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public-l - Re-2: [DENICpublic-l] whois-Ausgabe bei der DENIC

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re-2: [DENICpublic-l] whois-Ausgabe bei der DENIC


Chronological Thread 
  • From: philipp AT corpex.de
  • To: wh AT germany.com, public-l AT denic.de
  • Subject: Re-2: [DENICpublic-l] whois-Ausgabe bei der DENIC
  • Date: 15 Oct 2004 18:29:54 UT
  • Importance: normal


Hallo Herr Haug,

> > 2. Die Veröffentlichung der Domaindaten über den whois-Dienst ist
> > unzweifelhaft ein wichtiges Thema, mit dem wir uns daher sehr intensiv
> > beschäftigt haben. Der Internetbetrieb erfordert es, bestimmte
> > Informationen über den Domaininhaber und die administrativen und
> > technischen Ansprechpartner sowie den Zonenverwalter allgemein zugänglich
> > zu halten. Nur so ist eine rasche Identifizierung der
> > Verantwortlichen und
> > eine nachfolgende Kontaktaufnahme möglich. Wir informieren daher den
>
> nun ja, Tatsache ist allerdings, dass Sie sich weigern fehlerhafte Daten
> aus der whois-Datenbank zu loeschen. Ich war bei ca 20 DE Domains noch
> als admin-c eingetragen, darunter auch Domain mit auslaendischen
> Inhabern.
> Ich hatte das DENIC aufgefordert -schon alleine aus haftungsrechtlichen
> Gruenden- mich hier zu entfernen.
> Von DENIC kam dann ein netter Formbrief, dass ich mich an die betroffenen
> ISPs wenden soll.

Ich finde, dass das eigentlich nicht Sache des DENIC ist.
Wenn Firma X eine Domain registriert (X = Inhaber der Domain) und selbige
Firma Person Y als Admin-C eintragen lässt, dann ist davon auszugehen, dass
zwischen X und Y ein Vertrag besteht (mündlich, schriftlich, Handschlag, wie
auch immer).

Wenn der Vertrag zwischen Inhaber und Admin-C nicht mehr besteht, ist es
Sache des Inhabers einen neuen Admin-C zu benennen. Admin-C kann sich nicht
einfach so umdrehen und zum DENIC sagen "ich bin nicht mehr zuständig", weil
das DENIC keinen Einblick in die Vertragsverhältnisse zwischen Inhaber und
Admin-C hat.

Insofern finde ich es durchaus richtig, dass Sie mit einem Formbrief
"abgefertigt" wurden.

Wenn der Admin-C wirklich nicht mehr zuständig ist, der Inhaber aber keinen
neuen Admin einträgt, so sollte es - in Bezug auf die Haftung - ein Leichtes
sein dieses einem potentiellen Kläger nachzuweisen.

Sollte der Inhaber sich "auf ewig" nicht rühren, dann sollte das DENIC in der
Tat z.B. mit "Lieber Inhaber, bestimme einen neuen Admin-C, ansonsten löschen
wir die Domain", o.ä. eine Möglichkeit anbieten den Admin-C zu löschen (auch
wenn der wahrscheinlich korrekteste Weg wäre sich an die Gerichte zu wenden,
oder eine "Rob Liebweinsche Abmahnung" - im Fachjargon auch RL'sche Abmahnung
mit Fristsetzung - zu verfassen). Aber ich denke, dass sich das DENIC hier
auch kommunikativ verhalten würde - sie sind ja auch letztendlich ausgetragen
worden...


Viele Grüße,

Philipp Gaschütz







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