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public-l - Re: [DENICpublic-l] DENIC-Sperrfrist bei Uebertragungsfaellen

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] DENIC-Sperrfrist bei Uebertragungsfaellen


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: Frank Loewe <loewe AT dotcom-service.net>, public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] DENIC-Sperrfrist bei Uebertragungsfaellen
  • Date: Fri, 24 Sep 2004 13:17:49 +0200


Hallo,

Rob Liebwein wrote:
> Wo konkret wuerden Sie ein Problem sehen, wenn hier bei solchen
> Sonderfaellen aus datenschutzrechtlichen Gruenden eigens eine Sperrfrist
> eingefuehrt wird? Ich sehe da kein technisches Problem. Es mag sein,
> dass da ein Klaeger hier 6 Monate warten muss.

Die hoch angesehene GOLEM.DE - http://www.golem.de - berichtet
heute ueber einen neuen Domainrechtsstreit. Es geht hierbei um die
DVD-INSIDE.DE. Die will hier Intel haben, weil hier eine ganze Menge
IT-Verkehr sowohl auf HTTP und auf SMTP (Email) laeuft. Intel scheint
aber das wegen dem Leckerbissen IT-Verkehr so nicht vorzutragen, sondern
sie berufen sich auf irgendwelche andere Kennzeichenrechte, um praktisch
mit diesem Argument sich die Domaine DVD-INSIDE.DE einzuhamstern.

Zwar gibt es im §§ 14, 15 MarkenG - http://www.markeng.de/par14/
- nur einen Unterlassungsanspruch. Doch gerade mit dem unzulaessigen
DISPUTE bei der DENIC kann ueber die Hintertuere der Domainname
DVD-INSIDE.DE und damit auch der gesamte IT-Verkehr zu eigen gemacht
werden. Und nicht nur das. Das Zueigenmachen findet dank der DENIC und
der umstrittenen DENIC-AGB gerade sofort statt.

"...DVD-Inside.de wurde im Jahr 1999 gegründet
und zählt laut Metzner dank seiner monatlich
7 Millionen Pageimpressions mittlerweile zu den
drei größten deutschen Angeboten im DVD-Info-Bereich..."
vgl. http://www.golem.de/0409/33773.html

Der Fall DVD-INSIDE.DE ist genauso wie bei der RITTER.DE
ausgelagert. Es gibt nach wie vor keine Sperrfrist. Saemtlicher
IT-Verkehr, saemtlicher IT-Traffic, saemtliche Emails, koennen mit Hilfe
der DENIC problemlos abgefangen werden. Nach einem Gespraech mit dem
Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen bestehen erheblichste
datenschutzrechtliche Rechtsbedenken zu der Verhaltensweise der DENIC.
Bereits schon am 23.09.2004 hat die DENIC zu einer anderen
Datenschutz-Sache die Frist fruchtlos verstreichen lassen und weigert
sich einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und diesen
bekanntzugeben. Bei dieser Sache wurde eine Ordnungswidrigkeitsanzeige
wegen Verstoss gegen das Bundesdatenschutzgesetz gegen die DENIC
eingereicht.

Der Pressesprecher der DENIC, Herr Herzig, ist zwischenzeitlich
aufgefordert worden, zu der geforderten Sperrfrist eine Pressemeldung
herauszugeben. Man moechte das auch begruenden, wie hier die DENIC das
Abfangen von IT-Verkehr verantworten will, wo sie gerade nach der
staendigen BGH-Rechtssprechung als Mitstoererin haften koennte. Kenntnis
darueber hat die DENIC allemal, so dass auch die BGH-Entscheidung
"ambiente.de" nicht ziehen kann.

Die DENIC sucht jetzt in ihrem Stellenangebot einen Volljuristen
- http://www.denic.de/de/denic/jobs/detail_2.html - weil sie offenbar
den ganzen rechtlichen Beanstandungen nicht mehr nachkommt. Nach dem
Raubrittertum bei der DENIC und dass jeder Streithansel bei der DENIC
Domainnamen einhamstern kann, koennte man die DENIC auch als einen
Hamsterstall nennen. Denn gerade die DENIC ist hierfuer verantwortlich,
wenn sie aus einem gesetzlich vorgeschriebenen Unterlassunganspruch (§
12 BGB, §§ 14, 15 MarkenG) ploetzlich ein selbsternannten
Uebertragungsanspruch bastelt und somit in gesetzliche Rechtsnormen in
einer unzulaessigen Art und Weise einschneidet. Der Verdacht liegt nahe,
dass aus dem Hamsterstall ein Saustall geworden ist. Der Fisch
jedenfalls stinkt vom Kopf her. (rl/24.09.2004)

Viele Gruesse
Rob Liebwein





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