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public-l - Re: [DENICpublic-l] Vorgehensweise bei KK-Zustimmung

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Vorgehensweise bei KK-Zustimmung


Chronological Thread 
  • From: Besim Karadeniz <besim AT netplanet.org>
  • To: "Dietmar Czesak [CTC]" <dietmar.czesak AT ctc-web.de>
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Vorgehensweise bei KK-Zustimmung
  • Date: Tue, 13 Aug 2002 16:28:43 +0200
  • Organization: netpla.net information systems

Hi,

Dietmar Czesak [CTC] wrote:

> 11) Liegt dem alten Provider
eine EVK vor, so ist er meiner Meinung nach sogar verpflichtet, den KK zu
NACKen.

Du meinst "ACKen", oder. :-)

Genau hier liegt aber das Problem: Was passiert, wenn der neue Provider (DENIC-Mitglied) eine Zustimmung des Kunden hat, die ich als normaler ISP nicht habe und der neue Provider dies an das DENIC-Mitglied weitergibt, bei dem ich meine DE-Domains einkaufe. Muss mein DENIC-Mitglied die Zustimmung mir weiterleiten und ich dann zustimmen oder darf das DENIC-Mitglied selbsttätig zustimmen?


Eine EVK selbst ist meines Erachtens nach keine Kündigung für einen
Webhosting-Vertrag. Es wird lediglich die Domain in die Verwaltung eines
anderen (oder evtl. desselben) DENIC-Mitglieds übergeben. Der
Hosting-Vertrag besteht nach wie vor. D. h. wenn man den Kunden
ärgernmöchte, sokönnte man Ihm weiterhin noch Rechnungen für das
Webhostingausstellen.

Volle Zustimmung, das ist ein anderes Blatt.

Grüße,
Besim

--
Besim Karadeniz >> besim AT netplanet.org >> PGP (RSA 2.048) 0x0E7E38B9
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