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Subject: Public DENIC mailinglist
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- From: ambos AT ambos.de
- To: public-l AT denic.de
- Subject: [DENICpublic-l] Wer erbringt denn hier eine Leistung War: Heise Ticker
- Date: 14 Jul 2004 05:13:30 UT
- Importance: normal
Wie schön - mein Lieblingsthema!
Guten Morgen Herr Welzel,
liebe Provider, die ihr alle gar keine Leistung erbringt.
Die Struktur des InterNets ist doch die, dass der eine dem anderen erlaubt,
delegieren zu dürfen.
Das ICANN trägt irgendwelche Frankfurter NS in die Root-NS ein, womit das
ICANN wesentlich zum Funktionieren einer DE-Domain beiträgt.
Das DENIC trägt irgendwelche Provider NS in die DENIC-NS ein, womit das DENIC
wesentlich zum Funktionieren einer DE-Domain beiträgt.
Der Provider trägt irgendwelche IPs in seine NS ein, womit der Provider
wesentlich zum Funktionieren einer DE-Domain beiträgt. Die eMail-Server u.ä.
lassen wir bei dieser Betrachtung aussen vor.
Funktionieren so Delegationen?
Ich zitiere:
> Weil man ein
> Zurückbehaltungsrecht naturgemäß nur an einer Leistung haben kann, die man
> selbst erbringt - und die Leistung Domain wird nun einmal nicht vom
> Provider, sondern von DENIC erbracht.
Ziemlich Selbstherrlich!
Ich bin schon der Meinung, dass ich mit dem Erbringen von
NS-Dienstleistungen, dem Erbringen des 1st, 2nd und 3rd Supports bei
Domainrelevanten Fragen meinen Vertragspartnern gegenüber einen nicht
unwesentllichen Teil an der Erbringung einer praxistauglichen
Domaindienstleistung beitrage.
Da das ICANN sich die Mühe gemacht hat, einen Satz in Bezug auf säumige
Zahler hin zu formulieren, wird dieser für mich selbtsverständlich bindend
sein - zumal das ICANN die Domain-Leistung erbringt und nicht das DENIC. ;-)
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Ambos
Ambos InterNet-Solutions
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-------- Original Message --------
Subject: Re: [DENICpublic-l] Heise Ticker (13-Jul-2004 18:25)
From: welzel AT denic.de
To: lists AT openunix.de
>
> Guten Abend,
>
> owner-public-l AT denic.de schrieb am 13.07.2004 17:56:06:
> >
> > Der Gesetzgeber hat ja für solche Fälle ein Zurückbehaltungsrecht
> > definiert, es wäre interessant zu erfahren, weshalb man von Seiten der
> > DENIC dieses unbedingt aushebeln möchte.
>
> DENIC möchte das Zurückbehaltungsrecht nicht "unbedingt aushebeln",
> sondern DENIC ist sich darüber im klaren, daß das Zurückbehaltungsrecht
> hier schlicht nicht greift. Warum greift es nicht? Weil man ein
> Zurückbehaltungsrecht naturgemäß nur an einer Leistung haben kann, die man
> selbst erbringt - und die Leistung Domain wird nun einmal nicht vom
> Provider, sondern von DENIC erbracht.
>
> Eigentlich ganz einfach, oder?
>
> Besten Gruß
> Stephan Welzel
>
- [DENICpublic-l] Wer erbringt denn hier eine Leistung War: Heise Ticker, ambos, 07/14/2004
- Re: [DENICpublic-l] Wer erbringt denn hier eine Leistung War: Heise Ticker, Stephan Welzel/Denic, 07/14/2004
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