public-l AT list.denic.de
Subject: Public DENIC mailinglist
List archive
- From: "Klaus Herzig/Denic" <herzig AT denic.de>
- To: Besim Karadeniz <besim AT netplanet.org>, Public-l AT denic.de
- Subject: Antwort: [DENICpublic-l] Vorgehensweise bei KK-Zustimmung
- Date: Tue, 13 Aug 2002 14:43:36 +0200
Sehr geehrter Herr Karadeniz,
ich möchte versuchen, zumindest bei drei Ihrer Fragen etwas Licht ins
Dunkel zu bringen:
> On 13.08.02 13:28 Besim Karadeniz <besim AT netplanet.org> wrote:
> Hallo,
>
> ich arbeite bei einer ISP, der nicht selbst DENIC-Mitglied ist, sondern
> demzufolge DE-Domains über ein DENIC-Mitglied einkauft. Bei dort
> eingekauften Domains tragen wir uns als Tech-C grundsätzlich ein.
>
> Nun heißt es in der DENIC-AGB in Sachen KK in Paragraph 6, Abschnitt 1:
>
> (1) Bei Beendigung des ISP-Vertrags mit anschließender Selbstverwaltung
> durch den Kunden oder bei ISP-Wechsel gibt der Kunde selbst oder durch
> den neuen ISP den Auftrag, die Domain umzuregistrieren. Die DENIC nimmt
> die Umregistrierung vor, wenn der alte ISP der Freigabe nicht
> widerspricht oder der DENIC der Umregistrierungsauftrag des Kunden
> vorliegt.
>
> Ich hatte nun in der Vergangenheit gelegentlich das Problem, dass ich
> einem KK zustimmen sollte, mir keine Bestätigung des Kunden vorlag, dann
> aber plötzlich von meinem Reseller die KK-Zustimmung gegeben wurde, weil
> ihm eine Zustimmung des Admin-C vorlag. Laut seiner Aussage ist er
> hierzu verpflichtet, wenn er eine entsprechende Zustimmung vorliegen
> hat.
>
> Nun habe ich als Reseller da einige Probleme mit dieser Vorgehensweise,
> weil ich eigentlich von folgenden Voraussetzungen ausgehe:
>
> a) Ich habe mit dem Kunden einen Vertrag und ich denke in meiner kleinen
> guten Welt, dass ich als eingetragener Tech-C eigentlich der ISP bin,
> der einem KK zustimmen sollte oder nicht.
Wenn Sie sich die DENIC-Registrierungsbedingungen ansehen, werden Sie
feststellen, daß in §1 die Abkürzung ISP eingeführt wird, und zwar für das
DENIC-Mitglied. Wir erwarten also die Zustimmung vom jeweiligen abgebenden
DENIC-Mitglied, der nur dieses kann ja auch auf unser Registrierungssystem
zugreifen.
>
> b) Schickt der Admin-C (bzw. sein neuer Provider, der für ihn den
> Formalitätenkram übernimmt) die Zustimmung an das DENIC-Mitglied, bei
> dem ich meine DE-Domain einkaufe, sollte dieser die Zustimmung an
> mich weiterleiten, damit ich den Kunden ggf. kontaktieren kann. Nur
> ich kenne die genaue Lage des Kundenverhältnisses.
Das betrifft das Binnenverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem DENIC-Mitglied.
Sprechen Sie am besten Ihr DENIC-Mitglied daraufhin an.
>
> c) Wieso registriere ich dann Domainnamen (und stehe eventuell für
> zukünftige Kosten ein), wenn "mein" DENIC-Mitglied KKs zustimmen
> darf bzw. laut seiner Aussage muss, ohne dass ich da eine Handhabe
> habe?
>
Ein DENIC-Mitglied ist in der Tat verpflichtet, Mitteilungen des Kunden
unverzüglich an die DENIC weiterzuleiten. Eine Zustimmung zu einem
Providerwechsel durch den Admin-c ist eine solche Mitteilung, die das
Mitglied dann auch weiterleiten muß.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Herzig
DENIC eG
Pressestelle
Dr. Klaus Herzig
Wiesenhüttenplatz 26
60329 Frankfurt am Main
Telefon 069/27235-168
Telefax 069/27235-235
E-Mail herzig AT denic.de
- Antwort: [DENICpublic-l] Vorgehensweise bei KK-Zustimmung, Klaus Herzig/Denic, 08/13/2002
- <Possible follow-up(s)>
- Re: Antwort: [DENICpublic-l] Vorgehensweise bei KK-Zustimmung, Besim Karadeniz, 08/13/2002
Archive powered by MHonArc 2.6.19.