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public-l - Re: Re: [public-l] weihnachtliches Domänengeschenk

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: Re: [public-l] weihnachtliches Domänengeschenk


Chronological Thread 
  • From: "Stephan Welzel/Denic" <welzel AT denic.de>
  • To: Hostmaster INTERNETX <hostmaster AT internetx.de>
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: Re: [public-l] weihnachtliches Domänengeschenk
  • Date: Tue, 9 Jan 2001 17:15:43 +0100


Guten Abend,

jenseits der nur zu berechtigten Warnung von Sabine Dolderer, daß die
Registrierung von Domaininhabern ohne deren Wissen erhebliche
Schadensersatzrisiken birgt, noch Folgendes:

Es trifft nicht zu, daß der ohne sein Wissen registrierte Inhaber
irgendwelche rechtlichen (z. B. Zahlungs-)Pflichten hätte; denn in diesem
Falle ist der Domainvertrag, wie Juristen sagen, "schwebend unwirksam". Der
als Inhaber Registrierte hat es dann in der Hand: Er kann entweder den
Vertrag wirksam machen, indem er ihn nachträglich genehmigt; dann wird es
rückwirkend ein ganz normaler Vertrag. Oder er verweigert die Genehmigung;
dann ist der Vertrag endgültig unwirksam. Im letzteren Falle muß der
Inhaber allerdings gegenüber DENIC plausibel machen, daß die Registrierung
wirklich ohne sein Wissen erfolgte.

Mit bestem Gruß

RA Stephan Welzel
Justitiar DENIC eG








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