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public-l - Re: Re[4]: [DENICpublic-l] Admin-C Daten werden zuviel verlangt

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: Re[4]: [DENICpublic-l] Admin-C Daten werden zuviel verlangt


Chronological Thread 
  • From: "Stephan Welzel/Denic" <welzel AT denic.de>
  • To: "Ansgar Federhen" <info AT rhein-net.de>
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: Re[4]: [DENICpublic-l] Admin-C Daten werden zuviel verlangt
  • Date: Wed, 5 Dec 2001 13:18:50 +0100

On 05.12.2001 13:09 "Ansgar Federhen" <info AT rhein-net.de> wrote:
>
> > Ich habe nicht gesagt, das BDSG gelte nicht für DENIC; ich
> > habe lediglich
> > gesagt, daß eine Beschränkung für die Datenerhebung, wie sie "P. B."
> > beschrieben hat, für nicht-öffentliche Stellen nicht gilt.
> > Wenn Sie das
> > BDSG weiterlesen, werden Sie keine entsprechende Vorschrift finden.
>
> Stimmt, der zitierte Satz stammt aus § 13 (öffentliche Stellen).

Sehen Sie?

Aber in §
> 28 gibts schon was ähnliches für nicht-öffentliche Stellen:
> "Das Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder
ihre
> Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig
> 1. im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder
> vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen,
> 2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle
> erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, daß das
> schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluß der Verarbeitung
> oder Nutzung überwiegt"
>
> also auch hier Daten speichern, nur so weit sie erforderlich sind.

Das ist keine zutreffende Zuammenfassung; Sie sollten einfach beim
Gesetzeswortlaut bleiben. Und nach dem Gesetzeswortlaut besteht kein
Zweifel, daß DENIC die fraglichen Daten des admin-c haben darf. Wie ich von
Anfang an gesagt habe.

Stephan Welzel






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