Skip to Content.
Sympa Menu

public-l - [public-l] PRESSEMITTEILUNG: Immer wieder Streitpunkt: Wem gehört eine Domain?

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

List archive

[public-l] PRESSEMITTEILUNG: Immer wieder Streitpunkt: Wem gehört eine Domain?


Chronological Thread 
  • From: "Klaus Herzig/Denic" <herzig AT denic.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: [public-l] PRESSEMITTEILUNG: Immer wieder Streitpunkt: Wem gehört eine Domain?
  • Date: Mon, 16 Oct 2000 16:42:03 +0200

Pressemitteilung

Frankfurt am Main, den 16. Oktober 2000

Immer wieder Streitpunkt: Wem gehört eine Domain?
Insbesondere Firmen sollten auf richtige Eintragung bei der
Domainanmeldung achten

Für viele Internetbenutzer gehört der eigene Domainname inzwischen schon
so selbstverständlich zum Internet dazu wie die E-Mail-Adresse. Sinkende
Kosten haben in den letzten Monaten zu einem wahren Boom geführt.
Inzwischen sind mehr als 3,3 Millionen Domainnamen allein in Deutschland
eingetragen worden. Bei der Registrierung sollte auf einige Punkte
geachtet werden, damit die Freude an der eigenen Domain auch erhalten
bleibt.

So sollten alle Auftraggeber bei der Registrierung darauf achten, dass sie
selbst als Inhaber der Domain eingetragen werden. Wer der Inhaber einer
Domain ist, kann im Internet auf der Webseite der DENIC eG, der zentrale
Registrierungsstelle für Domainnamen mit dem Länderkürzel ".de", abgefragt
werden (www.denic.de). Daneben ist es wichtig, wer als administrativer
Ansprechpartner, kurz admin-c genannt, bei der DENIC verzeichnet wird.
Dabei handelt es sich um eine Art Generalbevollmächtigten des
Domaininhabers, der für diesen die Rechte an der Domain wahrnimmt. So kann
der admin-c zum Beispiel auch die Löschung der Domain oder die Übertragung
an einen anderen Inhaber veranlassen. Mit der Aufgabe des admin-c sollte
daher nur jemand betraut werden, der das völlige Vertrauen des
Domaininhabers genießt. Auch wenn es häufig anders dargestellt wird: Nicht
der admin-c ist juristisch der materiell Berechtigte an der Domain,
sondern derjenige, der in der DENIC-Datenbank als "Domaininhaber"
eingetragen ist.

Gerade für Firmen ist es wichtig, auf eine korrekte Eintragung zu achten.
Als Inhaber sollte immer die Firma genannt werden und nicht ein Vorstand
oder Geschäftsführer. Kommt es nämlich später zu einem Streit, kann das
böse Folgen haben. Dann stellt sich eventuell heraus, dass gar nicht die
Firma, sondern der geschasste Vorstand Domaininhaber ist und über den
Domainnamen verfügen kann.

Nähere Hinweise und Erläuterungen zu den wichtigsten Fragen einer
Domainregistrierung findet man ebenfalls auf der DENIC-Homepage. Dort
können auch die Registrierungsbedingungen nachgelesen werden, die bei
einer Domainregistrierung gelten.


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

DENIC eG - Pressestelle
Dr. Klaus Herzig
Tel. 069/27 235-168


DENIC> Dr. Klaus Herzig
DENIC> Pressestelle
DENIC> DENIC eG (Top Level Domain for Germany .de)
DENIC> Wiesenhüttenplatz 26
DENIC> 60329 Frankfurt am Main, Germany
DENIC> Tel. +49 (0)69/27235-274, Fax. +49 (0)69/27235-235
DENIC> E-Mail: presse AT DENIC.de
DENIC> http://www.denic.de
DENIC>






Archive powered by MHonArc 2.6.19.

Top of Page