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public-l - Re: Re[2]: [DENICpublic-l] rechtliche Legitimation DENIC als Vergabestelle .de

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: Re[2]: [DENICpublic-l] rechtliche Legitimation DENIC als Vergabestelle .de


Chronological Thread 
  • From: "Wolfgang Konietzny" <private AT uwk-wolf.de>
  • To: <public-l AT denic.de>
  • Subject: Re: Re[2]: [DENICpublic-l] rechtliche Legitimation DENIC als Vergabestelle .de
  • Date: Sun, 9 Dec 2001 19:26:10 +0100

hallo peter,

> Ich sehe dem Genuege getan, wenn das denic (oder die RegTP, oder
> ein Notar) eine solche Adresse kennt und bei Bedarf zur
> Verfuegung stellen kann.
> ...

also wir reden hier nur ueber .de - setzt ich mal voraus - ich wuerde hier
zwei dinge unterscheiden die meldung der daten an sich beim registrar und
die art der bekanntgabe als generelle veroeffentlichung oder auf anfrgae
mit oder ohne begruendung.

die meldung in vollstaendiger form an die DENIC ist sicher
unzweifelhaft - oder?

die bekanntgabe generell - also veroeffentlichung oder auf anfrgae mit o.
ohne begruendung - dazu haette ich ein pro und kontra
pro - wer die moeglichkeit der veroeffentlichung selbst in anspruch nimmt,
sollte auch sich selbst darstellen. einfach deshalb: wer entscheidet sonst
zwischen der einordnung von gut und boese bzw. gleiches recht fuer alle.
bei schutzbeduerftigen personen oder solchen die sich dafuer halten,
muesen diese halt via dritte reden. ich sehe hier nicht die legalisierung
einer anonymisierung, da:
- wer soll im detail ueber notwendigkeit entscheiden?
- der linke ueber den rechten, der rechte ueber den linken, der mutige
ueber den feigen, der feige ueber den mutigen ...
tatsaechlich wird im rahmen der disposition immer der maechtige ueber den
ohnmaechtigen entscheiden
- um eine sache zu regeln muss sie jedoch u.a. verallgemeinerbar und
durchsetzbar sein - so a la gleiches recht fuer alle - wobei ja in der
praxis manche etwas gleicher sind ;-)

selbst sehe ich keinen ausreichenden grund anonymitaet zu wahren. das
waere wie ein auto ohne kenzeichen - des hinkenden vergleiches bin ich
mir hier voll bewusst - jedoch gibt es hier immer die moeglichkeit den
halter zu erfragen - dazu braucht man nicht unbedingt die
zulassungsstelle.

oder nehmen wir eine zeitung - da gibt es durchaus pseudonyme, nicht
anonyme veroeffentlichungen - dann aber steht die redaktion dahinter.

man kann das sicher so regeln - nur dann muss der nichtaufdecker der
anonymitatet die konsequenz tragen also nicht nur verantwortung sondern
auch die verantwortlichkeit - und soll dann die DENIC z.b. fuer
veroeffentlichungen auf webseiten geradestehen?

dazu kommt ja noch, dass immer mehr das netz zur verwirklichund unsauberer
geschaeftsgebahren genutzt wird - ein schutz durch begrenzung der
anonymisierung duerfte IMHO in - diese mal ausgeschlossen, die wollen sie
allerdings auch nur fuer sich selbst - jedermanns interesse sein.

dazu kommt das deutsche problem - wirst du durch jemanden geschaedigt und
ist das eine straftat, kannst du anzeige und verfolgung stellen. wenn das
dann nach laenger zeit realisiert ist und der taeter bestraft wurde - hat
er mitunter danach kein geld mehr fuer das im zusaetzlichen
privatverfahren erstrittene an schadenersatz.

gibts kein strafverfahren sondern ausserhalb dessen oder aus diesem
begruendete ansprueche,
darfst du selbst die ladungsfaehige adresse ermitteln, sonst nimmt das
gericht gar nicht erst an.


> Wer "besitzt" die Domain? Der Registrar, der den NS delegiert
> oder der Empfaenger der Delegation (meist ein ISP) oder dessen
> Auftraggeber?
>
> Wer "besitzt" eine Telefonnummer?
>

hab jetzt nicht die genauen vertragstexte im kopf - sage aber mal vorlaut
der mieter. insofern trifft ihn auch mit recht jegliche betreibungsgefahr,
es sei denn er kann sie auf dritte ablegen bzw. sie ist aus gruenden
technischer entwicklung nicht delegierbar an ihn.
soweit der begriff besitz aus unserem personen und sachenrecht des
vorvorigen jahrhunderts mit neben den wunden aufgeklepten patches hier
noch einigermassen greift.

> Ich kenne einen Fall einer Person, die zwar eine Domain will,
> aber nicht ihre Adresse veroeffentlicht haben will - das hat
> nichts damit zu tun, dass sie ihre Adresse wohl der DENIC geben
> will, womit die Ladefaehigkeit sichergestellt waere, sondern die
> Ursache liegt darin, dass sie sich und ihre Familie vor unrechtmaessigen
> uebergriffen Dritter schuetzen muss, so a la Mafia-Drohungen oder
> unbelehrbar eifersuechtige Ex-Ehegatten, Terror selbstverstaendlich
> auslaendischer Geheimdiens oder vergleichbare.
>

sicher gibt es solche wuensche - nur hier ist wohl die frage, inwieweit
sie in berechtigte interessen der allgenmeinheit einpassen oder nicht.

die post-eheleiche partnerbeschimpfung muss man hier nicht kommentieren,
die anderen dinge koenne sehr wohl berechtigt, als auch gleichermassen
nicht einordenbar sein.

anonymitaetsrechte kann IMHO nur der staat vergeben - sei es via
genehmigtes pseudonym, sei es wie oben unter zeitung veranschaulicht.

die frage ist doch immer - wer soll was fuer wen regeln.

und manchmal - bitte nicht persoenlich nehmen - faellt mir da immer der
kleine schwache junge aus meiner kindheit ein, der stark beim spucken aus
dem zweiten stockwerk der wohnung seiner eltern war.

gibt man solche rechte - muss man sie allen gleich geben - wre soll das
entscheiden.

im uebrigen steht niemandem im wege, eine domain zu mieten und solchen
leuten zur verfuegung zu stellen. und bei auslaendischen geheimdiensten
sehe ich keine auch nur annaehernd wirkliche schutzwirkung ;-)

> So do I - aber das wird imho nur gelingen, wenn das denic in der
> Lage ist, den berechtigen Interessen der Leute aus dem oben genannten
> Beispiel zu entsprechen, ebenso wie denen der Postfachinhaber und
> der Nicht-Fax-Besitzer, usw.
>

richtig ist sicher, dass das die DENIC klaeren sollte - das wird sie
sicher auch im sinne der mitglieder und damit der user, von denen ja alle
irgendwo leben.

wer kein fax hat kann sicher keines angeben.

beim postfach - nun das gibts auch nur bei vorhandener adresse - mag das
aus postbearbeitungsgruenden mitunter interessant sein - spaeteestens bei
einer vetragsbeziehung deren vorfeld fuer mich mit der aufforderung zur
abgabe eines angebotes beginnt - entspricht dies nicht mehr bestehenden
rechtlichen vorschriften - z.b. des handelsrechts.

im privatbereich greift das zwar nicht, jedoch sehe ich hier auch keinen
grund zu derartiger anonymisierung - das problem ist einfach; der
missbrauch laesst sich nicht in zumutbarem masze vermeiden.

verstehe Dein anliegen schon und akzeptiere das ja auch - nur ich kenne
auch die praxis und fuerchte eben die und weitere probleme - also im
endeffekt keine verbesserung sondern wie beim alten fernseher - einmal
aufklappen 1 draht ab, angeloetet und zugejklappt - drei draehte ab - und
so weiter

schoen sonntag abend noch wuenscht

/wolfgang











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