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Subject: Public DENIC mailinglist
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- From: "Winfried Haug" <wh AT germany.com>
- To: <philipp AT corpex.de>, <public-l AT denic.de>
- Subject: AW: Re-2: [DENICpublic-l] whois-Ausgabe bei der DENIC
- Date: Fri, 15 Oct 2004 21:04:08 +0200
- Importance: Normal
>
> Ich finde, dass das eigentlich nicht Sache des DENIC ist.
Wir Sie oder sonst jemand in Ordnung findet ist ihre persoenliche
Meinung. Es gibt allerdings Gesetze in diesem Lande und die
diese kann man eben nicht so einfach aushebeln:
Prinzipiell kann jede Firma/Genossenschaft etc.. eigene AGBs aufstellen,
allerding gibt es z.B im BDSG:
§ 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen
(1) Die Rechte des Betroffenen auf Auskunft (§§ 19, 34) und auf
Berichtigung,
Löschung oder Sperrung (§§ 20, 35) können nicht durch Rechtsgeschäft
ausgeschlossen oder beschränkt werden.
§ 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht
(5) Personenbezogene Daten dürfen nicht für eine automatisierte Verarbeitung
oder Verarbeitung in nicht automatisierten Dateien erhoben, verarbeitet oder
genutzt werden, soweit der Betroffene dieser bei der verantwortlichen Stelle
widerspricht und eine Prüfung ergibt, dass das schutzwürdige Interesse des
Betroffenen wegen seiner besonderen persönlichen Situation das Interesse der
verantwortlichen Stelle an dieser Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung
überwiegt.
Satz 1 gilt nicht, wenn eine Rechtsvorschrift zur Erhebung, Verarbeitung
oder
Nutzung verpflichtet.
Da es keine Rechtsvorschrift gibt, dass das DENIC den admin-c erheben muss
(dies sind eigene Regelungen und AGBs) darf ich als Betroffener wie bei
allen
anderen die meine Daten erheben, dieser Erhebung widersprechen.
Das DENIC hat 4 Monate sich tot gestellt und gar nix gemacht...
> Wenn Firma X eine Domain registriert (X = Inhaber der Domain) und
> selbige Firma Person Y als Admin-C eintragen lässt, dann ist
> davon auszugehen, dass zwischen X und Y ein Vertrag besteht
> (mündlich, schriftlich, Handschlag, wie auch immer).
>
> Wenn der Vertrag zwischen Inhaber und Admin-C nicht mehr besteht,
> ist es Sache des Inhabers einen neuen Admin-C zu benennen.
> Admin-C kann sich nicht einfach so umdrehen und zum DENIC sagen
> "ich bin nicht mehr zuständig", weil das DENIC keinen Einblick in
> die Vertragsverhältnisse zwischen Inhaber und Admin-C hat.
jajaja.. also wenn aus welchem Grund auch immer ein admin-c eingtragen
ist, der es nicht mehr sein moechte, der entsprechende Provider nicht
reagiert und der Kunde in keinem Zusammenhang mit dem admin-c steht, warum
sollte dieser nicht verlangen koennen ausgetragen zu werden ?
Es ist unstrittig das die whois-DB beim DENIC gefuehrt wird und damit
diese auch die gesetzlichen Regelungen einzuhalten hat. Fakt ist eben auch
dass die DENIC trotz meherer Aufforderungen dem nicht nachgekommen ist.
Winfried Haug
- Re-2: [DENICpublic-l] whois-Ausgabe bei der DENIC, philipp, 10/15/2004
- AW: Re-2: [DENICpublic-l] whois-Ausgabe bei der DENIC, Winfried Haug, 10/15/2004
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