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public-l - [public-l] Pressemitteilung: DENIC MUSS DOMAINS WEDER AUF RECHTSVERLETZUNGEN PRÜFEN NOCH SPERREN

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[public-l] Pressemitteilung: DENIC MUSS DOMAINS WEDER AUF RECHTSVERLETZUNGEN PRÜFEN NOCH SPERREN


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  • From: "DENICpresse/Denic" <presse AT denic.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: [public-l] Pressemitteilung: DENIC MUSS DOMAINS WEDER AUF RECHTSVERLETZUNGEN PRÜFEN NOCH SPERREN
  • Date: Fri, 2 Mar 2001 14:42:28 +0100

Pressemitteilung

Frankfurt, den 2. März 2001

DENIC MUSS DOMAINS WEDER AUF RECHTSVERLETZUNGEN PRÜFEN NOCH SPERREN

Auch OLG Dresden verneint generelle Prüfungspflicht der DENIC bei
Domainregistrierungen

Das Oberlandesgericht Dresden hat in einer jetzt veröffentlichten
Entscheidung die Rechtsauffassung der deutschen Domainregistrierungsstelle
DENIC bestätigt. In dem Verfahren um die Domain "kurt-biedenkopf.de"
befand das Gericht, dass die DENIC keiner generellen Pflicht unterliegt,
Domains vor oder nach ihrer Registrierung auf etwa von ihnen ausgehende
Rechtsverletzungen zu prüfen. Die Verantwortung dafür liegt alleine beim
Domainanmelder. Die DENIC weist daher noch einmal ausdrücklich darauf hin,
dass man als Anmelder nicht jeden Domainnamen registrieren lassen kann,
sondern sehr genau darauf achten sollte, keine Rechte Dritter zu
verletzen. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zum Fall
"ambiente.de" liegt damit inzwischen die zweite obergerichtliche
Entscheidung zugunsten der Registrierungsstelle vor. Das Dresdner Gericht
ging sogar noch einen Schritt weiter und urteilte, dass von der DENIC
insbesondere nicht verlangt werden kann, bestimmte Domains, z. B. die
Namen von Prominenten, für eine Registrierung von vorneherein zu sperren.
Dies hatte der sächsische Ministerpräsident für die Domain
"kurt-biedenkopf.de" erreichen wollen.

Mit diesem Urteil hat sich die Rechtsprechung bezüglich der
Prüfungsverpflichtungen der DENIC weiter gefestigt. Bereits vor einigen
Wochen hatte in einem ähnlichen Fall die Dresdner Bank einen Eilantrag
gegen die DENIC von sich aus zurückgenommen, nachdem das Oberlandesgericht
Frankfurt in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gegeben hatte, dass
dem Antrag auf Sperrung von Domainnamen kein Erfolg beschieden sein wird.
Die Gerichte bestätigen damit die Position der DENIC, die sich bei der
Domainregistrierung als neutraler und rein technischer Dienstleister für
die deutschen Internetnutzer versteht.

Das Urteil des OLG Dresden zum Fall "kurt-biedenkopf.de" kann in Kürze im
Internet unter der Adresse
http://www.denic.de/doc/recht/urteile/index.html abgerufen werden.

DENIC> Dr. Klaus Herzig
DENIC> Pressestelle
DENIC> DENIC eG (Top Level Domain for Germany .de)
DENIC> Wiesenhüttenplatz 26
DENIC> 60329 Frankfurt am Main, Germany
DENIC> Tel. +49 (0)69/27235-274, Fax. +49 (0)69/27235-235
DENIC> E-Mail: presse AT DENIC.de
DENIC> http://www.denic.de
DENIC>




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