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public-l - [DENICpublic-l] SHELL.DE und DENIC

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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[DENICpublic-l] SHELL.DE und DENIC


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: [DENICpublic-l] SHELL.DE und DENIC
  • Date: Thu, 23 Sep 2004 12:02:41 +0200


Hallo,

ambos AT ambos.de wrote:
> Dass der Fall nicht so einfach ist, zeigt doch die Zahl
> der sich damit befassenden Gerichte und die Tatsache, dass
> das DENIC die bereits übertragene Domain zurück in den
> Transit-Status gesetzt hat obwohl der DENIC rechtskräftige
> Urteile vorliegen sollen.

Der BGH hat in der SHELL.DE-Sache entschieden, dass weder die
"Tankstelle" Shell GmbH (=Klaeger) noch die Familie Dr. Andreas Shell
(=Beklagte) den Domainnamen SHELL.DE bekommen und dass der Domainname
SHELL.DE an die DENIC wieder zurueckzugehen hat. So ganz nach Motto:
Wenn sich zwei Shell`ers streiten, soll der Dritte (DENIC) darueber
lachen.

Daraufhin hat die DENIC anschliessend eigenmaechtig gehandelt
und den Domainnamen SHELL.DE einfach selbst umgeaendert, sich selbst
eingetragen (Vorstand), und anschliessend auf die Tankstelle Shell GmbH
uebertragen. Ich hatte das damals alles dokumentiert. Aber worum es mir
geht:

Man braucht gar nicht einmal mehr bis zum Bundesgerichtshof
klagen und Tausende von Euros in Prozesse investieren, weil die DENIC
gerade nicht fuer gesetzliche Regelungen aka eines
"Domainnamensgesetzes" sorgt und zugleich weil die DENIC letztendlich ja
doch das tut, was sie selbst fuer richtig haelt. Sie uebergeht das
hoechste Gericht Deutschlands, den Bundesgerichtshof. Keiner der beiden
Shell`lers (Tankstelle Shell, Familie Shell) soll SHELL.DE zugesprochen
kriegen, uebertragen tut die DENIC die SHELL.DE aber trotzdem an den
Klaeger Tankstelle Shell. Warum denn dann noch bis zum Bundesgerichtshof
Prozesse fuehren?

Ich bin ja kein Strafrechtsexperte fuer
Wirtschaftskriminalitaet, wenn man Klaeger/Beklagten einen erheblichen
finanziellen Schaden zufuegt, aber warum soll man denn hier noch
Gerichte beschaeftigen waehrend die DENIC anfangs Daeum`chen dreht,
durch Prozesse finanzieller Schaden verursacht wird und spaeter
ploetzlich aus einem Hinterhalt zuschlaegt, indem der Klaeger Tankstelle
Shell die SHELL.DE von der DENIC selbst hingebacken kriegt.

Ueber ein Detektiv-Buero wurde festgestellt, dass einer der
DENIC-Mitarbeiter bei SHELL tanken tut.

Es ist der DENIC auch bekannt, dass die Shell GmbH die
MUSCHEL.DE hat. Sie kann sich nicht damit herausreden, dass die
Registrierung der MUSCHEL.DE Namensrechte nach § 12 BGB zu Lasten der
Muschel-Familiennamen verletzen koennte. Im Gegenteil: Nachdem der DENIC
sogar das Urteil der RITTER.DE des OLG Muenchens vorliegt wie sie selbst
zugegeben hat, muesste die DENIC in analoger Anwendung die MUSCHEL.DE
mit sofortiger Wirkung kuendigen, wenn die DENIC sich selbst an ihre
eigene DENIC-AGB halten will. Zumal Frau Dolderer als DENIC-Vorstand es
ja selbst zugegeben hat, dass sie Kenntnis ueber "AMBIENTE.DE" hat und
bietet diese BGH-Entscheidung sogar selbst auf der DENIC.DE an. Sie hat
auch Kenntnis ueber das Rechtsgutachten "Haftung der DENIC" und auch
Kenntnis ueber die MUSCHEL.DE-Registrierung. Und sie hat auch das
Telefonbuch mit den Eintraegen von Muschel-Familiennamen und hat Zugang
zur Markendatenbank des DPMA mit all den Muschel-Marken. Die DENIC hat
auch Kenntnis darueber, dass beim LG/OLG Muenchen ein richterinternes
Rundschreiben vom Justizministerium vorliegt, bei dem die "Anordnung"
drinsteht, dass Familiennamen (Muschel) das bessere Recht haben als wie
Begriffsbenutzer (MUSCHEL.DE).

Aber vielleicht darf ja einer der DENIC-Mitarbeiter nicht mehr
so toll tanken bei der Shell, wenn MUSCHEL.DE gestrichen ist.

Es ist zweifelsfrei ein ganz ganz bitterer Beigeschmack ueber
das mysterioese und sehr eigenartige DENIC`sche Verhalten immer wieder
festzustellen. Ich hatte ja am Samstag oder Sonntag schon gemeint, dass
dieses maechtige Monopol durch so eine Art "Betriebsrat der
Domainregistranten" ueberwacht und kontrolliert gehoert. Natuerlich hat
die DENIC auch hier wieder den Kopf in den Sand gesteckt.

Im uebrigen: Schon mal ueberlegt, warum dass Gerichte zugunsten
der DENIC entscheiden koennten? Ist ganz einfach: Manche Richter und
Rechtsanwaelte haben Angst, dass deren eigenen DE-Domaine von der DENIC
fristlos gekuendigt werden koennte. Die Gefahr besteht ja gerade wegen
der teils sittenwidriger DENIC-AGB. So gesehen muesste auch diese Frage
geklaert werden. Oder darf man nur vor einem Richter verhandeln, dessen
Gericht noch keine DE-Domaine von der DENIC bekommen hat?

Das alles ist nicht so einfach mit dem DRiG und der Neutralitaet
und Unabhaengkeitswahrung. Deswegen finde ich - solange kein Richter
oder kein Gericht ein serioeses, internetgesundes und weises Machtwort
ueber die DENIC gesprochen hat und die DENIC dann mal einen Prozess
verliert - es oftmals viel interessanter, DE-Domainnamensstreitsachen
oder Streitsachen in Zusammenhang mit der DENIC _nur_ vor einem
US-Gericht in Los Angeles, CA (USA) zu verhandeln. Der § 32 ZPO macht
hier keine Probleme mit dem sog. "fliegenden Gerichtsstand", denn eine
DE-Domaine ist auch dort in Los Angeles, CA abrufbar zumal sich auch die
ROOT dort in den USA befindet. Ergo: US-Gerichte bei DE-Domainnamen oder
DENIC immer zustaendig (US-Law § 302 (a) CPLR Personal jurisdiction by
acts of non-domiciliaries).

Disclaimer: Wer Sarkasmus darin findet, kann diesen fuer sich
selbst behalten. Schon oft in der Geschichte von der Ritter-Zeit bis
heute waren es Ironie und Satire, die als Ventil dienten, um auf einen
schreienden Misstand hinzuweisen. Und in jeder Satire steckt ein
Stueckchen Wahrheit dahinter.

Viele Gruesse
Rob Liebwein





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