Skip to Content.
Sympa Menu

public-l - [DENICpublic-l] Abmahnung II wegen weiteren Verstoss gegen den � 6 TDG

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

List archive

[DENICpublic-l] Abmahnung II wegen weiteren Verstoss gegen den � 6 TDG


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: recht AT denic.de, public-l AT denic.de, dolderer AT denic.de
  • Subject: [DENICpublic-l] Abmahnung II wegen weiteren Verstoss gegen den § 6 TDG
  • Date: Fri, 15 Oct 2004 15:16:12 -0700


On 15th October Rob Liebwein wrote:
> Und morgen gibt es wieder eine Abmahnung.

Jetzt ist es der 16.10.2004 und 00:05 Uhr MEZ. Und schon geht
die naechste Abmahnung gegen die DENIC raus. Und zwar solange, bis Sie
als SPAM-Foerderer und WHOIS-Datenbankzulassungsabsaugerer zum Zumuellen
der Emailadressen das LERNEN.

TO:
DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG
Vorstand: Andreas Bäß, Ines Balthes, Stephan Deutsch, Sabine Dolderer,
Carsten Schiefner
Aufsichtsrat: Sebastian von Bomhard (Vorsitzender)
Tel.: +49 (0)69 27 235 0
Fax.: +49 (0)69 27 235 235
Wiesenhüttenplatz 26

60329 Frankfurt

GERMANY

Vorab per Email: recht AT denic.de
Vorab per Telefax: +49 (0)69 27 235 235


Abmahnung II wegen Verstoss gegen den § 6 TDG


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind darauf aufmerksam geworden, dass Sie unter der
ftp://ftp.denic.de/ ueberhaupt gar kein Impressum haben. Es stellt in
keinster Weise ein Problem dar, eine Datei namens "impressum.htm" fuer
eine ftp://ftp.denic.de/impressum.htm oder per mkdir ein Verzeichnis
"impressum" fuer eine ftp://ftp.denic.de/impressum/ zu erstellen, bei
dem dann auch mal ein Impressum zum einen nicht nur vorhanden ist,
sondern auch leicht auffindbar ist. Dies ist derzeit nicht der Fall. Ich
verweise Sie hierzu auf den § 6 TDG.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html

Aus diesem Grunde werden Sie hiermit abgemahnt, es zu
unterlassen, gegen den § 6 TDG zu verstossen. Ich habe Sie aufzufordern,
auf der ftp://ftp.denic.de/ ein vollstaendiges Impressum

bis zum 20.10.2004 um 12:00 Uhr MEZ.
====================================

zu erstellen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werde ich
gegen Sie Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Verstoss gegen den § 6 TDG
erstatten, vgl. § 12 TDG.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__12.html

Und ja, morgen am 17.10.2004 gibt es wieder eine Abmahnung. Sie
koennen mich gerne abmahnen, es zu unterlassen, abzumahnen. Schoene
Hausjuristen haben Sie da. Diese sollten mal zur Strafe das TDG 1000x
abtippen.

MfG
Rob Liebwein





Archive powered by MHonArc 2.6.19.

Top of Page