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public-l - Re: Antwort: Re: Antwort: [DENICpublic-l] Vorgehensweise bei KK-Zustimmung

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: Antwort: Re: Antwort: [DENICpublic-l] Vorgehensweise bei KK-Zustimmung


Chronological Thread 
  • From: Besim Karadeniz <besim AT netplanet.org>
  • To: Klaus Herzig/Denic <herzig AT denic.de>
  • Cc: Public-l AT denic.de
  • Subject: Re: Antwort: Re: Antwort: [DENICpublic-l] Vorgehensweise bei KK-Zustimmung
  • Date: Tue, 13 Aug 2002 17:57:37 +0200
  • Organization: netpla.net information systems

-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----

Hallo Herr Herzig,

Klaus Herzig/Denic wrote:

Zwischen dem Domaininhaber und der DENIC besteht ein direktes
Vertragsverhältnis bezüglich der Domainregistrierung.

Der Domaininhaber hat daneben noch ein Vertragsverhältnis mit seinem
Provider über die Domainpflege, Hosting, Internetzugang etc.

Die DENIC hat ein Vertragsverhältnis mit dem Mitglied, das die
betreffende Domain betreut.

Das Mitglied hat im Regelfall auch ein Vertragsverhältnis mit seinem
"Subprovider" oder wie immer man den Provider bezeichnen möchte, der
den Endkundenkontakt hat, aber nicht DENIC-Mitglied ist. Auf die
Ausgestaltung dieses Vertrages hat jedoch die DENIC selbst keinen
Einfluß.

Auf den ersten Blick einleuchtend, nur: Wenn ich letztendlich mit der
Registrierung einer DE-Domain nichts anders mache, wie nur eine
Vermittlung eines Vertragsunterzeichnung zwischen Kunde und DENIC, wäre
es nicht sinniger, wenn die DENIC ein Vertragswerk und die
Domainrechnung auch an den Kunden direkt schickt und dem Vermittler (in
diesem Fall der ISP, bei dem der Kunde seine IP-Dienstleistungen
vornimmt) eine Vertragsprovision zahlt? Stichwort Kommissionsgeschäft,
siehe Tankstellen.

Man könnte es auch näher betrachten: Wenn der Kunde automatisch einen
Vertrag mit dem DENIC abschließt, wenn er eine DE-Domain registriert,
wer ist dann berechtigt, die Gelder für die DE-Domain einzukassieren,
obwohl ich nach dieser Logik ein Außenstehender bin? Und um es noch
näher zu betrachten und sehr spitz zu formulieren: Machen sich die
Provider und auch ein DENIC-Mitglied nicht zu Handlagern, wenn sie dies
doch tun?

In Österreich z.B. verschickt das nic.at an jeden Admin-C entsprechende
Zertifikate. Das wird dort sicherlich weniger gemacht, um den Admin-C
mit Stolz zu erfüllen, dass er im Besitz einer Domain ist, sondern um
deutlich zu machen, dass nic.at die Domain vergeben hat, nicht Provider
XYZ. Darüber hinaus gibt es bei den meisten Registrierungsstellen auch
den Zahlungszuständigen in Form des Billing-C, der ebenfalls
verdeutlichen soll, dass es die unmittelbare Leistung der
Domaindelegation nur dann gibt, wenn sie auch unmittelbar bezahlt wird.


In der Regel wird es doch so sein, daß der Kunde bei dem Provider
kündigt und auch die Providerwechselzustimmung abgibt, mit dem er den
Pflegevertrag hat. Oft wissen die Domaininhaber ja gar nicht,
welches DENIC-Mitgliedihre Domain betreut. Die Information wandert
dann also ganz normal die Kette nach oben und erreicht über das
DENIC-Mitglied die DENIC.

Wie bereits angedeutet handelt es sich bei meinem Beispiel um den Fall,
dass der neue Provider (DENIC-Mitglied) die Zustimmung besass, diese
jedoch nicht bei meinem Arbeitgeber vorlag, diese Zustimmung der neue
Provider an "unser" DENIC-Mitglied weitergab und dieser dann dem schon
laufenden KK stattgab. Ausnahmefall, der allerdings nicht unbedingt
selten auftreten wird.


Wenn sich der Kunde direkt an das Mitglied wendet, wird dies im
Normalfall einen Grund haben. Diese Mitteilung des Kunden kann das
Mitglied ja nicht einfach ignorieren.

Kann einen Grund haben, muss es aber nicht: Ein neuer Provider wird ein
Zustimmungsformular dem Kunden bereitstellen, dieser füllt dieses
Formular aus, schickt es aber nicht an seinen alten Provider und der
neue Provider holt sich die Domain über das DENIC-Mitglied des alten
Providers, der von der Zustimmung gar nichts weiß. Der alte Provider
wurde ohne Schuld und ohne Grund in der Zustimmungskette übergangen und
trägt die Kosten für die eventuell schon im voraus für ein Jahr bezahlte
Domain, die er monatlich seinem Kunden in Rechnung stellt.


Wenn Sie als Provider noch Ansprüche gegen den Kunden geltend machen
wollen, können Sie dies gemäß den Regelungen des Vertrages zwischen
Ihnen und dem Domaininhaber ja auch tun.

Das dürfte im Fall einer unbezahlten DE-Domain relativ schwierig für den
Provider werden, wenn sich der Kunde auf ein Vertragsverhältnis zwischen
ihm und dem DENIC beruft, der Provider die Domain bei seinem
DENIC-Mitglied im Voraus bezahlt hat und sein Kunde monatlich zahlt.

Grüße,
Besim Karadeniz

--
Besim Karadeniz >> besim AT netplanet.org >> PGP (RSA 2.048) 0x0E7E38B9
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--- Thomas Kausch, ZDF heute nacht







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