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public-l - Re: [DENICpublic-l] Abmahnung wegen DENIC'scher BDSG-Erpressung

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Abmahnung wegen DENIC'scher BDSG-Erpressung


Chronological Thread 
  • From: Klaus Herzig/Denic <herzig AT denic.de>
  • To: Public-L <public-l AT denic.de>
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Abmahnung wegen DENIC'scher BDSG-Erpressung
  • Date: Fri, 15 Oct 2004 17:17:25 +0200


Hallo Herr Köhler,

nein, das ist nicht in Ordnung. Die relevante Stelle der Domainrichtlinien
lautet:







VII.
Der Domaininhaber ist der Vertragspartner DENICs und damit der an der
Domain materiell Berechtigte. Ebenso können sich mehrere Mitinhaber diese
Rolle teilen. Sofern es sich bei dem Domaininhaber oder einem Mitinhaber
nicht um eine natürliche Person handelt, ist mit dem Domainauftrag die
vollständige den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Firmierung mit
Rechtsformzusatz mitzuteilen. Im übrigen muss die Straßenanschrift des
Domaininhabers, bei Mitinhaberschaft eines Mitinhabers, angegeben werden,
wobei die Angabe einer Postfachadresse nicht genügt.

Wenn die Eintragung z. B. lautet:

Schnickschnack
c/o Peter Mustermann
Musterstraße
99999 Musterort

so ist Schnickschnack (ist keine natürliche Person) eine
Phantasiebezeichnung, denn es fehlt der Rechtsformzusatz. Eine
Phantasiebezeichnung kann aber kein Domaininhaber sein, selbst wenn sie
bei Peter Mustermann wohnt. Anders wäre es, wenn Peter Mustermann
Domaininhaber sein soll, aber dann würde die Eintragung ja direkt lauten:

Peter Mustermann
Musterstraße
99999 Musterort

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Herzig

DENIC eG
Pressestelle
Dr. Klaus Herzig
Wiesenhüttenplatz 26
60329 Frankfurt am Main
Telefon 069/27235-168
Telefax 069/27235-235
E-Mail herzig AT denic.de

owner-public-l AT denic.de schrieb am 15.10.2004 16:35:38:

> On Fr, Okt 15, 2004 at 06:56:54 -0700, Rob Liebwein
<liste.denic.de AT liebwein.de> wrote:
> >
> > Zum Sachverhalt selbst teilen wir mit, dass es sich bei den
derzeitigen
> > Inhaberdaten um einen Verstoss gegen Ziffer VII. der
DENIC-Domainrichtlinien
> > handelt. Sowohl bei der Bezeichnung "Lowridermagazin" als auch bei der
> > Bezeichnung "InterRob Network" handelt es sich derzeit aufgrund des
> > fehlenden Rechtsformzusatzes um Phantasiebezeichnungen.

> Ist das denn nicht in Ordnung, soweit zusätzlich eine existierende
> Person mit korrekter Anschrift eingetragen ist?






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