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public-l - Re: [DENICpublic-l] Löschung vs. Kündigung - ein Test bei einem DENIC Mitglied

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] Löschung vs. Kündigung - ein Test bei einem DENIC Mitglied


Chronological Thread 
  • From: thomas polnik <thomas AT polnik.de>
  • To: public-l AT denic.de
  • Cc: Klaus Keppler <kk AT keppler-it.de>
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] Löschung vs. Kündigung - ein Test bei einem DENIC Mitglied
  • Date: Thu, 04 Mar 2010 12:54:45 +0100
  • List-id: public-l <public-l.list-id.denic.de>
  • Xpurgatereport: 0.1 - X-purgate: Clean X-purgate-ID: 151795::100304125500-6D4EB6B0-F1F5BF46/0-0/0-1 X-purgate-Ad: For more information about eXpurgate please visit http://www.expurgate.net/


Hallo Herr Keppler, :)

Wird nur reagiert, wenn eine kritische Masse an Beschwerden über ein DENIC Mitglied bei DENIC landet oder wird verdachtsunabhängig einfach mal geschaut, ob die Unterschrift, die unter dem Vertrag mit DENIC steht, mit der das Mitglied die Einhaltung der Regeln bestätigt hatte, überhaupt die Tinte wert ist?

Das ist eine interessante Frage, die sich beispielsweise auch im Zusammenhang mit Domainsnapping durch "Domini Pro Ltd." stellt.
Ich habe alle paar Tage Kontakt mit Betroffenen, und nach deren Aussage muss für einen Dispute-Antrag der DENIC gegenüber in jedem einzelnen Fall nachgewiesen werden, dass die seit Jahren (!) unveränderte Anschrift in Berlin ungültig ist.

Mich wundert es daher, dass das entsprechende DENIC-Mitglied, über welches diese Domains registriert werden, offenbar noch keine Konsequenzen erfahren hat. Die Grenze einer "kritischen Masse" muss also ziemlich hoch sein.
>
Ich habe hier über 50 dokumentierte Fälle - und nach wie vor werden Domains mit diesen ungültigen Handledaten registriert.

dann versuchen Sie es doch einmal mit folgendem FAQ Eintrag:

"Welche Konsequenzen hat es, wenn ich im Domainauftrag falsche Angaben mache?

Sie sind verpflichtet, im Domainauftrag korrekte und vollständige Daten für den Domaininhaber und die besonderen Ansprechpartner anzugeben. Tun Sie das nicht, sondern nennen etwa eine unzutreffende Adresse oder einen falschen Namen, riskieren Sie den späteren Verlust der Domain. Falsche Daten nämlich berechtigen die DENIC zur fristlosen Vertragskündigung, und von diesem Recht machen wir auch Gebrauch." (<http://www.denic.de/faq-single/361/1/252.html?cHash=05938c1e62>)

Besonders die letzten 7 Worte sind doch interessant.

Klingt nicht so, als ob es sich bei dem von Ihnen beschriebene Fall jemand vertippt hätte, sondern systematisch falsche Whoisdaten hinterlegt hat. Wenn DENIC daran interessiert ist, eine halbwegs saubere Datenbasis zu haben, sollte es relativ einfach sein, die betroffenen Domains herauszufinden und auf dem kurzem Dienstweg mit dem zuständigen DENIC Mitglied eine Aktualisierung der Whoisdaten hinzubekommen.
Macht natürlich nur Sinn, wenn im größeren Stil falsche Whoisdaten hinterlegt wurden und dieser Domaininhaber nur bei den Domains aktiv wird, bei denen er erwischt wurde, bei seinen anderen Domains keinen Handlungsbedarf sieht.

@DENIC: Oder sehen Sie in solchen Fällen keinen größeren Handlungsbedarf - Wo kein Kläger, dort kein Richter und solange ist es egal, welche Anschrift hinterlegt ist?

Viele Grüße,
thomas polnik.

PS: Danke für das Lob :)





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