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public-l - Re: [DENICpublic-l] Deja-vu?

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Deja-vu?


Chronological Thread 
  • From: Frank Loewe <loewe AT dotcom-service.net>
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Deja-vu?
  • Date: Thu, 23 Sep 2004 16:15:42 +0200


ambos AT ambos.de schrieb:

Wenn mir ein Gericht sagen würde, dass EIN Ritter ritterlicher sei, als eine
Tafelfunde (ca. 6000 Ritter), so würde ich auch zur Wildsau werden.
Dass der Fall nicht so einfach ist, zeigt doch die Zahl der sich damit
befassenden Gerichte und die Tatsache, dass das DENIC die bereits übertragene
Domain zurück in den Transit-Status gesetzt hat obwohl der DENIC
rechtskräftige Urteile vorliegen sollen.


Sorry Heiko,

aber 1 Loewe ist auch in D loewiger als tausend andere, weil er die Markenrechte auf Loewe(tm) hat.

Das sagt nicht nur ein Gericht, sondern der gesunde Menschenverstand.

Was mir hier allerdings tierisch auf den Nerv geht, ist das scheinheilige getue des Herrn Liebwein.

Wer andere als Prozesshansel und dergleichen bezeichnet, selber aber jedes auch nur an den Haaren herbeiziehbare Rechtsmittel (einige davon völlig unsinnig) auswendig beherscht, und sich damit brüstet Richter X und Y bereits abgemahnt zu haben ( in anderer Sache versteht sich) wobei eine Abmahnung gegen einen Richter für mich formaljuristisch absoluter Nonsens ist da Abmahnungen imho lediglich im Wettbewerbsrecht zulässig sind (hier kann ich mich irren), soll sich einfach geschlosssen halten.

Oder ist das Recht nur dann Recht, wenn es für Herrn Liebwein gesprochen wird? Sprich alle anderen haben natürlich kein Recht.

Imho ist DENIC eine Genossenschaft. Weder eine Behörde, noch eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

Mitarbeiter eines Privatunternehmens können nicht befangen sein.
Sie können kein Recht sprechen, das ist die Aufgabe von Richtern.
Sie brauchen auch nicht vollstreckend tätig werden.

Sie können aber sehrwohl entscheiden, was in Ihrem Unternehmen passiert und was nicht.

Sprich 2/3 des gequirlten Blödsinns hier können wir uns schenken.
DENIC erlässt keine einstweiligen Verfügungen, warum auch.

Wenn DENIC entscheidet, aufgrund der Domainbedingungen vertragsgemäss kündigen zu müssen, so ist das deren Entscheidung, da wir immer noch Vertragsfreiheit in D haben. D.h. niemand kann mich dazu zwingen mit irgendwem einen Vertrag einzugehen.

Und niemand kann mich dazu zwingen von einem gegebenen Kündigungsrecht NICHT Gebrauch zu machen.


Und nu gerade frisch eingetroffen ;-)

>Das zu klaeren und wo die Schranken und Grenzen bei dieser >Monopolstellung liegen, ist Aufgabe
>des Bundeskartellamts.

Herr Kollege Liebwein,

das wird nicht funktionieren.
Das DENIC ist eine Genossenschaft ohne Gewinnerzielung.
D.h. es entsteht kein Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen.
D.h. das Kartellamt ist nicht zuständig.

[ironie]
Wir könnten allerdings kurzfristig auch einmal das Monopol der ICAN auf den Prüfstand stellen ;-), da durch deren rechtemissachtenden Machenschafften das DENIC erst ermöglicht wurde.
[/ironie]

--schnipp

bzgl. diverser Beschwerden, das Mails in solchen Fällen nicht ankommen ( gmx wurde ja genannt).

Steht irgendwo geschrieben, das irgendwem auf Lebenszeit, ohne Rücksicht auf Rechte anderer, das Nutzungsrecht an Domain XXX.de übertragen wird?

Nein, d.h. es muss jedem von vorn herein bewusst sein, das solche Fälle eintretten können.

Das Argument: " Dann können sich andere den Email Verkehr zu eigen machen" ist etwas schwach, wenn auch nachvollziehbar für mich.


Fazit:

Ich kann Herrn Liebweins Ärger nachvollziehen.
Ich kann allerdings nicht nachvollziehen, das er sich immer abenteurlichere Argumente und angebliche Rechtsmittel aus dem Hut zaubert.

Ich kann nicht nachvollziehen, das er für sich das Recht unseres Rechtsstaates in anspruch nimmt, dieses anderen aber verwehren möchte.

Wer nicht verlieren kann, der sollte nicht spielen...

Allerdings ist es typisch für notorische Spieler, die Schuld am Verlust permanent bei anderen zu suchen...

Gruß
--

Frank Loewe






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