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public-l - Re: [DENICpublic-l] Vertragspartner DENIC

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Vertragspartner DENIC


Chronological Thread 
  • From: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>
  • To: nachricht AT acre.de
  • Cc: Public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Vertragspartner DENIC
  • Date: Thu, 17 Jul 2003 10:14:45 +0200






Hallo "Christian",

On 16.07.2003 21:22 nachricht AT acre.de wrote:
>
> wenn ich das immer wieder recht verstehe, wird ja ein Kunde, der eine
> de-Domain registriert Vertragspartner von DENIC.

So ist es.

> Also muss ja wohl derjenige der das Bindeglied zwischen DENIC und dem
> Kunden herstellt irgendwie ein Erfuellungsgehilfe von DENIC sein (so
wuerde
> ich das jedenfalls nach BGB sehen)

Absolut nicht.

Zunächst einmal kann es einen Erfüllungsgehilfen im Prinzip nur dann geben,
wenn bereits ein Vertrag geschlossen wurde, bei deren Erfüllung der
Erfüllungsgehilfe hilft (daher der Name). Ein Vertrag aber ist in der von
Ihnen beschriebenen Konstellation ja gerade nicht geschlossen worden.

Insofern reden wir hier eher von einem Boten oder einem Vertreter.

Davon unabhängig zeichnen sich all diese "Gehilfen" vor allem dadurch aus,
daß sie durch die Seite ausgesucht werden, der sie zuzuordnen sind. Bei der
Domainregistrierung sucht jedoch nicht DENIC aus, über welchen Provider der
Domainanmelder die Registrierung durchführt, sondern der Anmelder. Mehr
noch: Wenn der Domainanmelder einen Provider beauftragt, der nicht selbst
DENIC-Mitglied ist, weiß DENIC nicht einmal, daß dieser Provider existiert
und Domainregistrierungen anbietet.

Der Provider steht deshalb sozusagen im Lager des Domainanmelders, egal ob
nun als Bote, Vertreter oder Gehilfe. Zur Klarstellung sagen es so übrigens
auch ausdrücklich die DENIC-Registrierungsbedingungen (§ 5 Abs. 1 S. 2).

> Jetzt hat aber jemand (eben diesem Erfuellungsgehilfen der DENIC) den
> Auftrag gegeben eine de-Domain zu registrieren. Der macht das aber auf
> seinen eigenen Namen statt auf den Namen des Kunden (ahnungsloser
> Internet-Nutzer)!

Das ist bedauerlich für den Kunden, aber offenbar darauf zurückzuführen,
daß er sich einen eher unseriösen Provider ausgesucht hat (der, ich wette,
nicht DENIC-Mitglied ist).

> Er erfaehrt also weder, dass die Domain nicht auf seinen
> Namen laeuft,

Das könnte er erfahren, wenn er es in der Whois-Abfrage überprüfte, wie es
jeder umsichtige Domainanmelder ohnehin stets tut - und wie es wiederum
auch die DENIC-Registrierungsbedingungen verlangen (§ 3 Abs. 2).

> noch das er eigentlich Vertragspartner der DENIC geworden ist
> (waere)!
>
> Nun verschwindet derjenige auf dessen Namen die Domain registriert ist
und
> war in den letzten 2 Monaten trotz intensiver Nachforschungen nicht
> aufzutreiben.
>
> Wie geht das nun weiter?

Wenn der Domaininhaber existiert, hat der Kunde Pech gehabt, und zwar, noch
einmal, weil er sich dummerweise selbst einen unseriösen Provider
ausgesucht hat. Wenn der Domaininhaber nicht existiert und der Kunde das
nachweisen kann, mag er sich an DENIC wenden, und DENIC wird ggf. wegen
unzutreffender Daten eingreifen.

> Der Kunde wollte ja nach den Bedingengen ( die er nicht kannte, aber die
> fuer ihn bindend gewesen waeren) Vertragspartner der DENIC werden.

Ist er aber eben nicht.

> DENIC laesst Gauner falsche Registrierungen machen - und der Dumme ist
der
> Kunde, der beinahe Kunde von DENIC geworden waere? Oder wie? Oder was?

Umgekehrt ist es richtig: Manche Kunden suchen sich leider Gauner als
Provider aus. Der Vorwurf gegen DENIC hingegen ist unberechtigt; denn Sie
wissen so gut wie ich, daß dies ein freies Land ist, in dem jeder
Domainregistrierungen anbieten kann und dafür keine "Lizenz" oder
dergleichen von DENIC braucht. Folglich kann keine Rede davon sein, daß
DENIC Provider "machen läßt", und also kann man DENIC beim schlechtesten
Willen auch nicht für Verfehlungen solcher Anbieter verantwortlich machen.
Vielmehr gilt, wie stets im Leben, daß man sich seine Geschäftspartner
sorgfältig aussuchen sollte.

Besten Gruß

RA Stephan Welzel
Leiter Recht
DENIC eG






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