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public-l - [DENICpublic-l] DENIC-Sperrfrist bei Uebertragungsfaellen

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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[DENICpublic-l] DENIC-Sperrfrist bei Uebertragungsfaellen


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: Frank Loewe <loewe AT dotcom-service.net>
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: [DENICpublic-l] DENIC-Sperrfrist bei Uebertragungsfaellen
  • Date: Thu, 23 Sep 2004 17:46:09 +0200


Hallo Herr Loewe,

Frank Loewe wrote:
> Steht irgendwo geschrieben, das irgendwem auf Lebenszeit, ohne
> Rücksicht auf Rechte anderer, das Nutzungsrecht an Domain XXX.de
> übertragen wird?

Die Frage muesste anders lauten, meine ich: Steht irgendwo
geschrieben, dass aus datenschutzrechtlichen Gruenden - inbesondere
wegen der Begehungsgefahr zur Verletzung von Post- und
Fernmeldegeheimnis und Ausspaehen von Daten - eine Sperrfrist von z.B. 6
Monaten erforderlich ist?

Hilfsweise, dass gerade bei Uebertragungsfaellen bestehende
elektronische Post noch fuer mindestens 6 Monate weiter den Empfaenger
erreichen koennen, bevor nach Ablauf der Sperrfrist solchartige
Datensaetze geloescht werden koennen?

Moegliches Gegenargument der DENIC oder des gewinnenden
Klaegers:

"Wir warten keine 6 Monate. Wir switchen sofort."

Ist das verhaeltnismaessig? Ich meine nein.

Ist es dann auch gerade verhaeltnismaessig, wenn fristlose
Kuendigungen gerade _ohne_ Sperrfristen ausgesprochen werden?
Ich meine: Nein. AGB-Klausel § 7 Abs. 2 Ziff C hierzu ist unwirksam,
Sperrfrist ist nicht bestehend.

Wo konkret wuerden Sie ein Problem sehen, wenn hier bei solchen
Sonderfaellen aus datenschutzrechtlichen Gruenden eigens eine Sperrfrist
eingefuehrt wird? Ich sehe da kein technisches Problem. Es mag sein,
dass da ein Klaeger hier 6 Monate warten muss. Das kann der gewinnende
Klaeger ja als Schadenersatzanspruch vs den verlierenden Beklagten
geltend machen. Also, das juristische ist es nicht. Und das technische
ist es auch nicht. Nun, warum macht die DENIC das dann nicht, wenn sie
doch gerade dafuer haften muss?

Und ueberhaupt die Frage, wenns mal nicht um einen Rechtsstreit
geht: Wenn ein Domainregistrant den Domainnamen nicht mehr haben will,
die Domaine geloescht wird, warum darf dieser Domainname _sofort_ neu
registriert werden, ohne dass man den Datenschutz wegen des frueher
gelaufenen Emailverkehrs zu beachten hat?

Ich weiss, noch viele zu klaerende Fragen... :-(

Aber schauen Sie mal, Herr Loewe, der Unterschied zwischen Ihnen
und der DENIC ist doch folgender: Sie haben sich wenigstens mit einer
Ltd. nach UK abgesichert (Ndl. Deutschland) und dann erst haben Sie mit
Ihrem Geschaeft angefangen. Das ist vernuenftig und sehe ich als eine
professionelle Vorgehensweise. An dem ist im Hinblick auf das EU-Recht
was dran. :-) Bei der DENIC ist das umgekehrt. Die schmeissen einfach
was ins Internet rein ohne lang und gross zu ueberlegen, und fangen erst
hinterher zum Flicken mit beispielsweise den AGBs und
Genossenschaftsdingerchen an. Und jetzt suchen die erst mal einen
Volljuristen waehrend der Laden laeuft und waehrend Frau XYZ von der
DENIC-Rechtsabteilung Blumen giesst. ;-)

Viele Gruesse
Rob Liebwein





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