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- Subject: [DENICpublic-l] [aus Heise.de-News] Rechtsstreit um Gebaren der DeNIC
- Date: Tue, 4 Sep 2001 23:33:39 +0200
Rechtsstreit um Gebaren der DeNIC
Zwischen dem Berliner Webspace-Vermarkter comNetworld und der
Registrierstelle für de-Domains DeNIC eG ist ein scharfer Streit entbrannt.
Mit einer einstweiligen Verfügung erwirkte comNetworld, dass die DeNIC nicht
behaupten darf, Domain-Registrierungen ohne Gewinnerzielungsabsicht
durchzuführen oder eine "Non-Profit-Organisation" zu sein. Am gestrigen
Montag änderte die Registrierzentrale dahingehend ihre Darstellungen im Web,
kündigte aber gleichzeitig an, sie werde gegen die einstweilige Verfügung
Widerspruch einlegen.
Kurioserweise hat das zuständige Landgericht Frankfurt jene anderen sieben
Anträge auf einstweilige Verfügung gegen die DeNIC abgelehnt, in denen es um
die eigentlichen Streitpunkte geht. comNetworld wirft der zentralen
Domainverwaltung im Kern vor, nach der Erstregistrierung einer Domain völlig
überflüssig zu sein. Der DeNIC-Verwaltungsapparat behindere die kleinen
Provider, wo es nur gehe, schimpft comNetworld-Geschäftsführer Wolfgang
Papenbrock. "Hier wird im Grunde Domain-Jojo gespielt", wetterte er im
Gespräch mit heise online.
Papenbrock wiederholt damit den regelmäßig aufkeimenden Vorwurf, die
Organisationsform der DeNIC sei ungeeignet, Top-Level-Domains möglichst
unbürokratisch und transparent zu verwalten. Derzeit besteht die
Genossenschaft aus 154 Internet Service Providern (ISPs). Nur diese
Mitglieder dürfen Domains direkt bei der DeNIC registrieren.
Nicht-Mitglieder wie comNetworld müssen die Domainanträge ihrer Endkunden
folglich über ein Mitglied abwickeln.
Genau diese Konstellation führte zu dem konkreten Rechsstreit: Er geht auf
ein Schreiben zurück, das die DeNIC im Juli an einige Kunden von comNetworld
versandte. In diesen Briefen wurden die Kunden, ohne das comNetworld davon
in Kenntnis gesetzt worden war, darüber informiert, dass sich ihre Domains
im Transit-Zustand befänden. Das DeNIC versetzt Domains meist in den
Transit-Status, wenn jenes Mitglied, das für die Erstregistrierung
verantwortlich zeichnet, meldet, dass es Zahlungsschwierigkeiten bei einem
Reseller, also einem "untergeordneten" Provider gibt. In diesem Fall fordert
das DeNIC die Domain-Inhaber dazu auf, einen Domain-Transit und einen
eventuellen Providerwechsel durchzuführen.
"Die Domains waren sauber verwaltet und bezahlt", beschwert sich Papenbrock.
Es könne nicht angehen, dass seine Kunden zum Providerwechsel aufgefordert
werden. DeNIC-Justiziar Stephan Welzel verweist darauf, dass comNetworld die
Registrierungen über einen Provider durchführte, der ebenfalls kein
DeNIC-Mitglied sei. Es sei nicht Sache der DeNIC, über die Verträge der
Nicht-Mitglieder zu wachen. Hier habe eine "unglückliche
Vertragskonstellation" vorgelegen.
Gleichzeitig besteht die DeNIC darauf, mit jedem einzelnen Domain-Inhaber
ein Vertragsverhältnis zu haben, das sie zum Ändern des Domain-Status und
zur direkten Ansprache der Providerkunden berechtige. "Egal, bei welchem
Provider ein Kunde seine Domain hosten läßt - er bekommt von uns eine
singuläre Leistung, nämlich den DNS-Eintrag. Damit ist er auch bei uns
Kunde", beharrte DeNIC-Geschäftsführerin Sabine Dolderer im Gespräch mit
heise online. "Alles andere wäre auch Unsinn: Für Domain-Inhaber gäbe es ein
böses Erwachen, wenn wir auf einmal sagen würden, es gäbe keinen Vertrag."
Wenn comNetworld mehr Einfluss auf die Registrierungen seiner Kunden haben
wolle, stehe es der Firma frei, selbst einen Mitgliedsantrag bei der DeNIC
zu stellen. "Wir sind nicht der abgeschottete Club, als der wir oft
dargestellt werden", sagte Dolderer.
Große Verwirrung stiftet nun aber die Begründung des Frankfurter
Landgerichts. Zwar hält das Gericht die DeNIC für berechtigt, Schreiben wie
das oben erwähnte zu versenden, erklärt jedoch gleichzeitig, dass die DeNIC
zu den Kunden von comNetworld "keine Vertragsbeziehungen unterhält." In
einem internen Schreiben an seine Mitglieder, dass heise online vorliegt,
bestätigt Justiziar Welzel, dass er darüber irritiert sei. Im Zusammenhang
gelesen könne dies nur bedeuten, dass das Gericht sagen wollte, über eine
reine Domainregistrierung hinaus bestehe kein Vertragsverhältnis zwischen
der DeNIC und dem Endkunden. "Letztlich allerdings spielt all dies keine
Rolle, weil die allein verbindliche Entscheidungsformel keine Feststellung
über die Vertragssituation enthält." Nichts genaues weiß man also derzeit
nicht.
comNetworld-Geschäftsführer Papenbrock möchte die Situation geklärt wissen
und notfalls den Fall vor das Oberlandesgericht tragen. "Wer ein
'öffentliches Gut' verteilt und verwaltet, wie das der Länder-TLD .de für
Deutschland, ist zu besonderer Sorgfalt und verantwortungsbewusstem Handeln
verpflichtet. Die DeNIC eG muss sich fragen lassen, ob sie dieser Aufgabe
derzeit noch gewachsen ist", schreibt er. Auf iher Website hat seine Firma
viele den Fall betreffenden Dokumente veröffentlicht, unter anderem auch ein
internes Schreiben des DeNIC-Justiziars Welzel. Dieser fühlt sich dadurch
auf den Schlips getreten: "Eine solche Vorgehensweise halte ich, um es sehr
zurückhaltend zu formulieren, für höchst ungewöhnlich." (hob/c't)
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-04.09.01-002/
- [DENICpublic-l] [aus Heise.de-News] Rechtsstreit um Gebaren der DeNIC, jan, 09/04/2001
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