Skip to Content.
Sympa Menu

public-l - Re: [public-l] inverse lookups

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

List archive

Re: [public-l] inverse lookups


Chronological Thread 
  • From: Clemens Hermann <haribeau AT gmx.de>
  • To: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>
  • Cc: Clemens Hermann <neo AT linuxlupe.de>, public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [public-l] inverse lookups
  • Date: Mon, 02 Oct 2000 14:28:33 +0200
  • Resent-date: Tue, 3 Oct 2000 17:33:53 +0200 (MET DST)
  • Resent-from: Joachim Strohbach/DENIC <joachim AT denic.de>
  • Resent-message-id: <Pine.GSO.4.10.10010031733530.27878 AT denics7.denic.de>
  • Resent-subject: Re: [public-l] inverse lookups
  • Resent-to: denic-listen-admin AT denic.de

> Guten Tag!

Hallo Herr Welzel,

vielen Dank für Ihre Antwort.

[...]

> Auf viele (gerade Rechts-)Fragen findet man dort mittlerweile eine Antwort,
> und ebenso auf Ihre:
> http://www.denic.de/doc/recht/faq/ansprueche.html#a0011

aber genau das was ich wissen möchte, nämlich was "berechtigtes
Interesse" bedeutet steht nicht drin. Ich habe die Seiten vor meinem
Posting studiert, aber wie gesagt keine wirkliche Antwort gefunden.

> Etwas konkreter zu Ihrer Situation kann ich sagen, daß jedenfalls die bloß
> vermutende Behauptung, Ihr Gegner sei ein "Domaingrabber", nicht ausreicht,
> um die gewünschten Informationen zu bekommen.

es handelt sich nicht um eine Vermutung. Ich kann 7 Domains nachweisen,
die von dem Herrn gekauft wurden, und die Geschäfte befinden sich allem
im Umkreis von wenigen hundert Metern um sein Geschäft herum. Es gibt
nahezu kein Geschäft bei uns in der Innenstadt, dessen Domain nicht
gegrabbt wurde (Daten kann ich alle liefern, möchte sie aber nicht
öffentlich posten). Die Domains werden ohne Ausnahme nicht genutzt und
sind unzweifelhaft mit den Geschäften verknüpft (Name-Geschäft.de oder
Name-Stadt.de). Es dürfte schwierig werden, dies in irgend einer Form
als etwas anderes als Domain-Grabbing zu bezeichnen. Das habe ich aber
nicht zu entscheiden und daher brauche ich die Informationen über den
Herrn um es gerichtlich klären zu lassen. Ich kann Ihnen auch gerne den
Kontakt zu unserem Anwalt herstellen, der gerichtlich gegen den Grabber
vorgehen möchte, da einer unserer Kunden eine Adresse des Grabbers
einklagen möchte, nachem eine aussergerichtliche Einigung zwar getroffen
wurde, die Domain aber trotz mehrfacher Aufforderung seit längerem nicht
freigegeben wurde. Ein berechtigtes Interesse haben wir bereits bei
Einreichung eines Dispute-Eintrags nachgewiesen.
Letzendlich rechne ich uns gerichtlich weitaus bessere Chancen aus, wenn
wir unseren Gegner eindeutig als Grabber entlarven können, als wenn wir
nur versuchen, nachzuweisen, dass unser Kunde ein berechtigtes Interesse
an der Domain hat, was ja in Deutschland recht schwierig ist.
Weiterhin läuft mit mindestens einem weiteren Geschäft bereits eine
gerichtliche Auseinandersetzung.

Habe ich unter diesen Aspekten eine Chance die Daten zu bekommen?

mfG

Clemens Hermann





Archive powered by MHonArc 2.6.19.

Top of Page