escrow_Vertragszeichnung_ICANN_DENIC_GlobalVillage.jpg
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  • [DENICpublic-l] PRESSEMITTEILUNG - DENIC startet formalen Geschäftsbetrieb als Data Escrow Provider für ICANN-akkreditierte Registrare, DENIC Presse, 03/17/2017

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