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public-l - Re: [DENICpublic-l] Muendliche Verhandlung ohne DENIC-Vorstand

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Muendliche Verhandlung ohne DENIC-Vorstand


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l <public-l AT denic.de>
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Muendliche Verhandlung ohne DENIC-Vorstand
  • Date: Mon, 27 Sep 2004 02:43:33 +0200


Hallo,

Stefan Paletta wrote:
> Für mich hat dieser Absatz des § 3 einen ganz bestimmten Hintergrund: um
> z.B. in einen Fall von "eben registriert, jetzt schon in einer Spamwelle
> beworben" notfalls einen Punkt zu haben um eine sofortige Löschung durch
> fristlose Kündigung ansetzen zu können.

Finde ich prima. :-) Ist das schon mal in der Praxis der DENIC
auch umgesetzt worden? Also, da kann ich mich noch gut an einen Fall aus
Ende 2001/Mitte 2002 erinnern. Muss ich mal nachschauen, ob die DENIC
damals auch die Domaine des Spamers geloescht haette.

> > Wieso denn? Ich habe nur ein Beispiel gemacht und dies auch sehr
> >deutlich mit "zum Beispiel" und "z.B." gekennzeichnet.
> >http://www.denic.de/xml/mailarchiv/public-l/msg03433.xml
>
> Der dritte Absatz ist für mich ganz klar darauf gemünzt, zu suggerieren,
> der fragliche Anbieter wäre unprofessionell.

Ja, gut, dann nehme ich halt das Beispiel von

Deutschen Bank AG
https://wob.deutsche-bank.de/cgi-bin/WebObjects/PBCDBContactCenter.woa/wa/contactForm

Commerzbank
https://www.commerzbank.de/privatk/gelbe_karte/zuf_form_inter.html

oder ganz einfache Leute mit ebenfalls einem ganz einfachen
Kontakt-Formular:

ProDiab Karlsruhe
https://212.227.126.17/prodiab.com/fbform/kontakt/

Dort sind die normalen Kontakt-Formulare (ich spreche nicht von
Onlinebanking) ganz professionell in SSL/HTTPS eingebunden, um die nach
dem § 1 BDSG geltenden Persoenlichkeitsrechte von personenbezogenen
Betroffenen zu schuetzen. Whats the problem with SSL/HTTPS? Kostet doch
nur ca. 120,- Euro pro Jahr, d.h. eigentlich fuer jeden erschwinglich.

Aber gut, wenn Sie meinen, anstelle der
http://www.methfessel-computers.de/credits/kontakt.php nehme ich halt
dann die

http://www.bundesgerichtshof.de/kontakt/formular.php

Dort beim I. Zivilsenat, BGH-Richter Ullmann (sitzt mit
Klaeger-RAe im Herausgeberbeirat waehrend er "voellig neutral und
unabhaengig" und DriG-konform als "Internetrechtsexperte" zu RITTER.DE
entscheidet) ist das Kontaktformular des "Internetrechtsexperten"
wiederrum unprofessionell. Sie koennen ja den BGH wegen
Datenschutzverletzung abmahnen und auf Schadenersatz verklagen, no
problemo.

> Im vierten beanspruchen sie
> für sich einen Triumph vorweg, weil sie eine umgehende Korrektur des
> bemängelten Zustands suggerieren, und verhöhnen den anderen Teilnehmer
> dadurch.

Habe ich jetzt den BGH auch verhoehnt, weil der seine
datenschutzrechtlichen Formulare ebenfalls nicht unter SSL/HTTPS faehrt
und somit eine Rechtsverletzung mit der "beabsichtigten Nutzung des
Domainnamens" begeht? Rausreden koennen die sich nicht mehr, das sei
alles keine Absicht, weil die naemlich schon eine Abmahnung von mir
erhalten hatten, die Rechtsverletzung auf BUNDESGERICHTSHOF.DE aber nach
wie vor nicht beseitigen wollen.

Muss die DENIC jetzt BUNDESGERICHTSHOF.DE fristlos kuendigen und
die Domain loeschen, weil die gegen die DENIC-AGB verstossen?

§ 3 Pflichten des Domaininhabers
"...Der Domaininhaber versichert [..] dass Registrierung und
beabsichtigte Nutzung der Domain weder Rechte Dritter verletzen noch
gegen allgemeine Gesetze verstoßen...
vgl. § 3 Abs. 1 DENIC-AGB "Pflichten des Domaininhabers"
vgl. http://www.denic.de/de/bedingungen.html

Abgemahnt ist die BUNDESGERICHTSHOF.DE ja schon. Also ist es
"beabsichtigte Nutzung" gem. der DENIC-AGB. Achso, ja, stimmt. DENIC auf
Kuendigung der BUNDESGERICHTSHOF.DE verklagen. Noch viel Arbeit mit
DENIC. ;-)

Viele Gruesse
Rob Liebwein





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