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public-l - Re: [DENICpublic-l] 5) Entzug der Weitergabe von Whois-Daten

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Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] 5) Entzug der Weitergabe von Whois-Daten


Chronological Thread 
  • From: Sabine Dolderer/Denic <dolderer AT denic.de>
  • To: Elmar Knipp <Elmar.Knipp AT knipp.de>
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] 5) Entzug der Weitergabe von Whois-Daten
  • Date: Mon, 18 Oct 2004 16:52:17 +0200


Hallo Elmar,

>
> In den letzten Tagen sind in etwas turbulenten und dadurch
> unaberschaubaren Mails wichtige und interessante Fragen aufgeworfen
> worden, die noch nicht abschließend beantwortet wurden.

> Die genaue Fragestellung hat der Autor Rob Liebwein folgendermaßen
> zusammengefaßt:

> <--- schnipp --->

> a) Mit der Registrierung des Domainnamens stimmt der Registrant einer
> Weitergabe der personenbezogenen Daten inkl. der personenbezogenen
> Emailadresse (erst mal) zu. Dies ist vertraglich mit den DENIC-AGBs
> geregelt und insoweit bis dahin auch in Ordnung.

Jein. Die personenbezogenen Daten beziehen sich i.d.R. auf den
Domaininhaber und den Admin-c, für diese gilt keine verbindliche
Veröffemtlichung der eMailadresse. Diese gilt nur für den tech-c und den
zone-c und bei diesen ist im Gegensatz zum admin-c auch die Angabe von
sog. Roleobjekten also Funktionsbezeichnungen erlaubt. Es handelt sich
dabei auch in aller Regel nicht um Privatpersonen, sondern um die Firmen,
die die Technik für die Domain bereitstellen.

> b) Macht der Registrant von seinem Widerspruchsrecht nach dem
> Bundesdatenschutzrecht Gebrauch - hier: grundsaetzlich keine
> weltweite(!) Weitergabe der Daten mehr an Dritte (=Spamers) - so
> kuendigt die DENIC den Domainnamensvertrag wegen Verstoss gegen die
> DENIC-AGB. Die DENIC begruendet das so: Entweder sie habe zwangsweise
> weiterhin diese Daten inkl. Emailadressen weltweit an Dritte (=Spamer)
> weiterzuverbreiten, oder sie kuendigt zwangsweise wegen Verstoss gegen
> die DENIC-AGB. Dies nannte ich BDSG-Erpressung, weil das in keinster
> Weise mehr verhaeltnismaessig ist.

Nein. Die DENIC kündigt Domains grundsätzlich nur aus "wichtigem Grund"
und dieser ist - selbst bei einer falschen eMail Adresse eines Technikers
- vermutlich nicht gegeben. (Wir haben es ehrlich gesagt noch nicht
versucht, deswegen zu kündigen). Wir kündigen Domains vor allem wegen
falscher Daten, also wenn die Angaben zum Domaininhaber - auch auf
mehrfaches Nachfragen - nicht zu einer juristischen oder natürlichen
Person führen, also falscher Name, irreführender Name, Name/Anschrift
matcht nicht oder ähnliche Gründe.

> Aus diesem Grunde koennen die nach dem BDSG geltende
> personenbezogenen Betroffenen (Registrant, Admin-C, Tech-C, Zone-C) vom
> Widerrufsrecht nach dem BDSG nicht Gebrauch machen. Dieses Recht wird
von
> der DENIC vorweggenommen und stellt einen Missbrauch der Monopolstellung
> dar.

Das Recht des Widerrufs wird im übrigen vom BDSG selbst schon
eingeschränkt, wenn ein "in der Sache liegender notwendiger Grund" zur
Veröffentlichung vorliegt.

Gruß Sabine


> <--- schnapp --->

> Es wäre gut, wenn sich auch Juristen äußern, damit wir nicht auf
> Laienwissen aufbauen ;-)

> Noch eine Bitte: nach Möglichkeit bitte kurz und prägnant schreiben und
> persönliche Streitereien in privaten E-Mails austragen.

> Viele Grüße,
> Elmar Knipp

> --
> _____________________________________________________________________
> | |
> | knipp | Knipp Medien und Kommunikation GmbH
> ------- Technologiepark
> Martin-Schmeisser-Weg 9
> 44227 Dortmund
> Germany
> Fon: +49 231 9703-0
> Elmar.Knipp AT knipp.de Fax: +49 231 9703-200





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