Skip to Content.
Sympa Menu

public-l - Re: [DENICpublic-l] Domainstreit

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

List archive

Re: [DENICpublic-l] Domainstreit


Chronological Thread 
  • From: Christopher Gerharz <lists AT cgerharz.de>
  • To: Methfessel Computers - Webmaster <webmaster AT methfessel-computers.de>
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Domainstreit
  • Date: Tue, 16 Aug 2005 04:02:14 +0200


-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1

Methfessel Computers - Webmaster schrieb:
> Hallo Herr Gerharz,

Hallo,

vielen Dank fuer Ihre Meinung!

> ohne die genaue Rechtslage zu kennen, würde ich es auf den ersten Blick
> so wie Sie sehen,
>
> Interessant wäre noch ob es sich bei dem Domainnamen um einen Namen
> handelt, auf den B in irgendeiner Form Ansprüche erhaben könnten.

Nein

> Des weiteren müsste B dazu verpflichtet sein, die Dokumente zu
> spezifieren, bzw diese auch auf Verlangen (insbesondere von A)
> vorzulegen um seine Rechtsansprüche zu beweisen.

Tut B nicht. Laut Aussage von A wird immer nur "Du weisst ganz genau,
was wir meinen." gesagt.
Die Parteien sind uebrigens beide etwas juenger. ;)

Partei B behauptet nun Folgendes:
"Wenn du die Domain halten willst, musst du beweisen, dass du den Namen
unabhaengig von uns 'erfunden' hast, und das wirst du nie und nimmer
koennen!"

Ich sehe denn Sinn nicht. Partei B hat zum Registrierungszeitpunkt
zugestimmt, dass die Domain auf den Namen von A laeuft. Waere das nicht
gewollt gewesen, haette man einen Verein, eine Firma o.Ae. gruenden
muessen oder einen Vertrag abschliessen, bei dem der Verbleib der Domain
im Streitfall geregelt ist.
Ein solches Dokument existiert meines Wissens nach nicht.

"Ausserdem geht es da nicht um ein Dokument, dass du unterschrieben
hast, sondern um eines, das belegt, dass ICH den Namen erfunden habe und
du somit das Urheberrecht verletzt hast."

Auch an dieser Aussage zweifle ich, da hier doch trotzdem der Grundsatz
"first come, first serve" gilt. Auf einen Domainnamen kann man doch
ueberhaupt kein Urheberrecht haben, oder?
Gesetzt den Fall, ich erfinde den Namen "abcdefgh" und ein Bekannter
kriegt Wind davon und registriert den "Begriff" vor mir als Domain. Dann
bin ich doch auch machtlos, oder?

> Generell vermute ich hier aufgrund Ihrer Beschreibung ein erfolglosen
> Versuch von B an die Domain zu kommen und würde es hier auch drauf
> ankommen lassen.

:)


Mit freundlichen Gruessen,
Christopher Gerharz


-----BEGIN PGP SIGNATURE-----
Version: GnuPG v1.4.0 (MingW32)

iD8DBQFDAUkm6k8b5IOi9YMRAgbVAJ0c3qWdz0GpHfhzNvKApNOPbl9PDQCfayj3
oamILPrG5wzq5IIbahhiE6w=
=lLOc
-----END PGP SIGNATURE-----




  • [DENICpublic-l] Domainstreit, Christopher Gerharz, 08/15/2005
    • Message not available
      • Re: [DENICpublic-l] Domainstreit, Christopher Gerharz, 08/16/2005

Archive powered by MHonArc 2.6.19.

Top of Page