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public-l - Re: [DENICpublic-l] 5) Entzug der Weitergabe von Whois-Daten

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] 5) Entzug der Weitergabe von Whois-Daten


Chronological Thread 
  • From: rbabel AT babylon.pfm-mainz.de (Ralph Babel)
  • To: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] 5) Entzug der Weitergabe von Whois-Daten
  • Date: Mon, 18 Oct 2004 21:54:53 +0200


Sabine Dolderer schrieb:

> Elmar Knipp zitierte Rob Liebwein:
>
>> Aus diesem Grunde koennen die nach dem BDSG geltende
>> personenbezogenen Betroffenen (Registrant, Admin-C,
>> Tech-C, Zone-C) vom Widerrufsrecht nach dem BDSG
>> nicht Gebrauch machen. Dieses Recht wird von der
>> DENIC vorweggenommen und stellt einen Missbrauch
>> der Monopolstellung dar.
>
> Das Recht des Widerrufs wird im übrigen vom BDSG selbst
> schon eingeschränkt, wenn ein "in der Sache liegender
> notwendiger Grund" zur Veröffentlichung vorliegt.

Und worin soll dieser bestehen?

(Aber bitte nicht schon wieder die selbstbezügliche
Begründung, man habe ja den DENIC-Zwangsbestimmungen
zugestimmt; um deren Angemessenheit geht es ja gerade.)

Wenn meine Domain-Konfiguration im Eimer ist, dann ist das
nicht nur primär, sondern _ausschließlich_ _mein_ Problem.
Einen Anspruch darauf, daß ich per Mail erreichbar bin,
hat per se erst einmal niemand, und absurderweise darf
die angebliche Pflicht-Mail-Adresse ja sogar innerhalb
der zugehörigen Domain liegen. Dazu jetzt noch per VoIP
terminierte Telefon- und Faxnummern, und die Farce ist
komplett.

Ich bestreite nicht, daß das gegenwärtige Vorgehen des
DENIC nützlich sein _kann_, aber das trifft gleichermaßen
auf schrankenlose Telefonbucheinträge, Inversauskunft,
Einwohnermeldedatenzugriff und Videoüberwachung zu.

Wer also partout darauf verzichten will, daß man ihn per
Telefon, Fax oder Mail auf Fehler aufmerksam macht, der
sollte dieses Recht haben. Das ist unabhängig von der Frage
zu betrachten, wie der Vertrag zwischen dem Domain-Inhaber
und dem zuständigen DENIC-Mitglied (pardon - bevor hier
einige einen Herzinfarkt bekommen: dem DENIC natürlich)
gestaltet ist. Genauso unabhängig davon ist die Frage, ob
der Domain-Inhaber die Domain im Rahmen eines Tele- oder
Mediendienstes nutzt, denn der whois-Eintrag kann ein
Impressum ohnehin nicht ersetzen.

Insofern sind die "Begründungen" in ...

http://www.denic.de/de/faqs/domaininhaber/index.html#section_98

... ausgemachter Blödsinn, und zwar jeder einzelne Satz.

Und noch ein Wort zur Antispa-Fraktion: Kennung
der Quelle von Spam ist - im Internet - keine Domain,
sondern eine IP-Adresse; mit Spam-Bekämpfung läßt
sich eine öffentliche _Domain_-whois-Datenbank
des aktuellen Ausmaßes nicht begründen.





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