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public-l - [DENICpublic-l] PRESSEMITTEILUNG: DENIC setzt zum 25. Mai 2018 umfangreiche Änderungen an whois-Abfrage für .de-Domains in Kraft

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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[DENICpublic-l] PRESSEMITTEILUNG: DENIC setzt zum 25. Mai 2018 umfangreiche Änderungen an whois-Abfrage für .de-Domains in Kraft


Chronological Thread 
  • From: DENIC Presse <presse AT denic.de>
  • To: public-l AT list.denic.de
  • Subject: [DENICpublic-l] PRESSEMITTEILUNG: DENIC setzt zum 25. Mai 2018 umfangreiche Änderungen an whois-Abfrage für .de-Domains in Kraft
  • Date: Thu, 24 May 2018 16:07:10 +0200
  • Authentication-results: denic.de; spf=fail smtp.mailfrom=presse AT denic.de
  • Authentication-results: list-2.denic.de; dkim=pass header.d=denic.de; dmarc=pass (policy=none) header.from=denic.de; spf=pass smtp.mailfrom=presse AT denic.de
  • Dkim-filter: OpenDKIM Filter v2.11.0 mx2.denic.de CBA9964
  • Dmarc-filter: OpenDMARC Filter v1.3.2 mx2.denic.de CBA9964
  • Importance:
  • Sensitivity:


PRESSEMITTEILUNG

DENIC setzt zum 25. Mai 2018 umfangreiche Änderungen an whois-Abfrage für
.de-Domains in Kraft

Datenzugang für Dritte wird deutlich eingeschränkt

-------

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Betreiberorganisation des deutschen Namensraums .de im Internet, DENIC,
wird Art und Umfang der Daten, die im Zuge der Registrierung von Domains
mit der Endung .de erfasst, verarbeitet und über den Informationsdienst whois
(Domainabfrage) öffentlich zugänglich gemacht werden, in Zukunft stark
einschränken. Damit setzt DENIC die Vorschriften der ab 25. Mai 2018
anwendbaren EU-Datenschutzgrundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) um, die
den
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
regelt.

Die Neuerungen an der whois-Abfrage gelten mit Wirkung zum 25. Mai 2018.
Primär handlungsleitend war dabei der Grundsatz der Datensparsamkeit. Mit der
neuen Lösung ist DENIC schon jetzt bestmöglich auf zukünftige
datenschutzrelevante Rechtsentwicklungen und -auslegungen vorbereitet.

Datenerfassung und Datenausgabe: Das ist neu

Die Änderungen bei der Datenerfassung und -veröffentlichung der
Registrierungsdaten hatte DENIC bereits in einer früheren Pressemitteilung am
1. März
2018 [1] angekündigt.

Erfassen wird DENIC ab dem 25. Mai 2018 demnach neben den Daten des
Domaininhabers wie Name, E-Mail- und postalische Adresse nur noch zwei
zusätzliche
E-Mail-Adressen zum Zwecke der Kontaktaufnahme sowie die technischen
Domaindaten.

Die beiden künftig zusätzlich zu den Inhaberdaten erfassten E-Mail-Adressen
werden nicht-personalisiert sein. Sie liegen in der Verantwortung des
Registrars und dienen der Kontaktaufnahme für allgemeine und technische
Anfragen („General Request“) sowie für Hinweise zur möglicherweise
rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung einer bestimmten Domain
(„Abuse“). Domainbezogene technische Daten, wie Angaben zu Nameservern und
Informationen zu DNS-Keys, werden von DENIC weiterhin erfasst, weil sie
erforderlich sind, um die Funktionsfähigkeit von Domains herzustellen.

Über die öffentliche Domainabfrage [2] unmittelbar ausgegeben werden neben
dem Domainstatus – registriert/nicht registriert – ab dem 25. Mai 2018
ausschließlich die technischen Daten sowie die E-Mail-Adressen für die beiden
spezifizierten Kontaktanliegen (General Request und Abuse). Die bisher
hier genutzten Kontaktinformationen zum technischen und Zonenverantwortlichen
(Tech-C, Zone-C) sowie zum administrativen Ansprechpartner (Admin-C)
werden dagegen in Zukunft nicht mehr erfasst und somit auch nicht mehr
ausgegeben.

Auskünfte zum Domaininhaber nur unter bestimmten Voraussetzungen

Daten zum Domaininhaber werden in der whois-Ausgabe in Zukunft nicht mehr
angezeigt.

DENIC wird, entsprechend seiner gesetzlichen Pflichten, Behörden im Rahmen
ihrer hoheit-lichen Tätigkeit – etwa im Bereich der Strafverfolgung,
Gefahrenabwehr oder Pfändungs-verfügung – Auskünfte zum Domaininhaber
erteilen. Ebenfalls – auf Basis von Einzelfall-prüfungen – herausgeben wird
DENIC die Inhaberdaten, gegen Nachweis eines berechtigten Interesses, an
Inhaber eines Namens- oder Kennzeichenrechts, das durch die Domain
möglicherweise verletzt wird, oder an Anspruchsteller, die im Besitz eines
vollstreckbaren Titels sind und die zivilrechtliche Pfändung der
domainvertraglichen Ansprüche des Domain-inhabers beabsichtigen. In allen
übrigen Fällen erteilt DENIC grundsätzlich keine Auskünfte zum
Domaininhaber.

Bei der Bewertung des berechtigten Interesses von Auskunftsgesuchen und der
anschließenden Herausgabe der einschlägigen Daten kommen automatisierte
und nicht-automatisierte Prozesse zum Einsatz.

Mit Inkrafttreten der neuen Registrierungsbedingungen zum 25. Mai 2018 werden
die geänderten Regelwerke (DENIC-Domainbedingungen [3] und
DENIC-Domainrichtlinien [4]) auf den DENIC-Webseiten veröffentlicht.

[1]
https://www.denic.de/aktuelles/pressemitteilungen/artikel/umfangreiche-neuerungen-an-der-denic-domainabfrage-whois-geplant-proaktiv-fuer-datensparsamkeit-und/
[2] https://www.denic.de/webwhois/
[3] https://www.denic.de/domainbedingungen/
[4] https://www.denic.de/domainrichtlinien/


Mit freundlichen Grüßen

Stefanie Welters
Unternehmenskommunikation
--
DENIC eG | Kaiserstraße 75 - 77 | 60329 Frankfurt am Main | GERMANY
E-Mail: presse AT denic.de | Fon: +49 69 27235-274 | Fax: -235
https://www.denic.de

Angaben nach § 25a Absatz 1 GenG:
DENIC eG (Sitz: Frankfurt am Main). Vorstand: Helga Krüger, Martin
Küchenthal, Andreas Musielak, Dr. Jörg Schweiger
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Thomas Keller. Eingetragen unter Nr. 770 im
Genossenschaftsregister, Amtsgericht Frankfurt am Main




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