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public-l - [DENICpublic-l] Zusammenhang von DENIC und Mittelalter

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Subject: Public DENIC mailinglist

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[DENICpublic-l] Zusammenhang von DENIC und Mittelalter


Chronological Thread 
  • From: Rob Liebwein <liste.denic.de AT liebwein.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: [DENICpublic-l] Zusammenhang von DENIC und Mittelalter
  • Date: Thu, 23 Sep 2004 12:03:22 +0200


Hallo,

ambos AT ambos.de wrote:
> Wenn mir ein Gericht sagen würde, dass EIN Ritter ritterlicher
> sei, als eine Tafelfunde (ca. 6000 Ritter), so würde ich
> auch zur Wildsau werden.

Das hat es im Mittelalter auch schon gegeben. Man nannte solche
Leute Raubritter. Die DENIC ist hier nichts anderes, als wie ein zweiter
Raubritter. Das hat ja jeder von Euch hier selbst mitbekommen. Domaine
weg und sie spielt sich auf, als sei sie der Big King und steckt wie ein
Vogelstrauss den Kopf in den Sand.

Was es der Gerichte und der Richter betrifft, da kann ich Ihnen
etwas aus meiner Promotionsarbeit erzaehlen. Sie werden staunen, wie
tief die DENIC im Spaetmittelalter drinsteckt und auch heute im Jahre
2004 die DENIC mit dem Spaetmittelalter zu tun hat. Lesen Sie mal zu,
mal reinkopiert:

Die Bambergische Peinliche Halsgerichtsordnung, sog.
"Constitutio Criminalis Bambergensis", aus dem Jahre 1507 gilt als
Markstein und Wendepunkt in der deutschen Strafrechtsentwicklung. Sie
drängte nämlich die Privatklage zugunsten der amtlichen Strafverfolgung
zurück, regelte das Ermittlungs- und Beweisverfahren, definierte klar
die Straftatbestände und setzte die ihnen entsprechenden Strafen fest.
So gelang es ihr, die Rechtssicherheit zu erhöhen und den Strafprozeß
mit dem materiellen Strafrecht zu einem einheitlichen Ganzen zu
verbinden. Das aus der italienischen Jurisprudenz übernommene
Inquisitionsprinzip erhob allerdings das Geständnis zum zentralen
Beweismittel und sah zu seiner Förderung den Gebrauch der Folter vor.
Die Folter in den Gesetzestexten war geboren.

Verfasser des Reformwerks war

nicht ein gelehrter Jurist,

sondern

der fränkische Ritter "Johann der Starke",

mit bürgerlichem Namen Freiherr von Schwarzenberg und
Hohenlandsberg (1463-1528). 1521 wurde dieser beauftragt, den ersten
Entwurf zur Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V. (Constitutio
Criminalis Carolina) auszuarbeiten. Diese trat 1532 in Kraft und behielt
ihre Geltung - freilich durch territoriale Gesetzgebung mehr oder
weniger eingeschränkt - bis zum Ende des alten Reichs in der
napoleonischen Ära.

Der Ritter, der kein Latein gelernt hatte, schrieb neben der
juristischen Fachprosa auch moralisch-satirische Gedichte und
bearbeitete Übersetzungen anderer aus dem Lateinischen (Der Teutsch
Cicero). Dieses Reformwerk ist bei aller juristischen Genauigkeit

a) anschaulich und
b) verständlich formuliert.

Die Hauptpunkte sind durch einprägsame Holzschnitte und
Merkverse hervorgehoben. Der relativ umfangreiche Text wird durch ein
ausführliches Inhaltsverzeichnis erschlossen. Es gibt die Überschriften
aus dem Innern des Buchs wieder.

Genau dieses Exemplar vom 16. Jahrhundert des Ritters - mit den
172 Seiten - liegt nämlich mir vor und steht ebenfalls im Internet
eingescannt um dies vor dem Licht zu schützen.

In Anbetracht der gesamten Umstände zu diesem Reformwerk des
Ritters kann man das auch so auslegen:

(1) Zuerst schreiben wir Ritter das Gesetz neu, damit es für den Bürger
verständlich ist und bieten ein übersichtliches Inhaltsverzeichnis an.

(2) Danach kommen die Juristen, der eCommerce und die DENIC, wenden
diese von den Ritters geschriebenen Reformgesetze an, um dann als
Raubritter die RITTER.DE klauen zu können.

Viele Gruesse
Rob Liebwein





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