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public-l - [DENICpublic-l] Domaininhaber vs Nutzungsberechtigter vs Registrant

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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[DENICpublic-l] Domaininhaber vs Nutzungsberechtigter vs Registrant


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: Frank Loewe <loewe AT dotcom-service.net>, public-l AT denic.de
  • Subject: [DENICpublic-l] Domaininhaber vs Nutzungsberechtigter vs Registrant
  • Date: Fri, 24 Sep 2004 11:30:53 +0200


Hallo Herr Kollege Loewe,

Frank Loewe wrote:
> Und niemand kann mich dazu zwingen von einem gegebenen Kündigungsrecht
> NICHT Gebrauch zu machen.

Jedes Gericht kann per einstweiliger Verfuegung eine _fristlose_
Kuendigung fuer unwirksam erklaeren. Geht schnell.

[Kartellamt]

> [ironie]
> Wir könnten allerdings kurzfristig auch einmal das Monopol der ICAN
> auf den Prüfstand stellen ;-), da durch deren rechtemissachtenden
> Machenschafften das DENIC erst ermöglicht wurde.
> [/ironie]

Jaein, weils eigentlich vom US-Handelsministerium herkommt und
bis heute geltend ist. IANA/ICAN hat nur den Auftrag vom
US-Handelsministerium zur Verwaltung des *.*. Weils der IANA/ICAN mit
all den ISO-3166 zuviel ist, hat sie die Verwaltung der *.DE an die
DENIC abgegeben. Die DENIC ist praktich nur eine
"Unterverwaltungsstelle".

Aus diesem Grunde ist es auch falsch und irrefuehrend von der
DENIC, einen Registranten als "Domaininhaber" zu bezeichnen, weil ein
Registrant nichts anderes ist, als wie _nur_ ein Nutzungsberechtigter,
der nur eine voruebergehende Nutzungsberechtigung fuer ein bestimmtes
Nutzungsentgeld zu einer bestimmten Nutzungsdauer erhalten hat (so auch
Ansicht LG/OLG Mchn I, 20 T 19368/00 v. 12.02.2001, rechtskraeftig).

Wenn also Praesident Bush daherkommt und sagt, das *.* der
Domainnamen gehoere der US-Regierung, dann hat er zweifelsfrei Recht
(auch wenn ich nicht damit einverstanden bin und aufgrund einer
fehlenden Klausel im Internationalen Recht Bedenken habe).

[ironie]
Wir könnten allerdings kurzfristig auch einmal das Monopol der
US-Regierung auf den Prüfstand stellen, da durch deren
rechtemissachtenden Machenschafften das DENIC erst ermöglicht wurde.
Lasset uns bei der UN anrufen und bei der naechsten
UN-Generalversammlung das vortragen.
[/ironie]

Insofern muss man

(a) bei einem Streit rund um Domain_inhaberschaften_ die US-Regierung
bzw. das US-Handelsministerium, und
(b) bei einem Streit rund um eine Nutzungsberechtigung den Registranten
oder die DENIC

verklagen.

Solche Nutzungsberechtigungen und Domaininhaberschaften - (a)
und (b) - werden von der DENIC mit Absicht in einem Topf reingeworfen,
um das anschliessend pauschal-wischiwaschi mit "Domaininhaber" zu
bekleben und die Oeffentlichkeit in die Irre zu fuehren.
Hintergrundsabsicht der DENIC ist, eine (mir bekannte) Schwachstelle zur
Haftungsfrage auszuklammern. Man schiebt die Haftung einfach ab und
damit man nicht _vorschnell_ in einen Konflikt kommt, werden in der
WHOIS-Datenbank saemtliche personenbezogenen Daten veroeffentlicht und
weltweit(!) an (befugte und unbefugte) Dritte weitergegeben.

Zum Vergleich, Beispiel:
Sie gehen zu Fuss zu HERTZ und holen sich eine
Nutzungsberechtigung von einem Auto (ID: X-AB 1234). Sie wollen fahren.
Sie zahlen 15,- Euro pro Jahr hierfuer. Sie sind nicht Inhaber dieses
Auto. Nachdem HERTZ Angst oder unter Verfolgungswahn leidet, schreibt
HERTZ einfach so auf dem WHOIS drauf, dass Sie jetzt erst mal
Autoinhaber sind.

WHOIS Auto X-AB 1234? Inhaber Loewe.

Kommt die Polizei oder irgendein anderer Streithansel oder ein
Spitzenanwalt, sagt die HERTZ: "Keine Ahnung, wir sind nicht Inhaber.
Wir verwalten hier nur. Wenden Sie sich direkt an Herrn Loewe. Der ist
Inhaber des Autos, siehe WHOIS Auto X-AB 1234? Inhaber Loewe." Was macht
der Streithansel? Er geht aufs Gericht und verklagt Sie auf Uebertragung
der Inhaberschaft. Und er gewinnt. Die Entscheidung kann nicht
vollstreckt werden, weil Sie den Fahrzeugbrief gar nicht in Ihrer
Hosentasche haben.

Genauso ist das mit den Domainnamen.

Viele Gruesse
Rob Liebwein





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