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public-l - Re: [DENICpublic-l] 2) Spamvermeidung mittels Grafiken im Whois

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] 2) Spamvermeidung mittels Grafiken im Whois


Chronological Thread 
  • From: M.Mayrhofer AT gmx.de
  • To: Elmar Knipp <Elmar.Knipp AT knipp.de>
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] 2) Spamvermeidung mittels Grafiken im Whois
  • Date: Tue, 19 Oct 2004 21:18:33 +0200 (MEST)


SgH Knipp!
>
> Wie wird das 4-Punkte-Programm von Rob Liebwein zur Vermeidung
> von Spam beurteilt?
>
> Zur Erinnerung hier noch einmal die Idee:
>
> <--- schnipp --->
>
> ... dass in diese Spamerei nur dann intensiv eingewirkt werden kann, wenn
>
> a) die WHOIS-Nutzungsbedingungen der DENIC grundsaetzlich nicht
> mehr umgangen werden,
Diese Klausel ist unwirksam, da sie an anderen Stellen mißachtet wird.

>
> b) die whois.nic.de einstweilen gesperrt und nur noch ueber
> die http://www.denic.de/de/whois/ i.V.m. der
> WHOIS-Nutzungsbedingung erlaubt wird, zumal gleichzeitig die
> dort stattfindende WHOIS-Abfrage nur noch unter SSL/HTTPS
> gefahren wird,
Dieser These stimme ich vollumfänglich zu. Der sorglose Umgang mit den Daten
personbezogener Betroffener ist m.E. erheblichst rechtsbedenklich. Es
wundert mich schon lange, warum hiergegen noch nicht angegangen worden ist.
Es ist mir auch unverständlich, wie es dazu kommen kann und hierbei die
Kollegen von Darmstadt dem zugestimmt haben. Die Rechtsprechung ist sich zu
diesem Punkt durch die Bank einig.
Ich wünsche Herrn Liebwein viel Erfolg bei seiner Klage. Er wird gewinnen.
>
> c) die Emailadressen als GRAFIK anstelle als TEXT im
> Ausgabeergebnis ausgeworfen werden,
M.E. ist dies wert einmal zu testen. Über das Testergebnis bin ich gespannt.

>
> d) jeder personenbezogene Betroffene vom Widerrufsrecht nach
> dem BDSG Gebrauch machen kann, was es wegen der Weitergabe
> der personenbezogenen Emailadresse an Dritte (=Spamer)
> betrifft, ohne dass dann hierbei die Domaine gekuendigt
> wird.
Dieser These brauche ich nicht zuzustimmen, da dies bereits gesetzlich
geregelt ist. Es sei der Denic eG empfohlen, sich an die Rechtsnormen zu
halten.

Der so derart sorglose Umgang mit den Daten durch die Denic eG ist einer der
Gründe, warum ich keine eigene Domainadresse registrieren kann. Die
Domainadresse dürfte sich bereits als eine lebensnotwendige Einrichtung
erweisen.

Beste Grüße
Mayrhofer

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