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public-l - [DENICpublic-l] Pressemitteilung: BGH entscheidet zugunsten der DENIC

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[DENICpublic-l] Pressemitteilung: BGH entscheidet zugunsten der DENIC


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  • Subject: [DENICpublic-l] Pressemitteilung: BGH entscheidet zugunsten der DENIC
  • Date: Fri, 18 May 2001 11:25:06 +0200

Pressemitteilung

Frankfurt, den 18. Mai 2001


Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsposition der DENIC

Registrierungsstelle nur in Ausnahmefällen zur Prüfung von Namens- und
Markenrechten verpflichtet

In einem Grundsatzurteil entschied der I. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofes (BGH) am Donnerstag, dass die DENIC weiterhin
Domainnamen nach dem Prioritätsprinzip registrieren kann und nicht selbst
prüfen muss, ob mit der Eintragung Rechte Dritter verletzt werden. Nur in
seltenen Ausnahmefällen, wenn die Rechtsverletzung offensichtlich ist,
muss die DENIC einschreiten. Dies setzt aber nach Auffassung des Gerichts
ein unanfechtbares gerichtliches Urteil oder eine vergleichbare
Rechtsposition voraus.

"Der BGH bestätigt die Linie der DENIC, im Interesse aller Internetnutzer
die Domainregistrierung schnell, unkompliziert und preiswert
durchzuführen", erklärte DENIC-Justitiar Stephan Welzel. "Insofern ist die
gestrige Entscheidung ein schöner Erfolg nicht allein für die DENIC,
sondern für die gesamte Internetgemeinschaft in Deutschland."

Im vor dem BGH verhandelten Fall um die Domain "ambiente.de" hatte die
Messe Frankfurt GmbH Markenrechte geltend gemacht und anstelle des
Domaininhaber die DENIC verklagt. Diese sollte eine Übertragung vornehmen,
da der Inhaber eine Freigabe zugunsten der Messe Frankfurt verweigerte.
Die DENIC lehnte dies ab, da kein rechtskräftiger Titel gegen den
Domaininhaber vorlag und behielt mit dieser Auffassung auch vor dem
Oberlandesgericht Frankfurt Recht. Die Messe Frankfurt legte daraufhin
Revision ein, die jetzt vor dem BGH scheiterte.



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