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public-l - Re: Re-2: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: Re-2: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking


Chronological Thread 
  • From: Stephan Welzel/Denic <welzel AT denic.de>
  • To: Florian Weimer <fw AT deneb.enyo.de>
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: Re-2: [DENICpublic-l] ebay.de-Hijacking
  • Date: Tue, 31 Aug 2004 11:19:19 +0200


Hallo Herr Weimer,

Florian Weimer <fw AT deneb.enyo.de> schrieb am 30.08.2004 21:57:44:
>
> ["Domaininhaber ist der Vertragspartner DENICs"]
>
> >> Bei snakecity.de war das plötzlich aber alles *ganz* anders, gell?
8-)
> >
> > Bei snakecity.de gab es weder einen Providerwechsel noch ein
> > Inhaber-Update, und insofern war das ein ganz anderer Fall.
>
> Auf niedriger Abstraktionsebene sind die Fälle natürlich verschieden.

Tatsächlich sind sie ganz konkret verschieden.

> In beiden Fällen stand aber plötzlich ein anderer Domain-Inhaber in
> der WHOIS-Datenbank und der ursprüngliche Domain-Inhaber war damit
> nicht so glücklich. In einem Fall war die WHOIS-Datenbank maßgeblich,
> im anderen der vermeintliche Vertrag, der seltsamerweise trotz der
> Kündigung durch TUCOWS weiterbestand.

Im Falle ebay.de gab es keine "Kündigung durch TUCOWS", sondern ein
unberechtigtes Update der Inhaberdaten, das, eben weil es unberechtigt
war, keinerlei rechtliche Wirkung entfalten konnte. Im Falle snakecity.de
hingegen gab es eine Domainlöschung, in deren Folge die Domain wieder frei
war und vom gegenwärtigen Inhaber regulär registriert wurde.

> Das DENIC entwickelte bei snakecity.de jedenfalls überraschend wenig
> Ehrgeiz, das Vorhandensein eines Vertrages mit dem Domaininhaber zu
> postulieren, ganz entgegen der üblichen Gepflogenheiten.

Weil die Daten so grotesk falsch waren, daß ein Domaininhaber gar nicht
existierte - mit einer nicht existierenden Person kann aber naturgemäß
kein Vertrag bestehen.

> Da die Angelegenheit mit dem Vertrag nicht wirklich geregelt ist,
> können Sie fürs DENIC an dieser Stelle natürlich sehr leicht gegen
> dessen zustandekommen argumentieren,

Das tue ich nicht; denn es gibt ja nun einmal den Vertrag zwischen DENIC
und Domaininhaber.

Besten Gruß
Stephan Welzel







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