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public-l - [DENICpublic-l] Postfach-Adresse bei DE-Domainnamen

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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[DENICpublic-l] Postfach-Adresse bei DE-Domainnamen


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l <public-l AT denic.de>
  • Subject: [DENICpublic-l] Postfach-Adresse bei DE-Domainnamen
  • Date: Mon, 27 Sep 2004 03:47:25 +0200


Hallo,

Christopher Hoth wrote:
> Ein Beispiel:
> Soweit ich es richtig in Erinnerung habe, muss eine .de Domain auf eine
> ladungsfähige Anschrift registriert sein. Daher sollte ein Postfach
> ebenfalls unzulässig sein.

Diese AGB-Klausel ist mir auch schon negativ aufgefallen und
halte das schon lange nicht fuer zulaessig
(mid:3986BE84.1B63%40liebwein.de v. 01.08.2000).

Wir hatten zum Beispiel schon mehrere strafrechtliche Faelle in
unserem Hause, dort ging es um Einbruch, Einbruchsversuch,
Sachbeschaedigung, u.a.. Der Taeter hatte damals zugegeben, er habe die
Postanschrift aus der WHOIS-Datenbank der DENIC her. Bei einem anderen
Taeter, hier weiss man das nicht, weil dieser nicht festgestellt werden
konnte. Wenn Sie Kinder und Verwandte haben, da machen Sie schon was
mit, wenn die DENIC so stur ist und die Daten ins Internet reinschmeisst
und weltweit verbreitet.

Mit dieser Datenschutz-Problematik wurde der
Regierungspraesident Darmstadt - zustaendige Aufsichtsbehoerde der DENIC
- konfrontiert und um Stellungnahme gebeten. Ergebnis, O-Ton: "Wenn
einem die DENIC-AGB nicht passt, braucht er keine DE-Domaine zu
registrieren. Domainname und Homepage gestrichen." Die Privatsphere und
ebenso auch diese Gefahren aus der Kriminalitaet werden hier voellig
ueber den Haufen geworfen. Es koennen Personen und Sachen zu Schaden
kommen. Was hat Vorrang bei der DENIC und ist diese DENIC-AGB-Klausel
verhaeltnismaessig zu den moeglichen Gefahren?

Von dem Internationalem Datenschutzrecht noch ganz zu schweigen.
Denn die "Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte" erfolgt ja
nicht nur in Deutschland, sondern gerade weltweit. Ein Domainregistrant
hat zwar das Recht auf Auskunftsanspruch nach dem Datenschutzgesetz,
aber kein Mensch an Domainregistrant weiss wohin und gegen wen.
Ausserdem ist es nicht so einfach, einen Auskunftsanspruch und vom
Widerrufsrecht gegen eine Person aus Tunesien geltend zu machen, wenn
der sich da die WHOIS aus der DENIC fuer irgendwelche Spam-Zwecke
abgesaugt hat.

Normalerweise ist das in Offline-Land so: Wenn eine
ladungsfaehige Postanschrift festgestellt werden soll, dann ist hierfuer
die Behoerde zustaendig (Strafverfolgungsbehoerde, Gemeinde, KVR). Die
schauen in ihren Computer rein und haben dann diese Daten fuer Ihre
Behoerdenzwecke. Ein Telefonanruf bringt nichts "Geht sie nichts an".
Ein anderer Weg ist das ueber einen Rechtsanwalt feststellen zu lassen,
der hierbei zum Kreisverwaltungsreferat oder zur Gemeinde geht um sich
diese ladungsfaehige Postanschrift zu besorgen. Dieses geordnete System
in Offline-Land findet in Online-Land bei der DENIC absolut keine
Beachtung. Einfach WHOIS und der systematisch vorgeschriebene
Behoerdenweg wird uebergangen.

> Wäre es nicht zum Beispiel sinnvoller, einen
> Check einzubauen, ob eine Postfachadresse eingegeben wird etc? Ein
> aktuelles Beispiel ist "berlin-inside.de".

Also, ich finds ok was BERLIN-INSIDE.DE macht. So laesst es sich
nicht so einfach einbrechen bei denen. Wenn einer aus Online-Land die in
Offline-Land verklagen will, soll derjenige halt in Offline-Land ganz
brav seine Wege ueber die Behoerden gehen.

Wenn BERLIN-INSIDE.DE Geschaefte via Internet macht, sind sie
halt impressumspflichtig (§ 6 TDG). Man findet die ladungsfaehige
Postanschrift dann im Impressum. Wenn nicht, § 12 TDG. Fallkonstellation
erledigt.

Wenn BERLIN-INSIDE.DE aber zum Beispiel eine Dame namens
"Hannelore Hausfrau" ist, die hier rein privat ihre Kochrezepte fuer
Pudding anbietet oder einfach privat ihre Fotos von ihrem Urlaub und
Gartenzwerg anbietet, dann ist sie nicht impressumspfichtig. So aber mit
dieser WHOIS der DENIC lassen sich heimlich auch ihre Gartenzwerge
klauen und sie muss wegen der DENIC-WHOIS neue kaufen. Kann sie jetzt
die Rechnung an die DENIC wegen Beihilfe zum Diebstahl von Gartenzwergen
schicken?

> Es gibt soviele
> Möglichkeiten, die hier oftmals unnötig investierte Zeit besser
> einzusetzen..

Jo, zum Beispiel eine Berliner Weisse fuer LAU zu trinken, die
von der DENIC gestiftet wird. Die Einladung findet man dann auf LAU.DE -
http://www.lau.de - Aber weil die DENIC die Frau Lau aus Muenchen
(Zahnaerztin) wegen ihrer LAU.DE nicht mag, ist die Berliner Weisse
gestrichen. Und deswegen sind wir alle ganz nuechtern hier, gelle. ;-)))

Viele Gruesse
Rob Liebwein





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