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public-l - Re: Re: [public-l] DENIC-Mitglied finden

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: Re: [public-l] DENIC-Mitglied finden


Chronological Thread 
  • From: lutz AT iks-jena.de (Lutz Donnerhacke)
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: Re: [public-l] DENIC-Mitglied finden
  • Date: 12 Jan 2001 12:38:12 GMT
  • Newsgroups: iks.lists.ripe.de
  • Organization: IKS GmbH Jena

* Sabine Dolderer/Denic wrote:
>http://www.rp-darmstadt.de/download/datenschutzbericht2000.html
>und im Kapitel 9.2

"Bei den Petenten, die sich an die Aufsichtsbehörde gewandt haben, handelt
es sich ausschließlich um Privatpersonen, die ein eigenes auf Dauer
gerichtetes Angebot im Internet in Form einer WWW-Homepage bereithalten und
die Aufsichtsbehörde um Überprüfung der Zulässigkeit der Veröffentlichung
ihrer Daten durch die DENIC eG im World Wide Web (WWW) baten."

Ja, die Personen, die ohne jeden Clue unbedingt eine SLD haben müssen, weil
flache Namensräume so gut skalieren! Ja, die esse ich gern zum Frühstück.

"Die Veröffentlichung von Name und Anschrift der Domain-Inhaber bei der
DENIC eG ist nicht zu beanstanden, da dies sowohl aus technischen, aber vor
allem auch aus rechtlichen Gründen erforderlich ist, um den zuverlässigen
Betrieb des Netzes in Deutschland sicherzustellen. So bietet die Preisgabe
von Name und Anschrift der Domaininhaber z.B. Anknüpfungspunkte für Fragen
des Namens-, Urheber- oder Lizenzrechtes und trägt auch erheblich zur
Förderung der Rechtssicherheit i.S.d. Verbraucherschutzes im Internet bei.
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Beschwerdeführer als Anbieter
von Tele- oder Mediendiensten nach dem MDStV und dem Teledienstegesetz
(TDG) ohnehin verpflichtet sind, ein Impressum mit Name und Anschrift auf
ihren WWW-Seiten zu führen und deshalb bezüglich dieser Daten kein
schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse geltend machen können, soweit sie
unter dem registrierten Domain-Namen eine WWW-Site unterhalten."

Das ist eine korrekte Abbügelung der Marketingnasen. Gut.

"Für die Veröffentlichung von Telefon- und Telefaxnummern der privaten
Domain-Inhaber unter dem Eintrag als administrativer oder technischer
Ansprechpartner gilt dies allerdings nicht, da diese Veröffentlichungen für
die oben genannten Zwecke nicht erforderlich ist. Auch hat der Gesetzgeber
die Impressumspflicht im MDStV und TDG ausdrücklich auf die Angabe von Name
und Anschrift begrenzt. Ein Anbieter ist daher nicht verpflichtet, im
Impressum seines Tele- oder Mediendienstes eine Telefon- oder Telefaxnummer
anzugeben."

Ein TECH-C soll nur per Briefpost erreichbar sein, weil er über Fehlbetrieb
von Technik nicht rechtzeitig informiert werden können soll? Nein, das steht
nicht im Gesetz. Wirklich nicht.

"Die DENIC eG begründete auf Nachfrage die Veröffentlichung der
Telefonnummer damit, dass in Fällen von technischen Fehlfunktionen eine
schnelle telefonische Erreichbarkeit der Domain-Eigner zur Fehlerbehebung
sichergestellt werden müsse, um die Aufrechterhaltung des
Internet-Betriebes in Deutschland zu gewährleisten. Diese Argumentation
konnte die Aufsichtsbehörde allerdings nicht überzeugen, da gerade den
Privatpersonen, die ihre Domain über einen großen Provider registriert
haben, normalerweise keine technischen Möglichkeiten zur Fehlerbehebung zur
Verfügung stehen. ..."

Korrekt argumentiert. Nur hat die DENIC e.G. es versäumt auf den Unterschied
zwischen TECH-C und ADMIN-C hinzuweisen. Gut, dann koppelt sich Deutschland
halt vom Internet ab. Kabelschere und gut ist.

"Es genügt zum Zweck der Behebung technischer Probleme nach Auffassung der
Aufsichtsbehörde also durchaus, lediglich die Telefonnummer des technischen
Dienstleisters (Provider) im Eintrag "tech-c" zu veröffentlichen."

Anders formuliert: Tech-C Einträge können so bleiben, weil man die braucht.
Gut erkannt.

"Seit Mitte 1999 bot die DENIC eG zusätzlich die Möglichkeit an, ohne Angabe
einer IP-Nummer oder eines Domain-Namens nach Personennamen in der
DENIC-Datenbank zu suchen. Als Ergebnis erhalten die Anfrager eine
Auflistung sämtlicher Personen des gesuchten Namens, unabhängig von deren
Domain. Diese Funktion ist zu Aufrechterhaltung des Internet-Datenverkehrs
weder dienlich noch erforderlich, wie die DENIC eG selbst einräumte. Diese
Abfragevariante wurde von der DENIC eG nach der Beanstandung durch die
Aufsichtsbehörde umgehend eingestellt."

Wie schön. Wieviel doppelte Personeneinträge kann die Datenbank ab?

Meine Meinung: Wer nicht den Clue-Level hat, Namen und Adressen im Internet
zu führen, soll es sein lassen. Dann belästigt er auch keinen
Datenschutzbeauftragten.

Achja, es wird explizit die Nennung notwendiger technischer Ansprechpartner
gestattet. Wann wird man also das DENIC Mitglied ablesen können, um korrekt
KKs durchführen zu können?







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