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public-l - Re: [DENICpublic-l] Abmahnung II wegen weiteren Verstoss gegen den § 6 TDG

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Abmahnung II wegen weiteren Verstoss gegen den § 6 TDG


Chronological Thread 
  • From: Christian Worscheck <smoon AT senshi.jp>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Abmahnung II wegen weiteren Verstoss gegen den § 6 TDG
  • Date: Sat, 16 Oct 2004 00:41:46 +0200


Hallo,

Am Sa, den 16.10.2004 schrieb Rob Liebwein um 0:16:
> On 15th October Rob Liebwein wrote:
> > Und morgen gibt es wieder eine Abmahnung.
>
> Jetzt ist es der 16.10.2004 und 00:05 Uhr MEZ. Und schon geht
> die naechste Abmahnung gegen die DENIC raus. Und zwar solange, bis Sie
> als SPAM-Foerderer und WHOIS-Datenbankzulassungsabsaugerer zum Zumuellen
> der Emailadressen das LERNEN.

ich bemerke also: Sie haben nichts zu tun und bekaempfen so ihre
Langeweile. Seh ich doch richtig, oder ?


>
> Abmahnung II wegen Verstoss gegen den § 6 TDG

Wir fangen also schon an zu zaehlen ... wie genau wir doch sind :)

>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> wir sind darauf aufmerksam geworden, dass Sie unter der
> ftp://ftp.denic.de/ ueberhaupt gar kein Impressum haben. Es stellt in
> keinster Weise ein Problem dar, eine Datei namens "impressum.htm" fuer
> eine ftp://ftp.denic.de/impressum.htm oder per mkdir ein Verzeichnis
> "impressum" fuer eine ftp://ftp.denic.de/impressum/ zu erstellen, bei
> dem dann auch mal ein Impressum zum einen nicht nur vorhanden ist,
> sondern auch leicht auffindbar ist. Dies ist derzeit nicht der Fall. Ich
> verweise Sie hierzu auf den § 6 TDG.
>
> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html
>
> Aus diesem Grunde werden Sie hiermit abgemahnt, es zu
> unterlassen, gegen den § 6 TDG zu verstossen. Ich habe Sie aufzufordern,
> auf der ftp://ftp.denic.de/ ein vollstaendiges Impressum
>
> bis zum 20.10.2004 um 12:00 Uhr MEZ.
> ====================================
>
> zu erstellen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werde ich
> gegen Sie Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Verstoss gegen den § 6 TDG
> erstatten, vgl. § 12 TDG.
>
> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__12.html
>
> Und ja, morgen am 17.10.2004 gibt es wieder eine Abmahnung. Sie
> koennen mich gerne abmahnen, es zu unterlassen, abzumahnen. Schoene
> Hausjuristen haben Sie da. Diese sollten mal zur Strafe das TDG 1000x
> abtippen.

Aber sonst gehts noch ? Was kommt morgen ? Abmahnung weil hier in jeder
Mail kein Impressum steht ? Oh mann.

Sie tun mir leid, dass Sie ihre Freizeit mit so einem Schmarrn hier
verbringen muessen. Gehen Sie doch mal raus, ich habe gehoert da kann
man viel erleben in der Realen welt und vieles soll auch Spass machen.
:)

Gruesse

Christian Worscheck






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