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public-l - [DENICpublic-l] Abmahnung IV wegen Verstoss gegen das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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[DENICpublic-l] Abmahnung IV wegen Verstoss gegen das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: recht AT denic.de, public-l AT denic.de
  • Subject: [DENICpublic-l] Abmahnung IV wegen Verstoss gegen das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG)
  • Date: Sun, 17 Oct 2004 11:37:04 -0700


TO:
DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG
Vorstand: Andreas Bäß, Ines Balthes, Stephan Deutsch, Sabine Dolderer,
Carsten Schiefner
Aufsichtsrat: Sebastian von Bomhard (Vorsitzender)
z.H. DENIC-Rechtsabteilung
Tel.: +49 (0)69 27 235 0
Fax.: +49 (0)69 27 235 235
Wiesenhüttenplatz 26

60329 Frankfurt

GERMANY

Vorab per Email: recht AT denic.de
Vorab per Telefax: +49 (0)69 27 235 235


Abmahnung IV wegen Verstoss gegen das Teledienstedatenschutzgesetz
(TDDSG)


Sehr geehrte Damen und Herren,

Die DENIC ist ein Diensteanbieter im Sinne des TDG, MdStV und
TDDSG. Unter der Internetadresse

http://www.denic.de/de/denic/mailinglisten/

bieten Sie als Diensteanbieter per SMTP/ESMTP i.V.m. der
Archivierung per HTTP mehrere Mailinglisten an. Zitat:

"Mailinglisten - Die DENIC stellt drei öffentliche
Mailinglisten zur Verfügung. Sie können sich hier
in die Listen ein- und austragen."
vgl. http://www.denic.de/de/denic/mailinglisten/

Ich habe festgestellt, dass Sie hierbei gegen den TDDSG
verstossen. Um Ihnen nur mal ein Beispiel daraus zu nennen, wenn Sie mal
wieder auf der §§-Leitung stehen: Trotz des § 4 Abs. 6 Satz 2 TDDG
informieren Sie den Nutzer nicht darueber, dass die Teilnahme an diesem
Teledienst auch anonym oder unter Pseudonym moeglich sein kann, § 4
TDDSG.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tddsg/__4.html

Aus diesem Grunde werden Sie hiermit abgemahnt, es zu
unterlassen, gegen das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) zu
verstossen. Ich habe Sie aufzufordern, auf der
http://www.denic.de/de/denic/mailinglisten/

bis zum 22.10.2004 um 12:00 Uhr MEZ.
====================================

dem TDDSG gerecht und rechtskonform zu werden. Nach fruchtlosem
Ablauf dieser Frist werde ich gegen Sie Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen
Verstoss erstatten, vgl. § 9 TDDSG.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tddsg/__9.html

Die Frist ist angemessen, da Sie fuer den Update dieser Webseite
nur wenige Minuten benoetigen und Sie hierzu sowohl technisch als auch
juristisch in der Lage sind, das auch umsetzen zu koennen
(DENIC-Hausjurist und DENIC-Webseitenersteller im Hause der DENIC). Die
Frist ist auch deswegen angemessen, weil Sie uns in der
LOWRIDERMAGAZIN.DE-Sache ebenfalls nur eine Frist von 5 Tagen geben
haben, einen Update vorzunehmen, damit man uns weiter mit unerwuenschten
Werbungen, sog. "SPAM", zumuellen kann.

Morgen, den 18.10.2004, kriegen Sie wieder eine Abmahnung wegen
einer anderen Sache, Sie SPAM-Foerderer und
WHOIS-Datenbankzulassungsabsaugerer zum Zumuellen von unerwueschten
Werbungen auf gueltige Emailadressen. Und zwar solange, bis Sie es
LERNEN, dass Spam sucks.

Mit freundlichen Gruessen
Rob Liebwein





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