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Subject: Public DENIC mailinglist
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- From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
- To: Frank Loewe <loewe AT dotcom-service.net>, public-l AT denic.de
- Subject: Re: [DENICpublic-l] Domaininhaber vs Nutzungsberechtigter vs Registrant
- Date: Fri, 24 Sep 2004 19:43:37 +0200
Hallo Herr Kollege Loewe,
Frank Loewe wrote:
> > Zum Vergleich, Beispiel:
> > Sie gehen zu Fuss zu HERTZ und holen sich eine
> > Nutzungsberechtigung von einem Auto (ID: X-AB 1234). Sie wollen fahren.
> > Sie zahlen 15,- Euro pro Jahr hierfuer. Sie sind nicht Inhaber dieses
> > Auto. Nachdem HERTZ Angst hat oder unter Verfolgungswahn leidet, schreibt
> > HERTZ einfach so auf dem WHOIS drauf, dass Sie jetzt erst mal
> > Autoinhaber sind.
> >
> > WHOIS Auto X-AB 1234? Inhaber Loewe.
> >
> > Kommt die Polizei oder irgendein anderer Streithansel oder ein
> > Spitzenanwalt, sagt die HERTZ: "Keine Ahnung, wir sind nicht Inhaber.
> > Wir verwalten hier nur. Wenden Sie sich direkt an Herrn Loewe. Der ist
> > Inhaber des Autos, siehe WHOIS Auto X-AB 1234? Inhaber Loewe." Was macht
> > der Streithansel? Er geht aufs Gericht und verklagt Sie auf Uebertragung
> > der Inhaberschaft. Und er gewinnt. Die Entscheidung kann nicht
> > vollstreckt werden, weil Sie den Fahrzeugbrief gar nicht in Ihrer
> > Hosentasche haben.
> >
> > Genauso ist das mit den Domainnamen.
> >
>
> Und sollte im o.g. Beispiel jemand hergehen und HERTZ daraufhingehend
> verklagen, das Sie mit dem HERTZ-Fahrzeug gegen geltendes Recht
> verstossen, da er nachweislich die besseren Rechte an grünen Autos :-)
> hat, wird HERTZ Ihnen den Vertrag fristlos kündigen.
Ja, das ist richtig. Und dann wird HERTZ schadenersatzpflichtig
gegenueber Nutzer Loewe, meine ich. Mal eine Berechnung, wenn ich es mir
erlauben darf: Im o.g. Beispiel wurde vorher via HERTZ 15,- Euro pro
Jahr fuer Auto X-AB 1234 bezahlt und konnte dieses auch nutzen. Jetzt
muss eine andere Auto-Station herhalten und fuer den restlichen Zeitraum
dieses eine Nutzungsjahr herhalten. Sagen wir mal EUROPCAR. Dort kostet
das aber nicht 15,- Euro pro Jahr, sondern 12.500,- Euro pro Jahr.
Schadenersatz 12.500,- Euro minus 15,- Euro = 12.485,- Euro zu Lasten
HERTZ.
Nur duerfte das nicht alles sein, denn: In Auto X-AB 1234
eingeworfene Briefe koennen nicht mehr abgeholt werden, gelangt zu
Haenden unbefugter Dritter. Der gesamte jahrelang gefahrene Verkehr an
Passanten ums Auto X-AB 1234 herum wird nicht mehr erreicht und
Passanten-Verkehr von unbefugten Dritten zu eigen gemacht. Mit den o.g.
12.486,- Euro waere es hier nicht abgetan.
Next Level waere dann hinzukommend (immer noch DENIC analog),
dass es keine weitere Auto-Station mehr gibt. Sie hatten leider nur
HERTZ zur Verfuegung. Egal ob das jetzt 15,- Euro pro Jahr oder 12.500,-
Euro pro Jahr kostet, es gibt diese EUROPCAR, AVIS, SIXT, ARNDT schlicht
einfach nicht. Was dann mit der Schadenersatzberechnung? Eine ganz neue
Auto-Station fuer sich selbst aufmachen? Dann Schadenersatz bis zum
Start Ihrer Auto-Station (wo Sie nur 1x Auto an Sie selbst vergeben).
Kosten: 50.000,- Euro.
Das System der DENIC funktioniert so nicht.
Es konnte bislang funktionieren und eine Zeitlang gutgehen,
indem man einfach "Domaininhaber" in der WHOIS reingeschrieben hat. Und
damit der Verkehr der Prozesshansel nicht gleich bei der DENIC selbst
aufschlaegt, outputed sich einfach eine WHOIS mit saemtlichen Daten wie
Name, Strasse, etc. Damit volltrottelisiert die DENIC den ahnungslosen
Registranten mit "Domaininhaber" und verbloedelt den Prozesshansl mit
falschen Angaben ueber Domaininhaberschaften, die es gar nicht gibt.
Ganz nach Motto "Hello, Prozesshansel, no problemo, gotta forward ya.".
(Vermutlich sitzt in der DENIC-Rechtsabteilung eine Dame, die hier
Striche an der Wand malt. Jedes Mal, wenn ein Prozesshansl oder ein
klagegeiler DAU-Anwalt in der WHOIS reinschaut und "DomainINHABER"
sieht, macht sie einen Strich an die Wand und gackert "Wieder ein
Trottel drauf reingefallen, wieder einer verklagt, obwohl der gar nicht
Domaininhaber ist. *gröhl*")
Und so sieht sich die DENIC belustigend all diese
Domainstreitsachen an und verursacht einen Schaden in Millardenhoehe.
Und wenn die DENIC-Rechtsabteilung nicht gestorben ist, so lebt sie noch
heute und macht Striche an der Wand.
(Ein anderes Detektivbuero hat festgestellt, dass die Waende in der
DENIC-Rechtsabteilung vor gar nicht mal so langer Zeit neu gestrichen
wurde.)
Bei Ihren anderen recht interessanten Thesen und Fragen, moechte
ich hierzu vorher in meiner Entscheidungssammlung zu Domainstreitsachen
(ca. 1.800) etwas nachschauen.
Viele Gruesse
Rob Liebwein
- [DENICpublic-l] Domaininhaber vs Nutzungsberechtigter vs Registrant, Rob Liebwein, 09/24/2004
- Re: [DENICpublic-l] Domaininhaber vs Nutzungsberechtigter vs Registrant, Frank Loewe, 09/24/2004
- [DENICpublic-l] ritter.de ff, Frank Loewe, 09/24/2004
- Re: [DENICpublic-l] Domaininhaber vs Nutzungsberechtigter vs Registrant, Rob Liebwein, 09/24/2004
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