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public-l - Re: [public-l] hotmail.de

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [public-l] hotmail.de


Chronological Thread 
  • From: alexander.public-l AT wtal.de
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [public-l] hotmail.de
  • Date: Tue, 05 Dec 2000 20:20:03 +0100

Hermann :
>Das sieht man wohl selbst beim DENIC nicht so eng.
>Bei der "Internet AG", einem DENIC-Mitglied (Gruendungsmitglied?)
>ist der Admin-C ein Herr "Hostmaster Internet" (Domain inet.de).

Gleiches Recht für alle. Wenn jemand einen Verstoß/einen unlauteren
Vorteil insbesondere beim Admin-C-Eintrag entdeckt, sollte man das
selbe Recht/eine Korrektur fordern, z.B. hier, auf dieser Liste.

Nicht schweigen :) In dieser Hinsicht (Aufklärung eines Sachverhalts)
ist die Denic IMHO auch sehr kooperativ seit Bestehen dieser öffent-
lichen Liste.

Daß für Denic-nahe Organisationen (z.B. Denic-Mitglieder oder große,
bekannte Firmen mit entsprechendem Einfluß) Sonderregelungen von Seiten
der Denic gelten, denke ich allerdings nicht. In diesen Fällen handelt
es sich wohl eher um ein Versehen oder ein Versäumnis. Auch in dieser
Hinsicht hat sich die Denic in der letzten Zeit sehr kooperativ und
ehrlich gegeben.
Im Fall Microsoft z.B. denke ich mir mal, daß entsprechend den Tlds
ein role-account eingetragen wurde, bis sich jemand aufgrund der
Richtlinien beschwert hat.

>P.S.: wie werden die Richtlinien des DENIC eigentlich durchgesetzt?
>Wie verbindlich sind sie? Was passiert bei nicheinhalten derselben?

Absolut verbindlich, für alle.
Durchsetzung ? Meinst du, mit welchen Mitteln (siehe auch Nichtein-
haltung) oder meinst du, wie die Einhaltung überprüft wird.

Tobias :
>Hat die Microsoft Corp, Redmond (USA) ihren allgemeinen Gerichtsstand
>in Deutschland?

Gab's da nicht diese Änderung, daß es reicht, wenn der Admin-C in Deutsch-
land wohnt ? Jedenfalls können Ausländer nun auch eine De-Domain regis-
trieren. Ich denke derMicrosoft-Eintrag ist in Ordnung.

>"Antragsteller und Inhaber von Domains können nur natürliche und juris-
>tische Personen sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO )
>in Deutschland haben. Der administrative Kontakt (admin-c) muß eine natür-
>liche Person sein, die ihren allgemeinen Gerichtsstand (§§ 13, 17 ZPO) in
>Deutschland hat."

Hmm, das paßt allerdings nicht dazu. Ist das der aktuelle Text ?
Falls ja : Wie paßt das zu dem Microsoft-Beispiel respektive zu meiner
Aussage ?

Hermann noch Mal :
>Offenbar :-). Auch Austin, Texas liegt in Deutschland:

Hmm, der Dell.de-Eintrag paßt IMO zu keiner Richtlinie. Hiermit beschwere
ich mich darüber und bitte um Aufklärung.

Grüße

Alexander





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