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public-l - Re: [DENICpublic-l] 5) Entzug der Weitergabe von Whois-Daten

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] 5) Entzug der Weitergabe von Whois-Daten


Chronological Thread 
  • From: Sabine Dolderer/Denic <dolderer AT denic.de>
  • To: rbabel AT babylon.pfm-mainz.de (Ralph Babel)
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] 5) Entzug der Weitergabe von Whois-Daten
  • Date: Tue, 19 Oct 2004 09:49:37 +0200


Hallo Herr Babel,


>
> Sabine Dolderer schrieb:

> > Elmar Knipp zitierte Rob Liebwein:
> >
> >> Aus diesem Grunde koennen die nach dem BDSG geltende
> >> personenbezogenen Betroffenen (Registrant, Admin-C,
> >> Tech-C, Zone-C) vom Widerrufsrecht nach dem BDSG
> >> nicht Gebrauch machen. Dieses Recht wird von der
> >> DENIC vorweggenommen und stellt einen Missbrauch
> >> der Monopolstellung dar.
> >
> > Das Recht des Widerrufs wird im übrigen vom BDSG selbst
> > schon eingeschränkt, wenn ein "in der Sache liegender
> > notwendiger Grund" zur Veröffentlichung vorliegt.

> Und worin soll dieser bestehen?

> (Aber bitte nicht schon wieder die selbstbezügliche
> Begründung, man habe ja den DENIC-Zwangsbestimmungen
> zugestimmt; um deren Angemessenheit geht es ja gerade.)

Wie ich schon geschrieben habe, es liegt eine Notwendigkeit hinsichtlich
der Verwaltung der Domain vor.

> Wenn meine Domain-Konfiguration im Eimer ist, dann ist das
> nicht nur primär, sondern _ausschließlich_ _mein_ Problem.

Solange wegen einer Fehlkonfiguration nicht unsere oder andere Nameserver
mit Queries geflutet werden, bin ich geneigt Ihnen zuzustimmen. Wir haben
allerdings öfter schon Fälle gehabt, wo eine Fehlkonfiguration
Auswirkungen auf das gesamte Netz hatte.

> Einen Anspruch darauf, daß ich per Mail erreichbar bin,
> hat per se erst einmal niemand, und absurderweise darf
> die angebliche Pflicht-Mail-Adresse ja sogar innerhalb
> der zugehörigen Domain liegen. Dazu jetzt noch per VoIP
> terminierte Telefon- und Faxnummern, und die Farce ist
> komplett.

Es geht um technische Ansprechpartner, die Equipement in einem Netz
betreiben und nicht um Endkunden und soweit es sich um diese technischen
Betreiber handelt, müssen diese schon ihrer Verantwortung gerecht werden,
auch bei Störungen ihrer System erreichbar zu sein. Solange diese
Störungen nur einen selbst oder seine Kunden betrifft, wird - ausser den
eigenen Kunden - auch niemand anrufen.

> Ich bestreite nicht, daß das gegenwärtige Vorgehen des
> DENIC nützlich sein _kann_, aber das trifft gleichermaßen
> auf schrankenlose Telefonbucheinträge, Inversauskunft,
> Einwohnermeldedatenzugriff und Videoüberwachung zu.

Wie ich schon oben schrieb. Es geht nicht um die Endkunden, sondern um die
Betreiber von technischen Netzeinrichtungen.

Viele Grüße
Sabine Dolderer





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