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public-l - Re: Re: Re: îderung Admin-C versehentlich?

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: Re: Re: îderung Admin-C versehentlich?


Chronological Thread 
  • From: "Sabine Dolderer/Denic" <dolderer AT denic.de>
  • To: champ AT suche.org
  • Cc: hostmaster AT nic.de, public-l AT denic.de
  • Subject: Re: Re: Re: îderung Admin-C versehentlich?
  • Date: Fri, 4 Aug 2000 11:02:20 +0200

Hallo,

On 03.08.00 21:31 Champ <champ AT suche.org> wrote:
>
>
> >Schritt 3: Gegen Ende des Jahres werden auch alle Personen-Objekte, die
nur
in
> >.de-Domain-Objekten referenziert sind, auf die DENIC-DB uebertragen und

danach
> >iim RIPE geloescht. Eine Pflege der Personen-Objekte kann danach NUR
NOCH
ueber
> >einen bei uns antragsberechtigten Provider oder dessen ermaechtigte
Subprovider
> >erfolgen, genau so, wie es bei den Domaindaten ja schon seit Gruendung
des
> >DENIC der Fall ist.
> >
>
> 1. Da es sich hier um Personenbezogene Daten handelt Frage ich mich
woher sie
> das Recht nehmen diese nach einer zugestimmten veröffentlichung nur noch
> modifiziert weiterzugeben. Wo liegt dafür die Rechtliche Grundlage
überhaupt
> Daten von RIPE and DENIC zu übergeben ( auser das RIPE nicht die Arbeit
haben
> will ) den bei Personen bezogenen daten bedarf deren Nutzung soweit ich
weis
> die zustimmung der Person. Diese hat meiner Meinung nach auch davon
> Unterrichtet zu werden wenn ihre Daten an dritte zur bearbeitung
weitergereicht
> werden.

Die Daten werden von DENIC im Rahmen ihrer Tätigkeit als
Domainregistrierungsstelle erhoben. Dabei ist es unerheblich, ob DENIC die
Daten als Referenz auf ein RIPE-Handle oder eigenständig erhebt. Es dürfte
ja wohl unstreitig sein, daß bei der Frage, wer Administrator einer Domain
ist, es nicht auf die Datenbank-ID (= RIPE-Handle) ankommt sondern auf den
Inhalt.

Selbstverständlich muß deswegen ein Provider, der für seine Kunden Domains
anmeldet, diese auch darauf hinweisen, daß seine Daten an die DENIC eG
übertragen werden. Das versteht sich eigentlich von selbst.

>
> 2. Da bisher das Recht zur Pflege der eigenen Daten bei der Person lag
ist es
> in meinen Augen eine so tiefgreifende Änderung wenn man diese nun nicht
mehr
> dierekt beeinflußen kann das ich auch hier nicht unbedingt eine
Gesetzliche
> Grundlage sehe.

Das Recht bzw. die Pflicht der Kunden ihre Daten, die zur ihrer Domain
gespeichert sind aktuell zu halten (wie sollen wir sonst wissen, wem die
Domain gehört?), ist schon immer vorhanden gewesen. Daran ändert auch die
Tatsache, daß bestimmte technische Möglichkeiten geändert werden - die
sich vor allem auch zum Schutz der Kunden auswirken - nichts. Daß dies
einer "gesetzlichen Grundlage" bedarf, ist deswegen wohl nicht ernst
gemeint.

>
> 3. Mit wem wurde nun endgültig der Vertrag über eine DE domain
geschloßen ?
> Mit DENIC durch als Kommisare auftrettende Dritte ? In diesem Fall steht
mir
> das recht zu a) Darüber informiert zu werden mit wemm der Vertrag
geschloßen
> wird und b) auch dierekt durch DENIC änderungen durchführen zu können,
was zum
> beispiel durch einführung eines Maintainer Systems oder Public Key für
> Persönenobjekte möglich wäre. Oder liegt ein Vertrag mit dem Provider
vor ? In
> diesem Fall wäre ein Ausdrücklicher Hinweis erfohrderlich gewesen das er
die
> Daten zur elektronischer weiterverarbeitung an DENIC weitergibt.
Alserdings
ist
> es Fraglich ob dann meinem Vertragspartner zugemutet werden kann das er
über
> Vetragsdaten von ihm wozu dann die Personendaten zählen keine dierekte
> Herrschaft mehr besitzt.
> Ist es möglich zu diesen Punkten Rechtsnorem verbindlich zu erfahren ?
> ( Gesetzt und Paragraphen )

zu a) Der Vertrag über eine DE-Domain wird zwischen dem Domaininhaber und
der DENIC geschloßen. Provider treten dabei als Vertreter des Kunden
gegenüber der DENIC auf. Wir haben dies in der Registrierungsordnung, die
wir im Mai angekündigt haben auch noch einmal explizit klargestellt.

zu b) jeder Domaininhaber kann im Zweifel gegenüber der DENIC eG
verlangen, daß die Daten direkt dort verwaltet werden. Er gibt dann den
Provider als Vermittler auf und agiert direkt mit unseren Mitarbeitern.
ABER ACHTUNG DAMIT KEIN FALSCHER EINDRUCK ENTSTEHT: Wir halten dies nicht
für den gewünschten Weg sondern nur für die letzte Rückfallposition, wir
werden weiter daran arbeiten, daß die Domains des Kunden direkt durch
seinen Provider betreut werden und dass dafür die nötigen Tools zur
Verfügung gestellt werden.

Nochmal zum Thema Gesetz & Paragraphen: Die Domainverwaltung ist - wie
fast nirgends in der Welt - auch in Deutschland nicht gesetzlich geregelt,
sondern wird privatwirtschaftlich organisiert. In Deutschland macht dies
die DENIC eG als Zusammenschluß der dt. Internetprovider auf Basis von
rfc1591 für die Domaininhaber unterhalb .DE. Unser oberstes Ziel ist dabei
für den Domaininhaber die Erreichbarkeit und die Sicherheit seiner Domain
sicherzustellen und dazu gehört auch von Zeit zu Zeit Verfahren, die bei
einem Bestand von 3000 Domains eingeführt wurden auf ihre Zuverlässigkeit
zu überprüfen,

viele Grüße
Sabine Dolderer

>
>
> MfG Thomas Lußnig
>
Sabine Dolderer
DENIC eG
Wiesenhüttenplatz 26
D-60329 Frankfurt

eMail: Sabine.Dolderer AT denic.de
Fon: +49 69 27235 0
Fax: +49 69 27235 235



  • Re: Re: Re: îderung Admin-C versehentlich?, Sabine Dolderer/Denic, 08/04/2000

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