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public-l - Re: [DENICpublic-l] Rechtlicher Hintergrund bzgl Domainsperren bei Forderungen dritter

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Rechtlicher Hintergrund bzgl Domainsperren bei Forderungen dritter


Chronological Thread 
  • From: Olaf Boos <o.boos AT tarigon.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Rechtlicher Hintergrund bzgl Domainsperren bei Forderungen dritter
  • Date: Wed, 13 Jul 2005 10:09:31 +0200
  • Disposition-notification-to: Olaf Boos <o.boos AT tarigon.de>


Hallo!

Methfessel Computers - Webmaster schrieb:

> heute erhielten wir eine eMail mit der Bitte um Domainsperrung, aufgrund
> der Tatsache, dass die Webseite hinter der Domain - die bei uns gehostet
> wird, incl Webspacer etc. - vom Autor der eMail designed wurde.
> Unser Kunde den Designer lt dessen Aussage nicht bezahlt und auch
> Mahnungen und Fristen verstrichen ohne Reaktion.


Die Bitte negativ beantworten. Das sind zwei völlig unterschiedliche Rechtsgüter. Eine Domainsperrung würde in diesem Fall eine Verweigerung der Erbringung einer bezahlten Dienstleistung bedeuten, d.h. ihr würdet u.U. selbst gewaltige Schwierigkeiten bekommen - und zwar zu Recht.
Zum besseren Verständnis folgender Vergleich zum Selbsthinken:

Person A hat bei Person B eine Handwerksleistung in Auftrag gegeben, diese auch erhalten, aber nicht bezahlt. Person B bekommt mit, dass Person A sein Auto in die Werkstatt C gegeben hat und bittet Werkstatt C nun um Verweigerung der Herausgabe des Autos an A so lange A die Rechnung von B nicht bezahlt hat.

Seit dem neuerlichen Schwachsinn vom LG München (GEMA-EV) meint nun wohl jeder Kasper, dass man im Netz nach Belieben blockieren, sperren und beschlagnahmen könne. Provider sollten sich weder zum Freiwild noch zum Spielball für fragwürdige Rechtsauslegungen verdrehen lassen....

--
MfG, O.Boos





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