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public-l - Re: [DENICpublic-l] 5) Entzug der Weitergabe von Whois-Daten

public-l AT list.denic.de

Subject: Public DENIC mailinglist

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Re: [DENICpublic-l] 5) Entzug der Weitergabe von Whois-Daten


Chronological Thread 
  • From: Florian Weimer <fw AT deneb.enyo.de>
  • To: Sabine Dolderer/Denic <dolderer AT denic.de>
  • Cc: public-l AT denic.de
  • Subject: Re: [DENICpublic-l] 5) Entzug der Weitergabe von Whois-Daten
  • Date: Mon, 18 Oct 2004 22:08:44 +0200


* Sabine Dolderer:

> Jein. Die personenbezogenen Daten beziehen sich i.d.R. auf den
> Domaininhaber und den Admin-c, für diese gilt keine verbindliche
> Veröffemtlichung der eMailadresse.

Weil's gerade so schön reinpaßt: Sieht das DENIC eigentlich die
eigentlichen Zonendaten (also i.d.R. die zwei NS-Einträge) als
personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten an? Beansprucht das
DENIC in sonstiger Form Rechte am Inhalt der DE-Zone (z.B. als
Datenbank)?

> Das Recht des Widerrufs wird im übrigen vom BDSG selbst schon
> eingeschränkt, wenn ein "in der Sache liegender notwendiger Grund" zur
> Veröffentlichung vorliegt.

Diese Notwendigkeit gibt es beim Domain-WHOIS nicht. Allein die
Tatsache, daß es völlig in Ordnung ist, dort einen Strohmann (dem
natürlich die Risiken entsprechend kompensiert werden) einzutragen,
sollte die Notwendigkeit der Veröffentlichung doch recht zweifelhaft
erscheinen lassen.

Andererseits ist die Diskussion um den WHOIS-Datenschutz reichlich
obskur, denn sobald man unter der Domain einen Teledienst betreibt,
muß man eh wieder Roß und Reiter nennen.





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