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public-l - Re[4]: [DENICpublic-l] Admin-C Daten werden zuviel verlangt

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re[4]: [DENICpublic-l] Admin-C Daten werden zuviel verlangt


Chronological Thread 
  • From: "Ansgar Federhen" <info AT rhein-net.de>
  • To: "'Stephan Welzel/Denic'" <welzel AT denic.de>
  • Cc: <public-l AT denic.de>
  • Subject: Re[4]: [DENICpublic-l] Admin-C Daten werden zuviel verlangt
  • Date: Wed, 5 Dec 2001 13:09:50 +0100
  • Importance: Normal

> Ich habe nicht gesagt, das BDSG gelte nicht für DENIC; ich
> habe lediglich
> gesagt, daß eine Beschränkung für die Datenerhebung, wie sie "P. B."
> beschrieben hat, für nicht-öffentliche Stellen nicht gilt.
> Wenn Sie das
> BDSG weiterlesen, werden Sie keine entsprechende Vorschrift finden.

Stimmt, der zitierte Satz stammt aus § 13 (öffentliche Stellen). Aber in §
28 gibts schon was ähnliches für nicht-öffentliche Stellen:
"Das Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre
Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig
1. im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder
vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen,
2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle
erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, daß das
schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluß der Verarbeitung
oder Nutzung überwiegt"

also auch hier Daten speichern, nur so weit sie erforderlich sind.

Ansgar Federhen






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