Skip to Content.
Sympa Menu

public-l - Re: [DENICpublic-l] Vorgehensweise bei KK-Zustimmung

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

List archive

Re: [DENICpublic-l] Vorgehensweise bei KK-Zustimmung


Chronological Thread 
  • From: "Dietmar Czesak [CTC]" <dietmar.czesak AT ctc-web.de>
  • To: <public-l AT denic.de>
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Vorgehensweise bei KK-Zustimmung
  • Date: Tue, 13 Aug 2002 16:07:00 +0200 (MEST)
  • Importance: Normal

Hallo,

im Normalfall sollte es ja so sein, das Euer Kunde auch bei Euch kündigt.
D. h. ein KK sollte im Normalfall ja so aussehen:

1) Kunde sucht sich neuen Provider

2) Neuer Provider weist den Kunden darauf hin, das er beim alten Provider
kündigen soll und lässt Ihm eine EVK ausfüllen.

3) Kunde kündigt beim alten Provider und legt die EVK vor.

4) Neuer Provider (falls dieser Reseller ist) reicht die EVK an sein
DENIC-Mitglied weiter

5) Neuer Provider stellt KK-Antrag bei DENIC (meist über Robots des
Mitglieds)
6) DENIC schickt KK-Request an das Mitglied des alten Providers

7) DENIC-Mitglied des alten Providers reicht KK-Request an Reseller (alten
Provider) weiter

8) Alter Provider hat nun 5 Tage Zeit ein "ACK" oder "NACK" zu geben

9) Evtl. kommt nach 5 Tagen vom DENIC nochmal ein KK-Reminder hinterher

10) Wird vom alten Provider weder ein ACK noch ein NACK ausgesprochen, so
wird der gestellte KK automatisch ge"ACK"ed.11) Liegt dem alten Provider
eine EVK vor, so ist er meiner Meinung nach sogar verpflichtet, den KK zu
NACKen.

Eine EVK selbst ist meines Erachtens nach keine Kündigung für einen
Webhosting-Vertrag. Es wird lediglich die Domain in die Verwaltung eines
anderen (oder evtl. desselben) DENIC-Mitglieds übergeben. Der
Hosting-Vertrag besteht nach wie vor. D. h. wenn man den Kunden
ärgernmöchte, sokönnte man Ihm weiterhin noch Rechnungen für das
Webhostingausstellen.

Gruss,
Dietmar

=========================================
E-Mail: dietmar.czesak AT ctc-web.de
PGP-KeyID: 0xC85329F8
=========================================
__________________________________________________________________
PGP-Fingerprint: C8C7 9293 B6EC 7008 600C B339 A483 BBEF C853 29F8


> -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
>
> Hallo,
>
> ich arbeite bei einer ISP, der nicht selbst DENIC-Mitglied ist, sondern
> demzufolge DE-Domains über ein DENIC-Mitglied einkauft. Bei dort
> eingekauften Domains tragen wir uns als Tech-C grundsätzlich ein.
>
> Nun heißt es in der DENIC-AGB in Sachen KK in Paragraph 6, Abschnitt 1:
>
> (1) Bei Beendigung des ISP-Vertrags mit anschließender
> Selbstverwaltung durch den Kunden oder bei ISP-Wechsel gibt der Kunde
> selbst oder durch den neuen ISP den Auftrag, die Domain
> umzuregistrieren. Die DENIC nimmt die Umregistrierung vor, wenn der
> alte ISP der Freigabe nicht
> widerspricht oder der DENIC der Umregistrierungsauftrag des Kunden
> vorliegt.
>
> Ich hatte nun in der Vergangenheit gelegentlich das Problem, dass ich
> einem KK zustimmen sollte, mir keine Bestätigung des Kunden vorlag,
> dann aber plötzlich von meinem Reseller die KK-Zustimmung gegeben
> wurde, weil ihm eine Zustimmung des Admin-C vorlag. Laut seiner Aussage
> ist er hierzu verpflichtet, wenn er eine entsprechende Zustimmung
> vorliegen hat.
>
> Nun habe ich als Reseller da einige Probleme mit dieser Vorgehensweise,
> weil ich eigentlich von folgenden Voraussetzungen ausgehe:
>
> a) Ich habe mit dem Kunden einen Vertrag und ich denke in meiner
> kleinen
> guten Welt, dass ich als eingetragener Tech-C eigentlich der ISP
> bin, der einem KK zustimmen sollte oder nicht.
>
> b) Schickt der Admin-C (bzw. sein neuer Provider, der für ihn den
> Formalitätenkram übernimmt) die Zustimmung an das DENIC-Mitglied,
> bei dem ich meine DE-Domain einkaufe, sollte dieser die Zustimmung
> an mich weiterleiten, damit ich den Kunden ggf. kontaktieren kann.
> Nur ich kenne die genaue Lage des Kundenverhältnisses.
>
> c) Wieso registriere ich dann Domainnamen (und stehe eventuell für
> zukünftige Kosten ein), wenn "mein" DENIC-Mitglied KKs zustimmen
> darf bzw. laut seiner Aussage muss, ohne dass ich da eine Handhabe
> habe?
>
> d) Wieso gilt das Pfandrecht nicht für Domainnamen, wenn ein Kunde
> meine
> Rechnung nicht bezahlen will und ich ihm die Leistung verweigere,
> die er mir schuldet?
>
> Hinweis: Ich habe absichtlich keine Angaben über den Domainnamen und
> den Reseller gegeben und werde diese auch auf Nachfrage nicht
> preisgeben. Tut, genau genommen, auch nichts zur Sache, mich
> interessiert das Thema allgemein.
>
> Grüße,
> Besim
>
> - --
> Besim Karadeniz >> besim AT netplanet.org >> PGP (RSA 2.048) 0x0E7E38B9
> netplanet - Verstehen Sie mal das Internet! - http://www.netplanet.org/
> "So ist die Welt, zwischen Micky Maus und Mazedonien."
> --- Thomas Kausch, ZDF heute nacht
>
> -----BEGIN PGP SIGNATURE-----
> Version: PGP 7.0.4
>
> iQEVAwUBPVjtVP7ve48Ofji5AQE32gf/TYC9lXupe9dHqcZOnfsxpvhpgAFZkQvk
> vqIJnJlYA7v1rht409Icz206IwYx/w8xa52FVNEtnHdJQWRMNJFzfZbdx896yU4i
> Onm6QtFPFiCQzpTmsWYQaMhl+oRA1MFtyI4EOEe0MalKsH7maoxBo8VsbX2qGK/A
> y80MPkY0iyO+oFZ5So1dBi1Myx876aRkO7yN6KNMfL3VW2B8MawVXs7hzdyBSKr4
> F1zG7C6esWMz9HItpxpPrxoWQxOu/7dgWieZQ+MkoCHag6c/n9kHaB1MggLCi27O
> lg0RQe/ix1vpk0mi3cD3ZOmjf8MzFDT5CTPIIWVU/2OmGnHdtCCndg==
> =0rnz
> -----END PGP SIGNATURE-----








Archive powered by MHonArc 2.6.19.

Top of Page