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public-l - [DENICpublic-l] AW: [DENICpublic-l] DENIC-Handles löschen

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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[DENICpublic-l] AW: [DENICpublic-l] DENIC-Handles löschen


Chronological Thread 
  • From: "ISP-Team Internetservice" <info AT ispteam.de>
  • To: "Mark Huger" <maxx-denic AT mars.bene-online.de>
  • Subject: [DENICpublic-l] AW: [DENICpublic-l] DENIC-Handles löschen
  • Date: Wed, 19 Sep 2001 21:00:16 +0200
  • Importance: Normal

> von Mark Huger
> Gesendet: Mittwoch, 19. September 2001 18:45
> An: public-l AT denic.de
> Betreff: [DENICpublic-l] DENIC-Handles löschen


Die Experten werden dazu nichts sagen, genauso wenig wie dazu, dass wir
aufgrund dieser neuen Regelung vom DENIC dazu gezwungen werden Kundendaten,
welche dem Datenschutz unterliegen, an Dritte weiterzugeben die normalerweise
nichts mit diesen Daten, bzw. mit der Verarbeitung dieser Daten zu tun haben.

Fakto, die Daten eines Kunden gehen an ein DENIC-Mitglied welches diese Daten
dann an die Datenbank beim DENIC leitet. Dieses Mitglied hat also die Daten
des Kunden auch in seiner Datenbank. Hinzu kommt noch, dass wir gem. BDSG
dazu Verpflichtet sind, einen Kunden auf Wunsch vollständig darüber
Aufzuklären, welche Daten in welchem Umfang über Ihn gespeichert sind. Nur
können wir das leider nicht mehr, weil wir nicht wissen was mit den Daten
passiert und wie - und wo diese gespeichert werden. Eine Handle-Abfrage ist
ja nun nicht mehr möglich !

Es ist auch darauf Hinzuweisen das wir für die Kundendaten Verantwortlich
sind, also auch dann wenn die Daten bei einem DENIC-Mitglied in falsche Hände
kommen, bzw. zu Werbezwecken genutzt werden (siehe ABC, jetzt CRONON). Bisher
war dies nicht so, da diese Daten Öffentlich über Whois zur Verfügung
standen. Jetzt aber nicht mehr, was bedeutet das wir direkt für evtl.
Mißbrauch Haftbar sind !!! (vgl. BDSG)

Und das hat uns das ganze nun eingebracht - DENIC ist aus dem Schneider und
wir haben den "Schwarzen Peter" ohne eine Möglichkeit drauf Einfluss zu
nehmen. Man müßte evtl. einmal Prüfen lassen, ob man nicht DENIC Haftbar
machen kann, wenn Daten Mißbraucht werden, denn DENIC zwingt uns ja dazu die
Daten weiter zu geben.

Gruß
Thomas



> Hallo,
>
> da man anscheinend DENIC-Handles nicht löschen kann/darf,
> würde mich interessieren, was ich machen soll, wenn ein
> Kunde die Domain kündigt oder zu einem anderen Member wechselt?
>
> Schließlich bin ich nach § 35 Abs. 2 Satz 2 BDSG dazu verpflichtet,
> personenbezogene Daten zu löschen, wenn die Kenntnis für
> die Erfüllung des Zweckes der Speicherung nicht mehr
> erforderlich ist.
>
> Was sagen denn die DENIC-Rechtsexperten dazu?
>
> Gruß,
> Mark
>
>








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